Die Concordia hilft

Versicherungsschutz für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukraine: Die Concordia bietet Versicherungsschutz für Geflüchtete

Genau in diesen Zeiten sind wir Füreinander da.

 

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

viele Concordia-Kunden und Vermittler engagieren sich gerade aktiv, um geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu helfen. Neben der Organisation von Wohnraum und dem Nötigsten zum Leben ergeben sich auch Fragen zum Versicherungsschutz.

Auch wir als Concordia wollen unseren Beitrag leisten, den Menschen zu helfen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder Vertreibung verlassen müssen.

 

Kraftfahrt

Infolge der Kriegssituation in der Ukraine sind in Deutschland ukrainische Pkw teilweise ohne Grüne Karte oder Grenzversicherung unterwegs.

Schäden, die bis zum 31. Mai 2022 durch diese Pkw in Deutschland verursacht wurden, haben die deutschen Versicherer über das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. abgewickelt. Aus rechtlichen Gründen konnte diese Lösung leider nicht verlängert werden.

Seit dem 01.06.2022 müssen Sie selbst für den Versicheurngsschutz sorgen.

Versicherungsschutz durch ukrainischen Versicherer prüfen

Trotz der Situation vor Ort arbeiten einige ukrainische Versicherer weiter und können ihren Versicherten noch für Deutschland gültige Internationale Versicherungskarten („Grüne Karte“) ausstellen. Bitte wenden Sie sich daher zuerst an Ihren ukrainischen Versicherer.

Welche ukrainischen Versicherer internationale Versicherungskarten anbieten, können Sie hier einsehen: http://www.mtsbu.ua/ua/presscenter/news/168164/

 

Grenzversicherung über die deutschen Versicherer

Wenn Ihr ukrainischer Versicherer Ihnen keine Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) ausstellen kann, müssen Sie eine Grenzversicherung in Deutschland abschließen.

Für den Abschluss einer Grenzversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen) wenden Sie sich bitte an einen unserer Vermittler in Ihrer Nähe. Mit der Suchfunktion haben Sie die Möglichkeit einen Ansprechpartner zu finden.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Grenzversicherung nur gegen Barzahlung möglich ist. Weiterhin benötigen wir, neben den Angaben zu Ihrer Person, auch die nachfolgenden Angaben zu Ihrem Fahrzeug:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Fahrzeugart
  • Fahrgestellnummer
  • Hersteller- und Typbezeichnung
  • Datum der Erstzulassung

Weitere wichtige Informationen zur Fahrzeugzulassung Ihres Fahrzeuges und zur Gültigkeit Ihres Führerscheines finden Sie auf den Seiten des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr):

An wen muss ich mich wenden, wenn ein Schaden mit einem bei der Concordia versicherten Fahrzeug eingetreten ist?

Für eine Schadenregulierung wenden Sie sich bitte an Ihr Concordia Schadenzentrum.

Eine Liste mit den Kontaktdaten aller Concordia Schadenzentren finden Sie hier: Weiter zu den Schadenzentren

 

Motor Insurance

As a result of the war in Ukraine, Ukrainian cars sometimes drivre on the road in Germany without an international insurance, so called „Green Card“, or border insurance.

What regulation applies until 31.05.2022?

Damage caused by these cars in Germany up to May 31, 2022 was processed by the German insurers via the Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Unfortunately, for legal reasons, this solution could not be extended.

SINCE 06/01/2022 YOU HAVE TO ENSURE YOUR INSURANCE COVERAGE.

Check insurance coverage through Ukrainian insurer

Despite the situation, some Ukrainian insurers continue to operate and can still issue their insured persons with International Insurance Cards ("Green Card") valid for Germany. Therefore, please contact your Ukrainian insurer first.

Here you can see which Ukrainian insurers offer international insurance cards: http://www.mtsbu.ua/ua/presscenter/news/168164/

Border insurance via German insurers

If your Ukrainian insurer can not issue you with an International Insurance Card ("Green Card"), you must take out a frontier insurance policy in Germany.

To take out a frontier insurance policy (motor vehicle liability insurance at the statutory minimum amounts of cover), please contact one of our agents in your area. You can use our search function to find a contact person.

Please note that the conclusion of a border insurance is only possible with cash payment. In addition to your personal details, we also require the following information about your vehicle:

  • Registration Number
  • Categories of Vehicles
  • Vehicle Identification Number
  • Category and Brand of Vehicle
  • Date of First Registration

Further important information on the vehicle registration of your vehicle and the validity of your driver's license can be found on the website of the BMDV (Federal Ministry for Digital Affairs and Transport):

Who should I contact if damage has occurred to a vehicle insured with Concordia?

To settle a claim, please contact your Concordia claims centre.

You can find a list with the contact details of all Concordia claims centres here: Continue to the claims centres

 

Privathaftpflicht und Hausrat

Geflüchtete, denen von unseren Privathaftpflicht- oder Hausrat-Kunden kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird (z.B. in der eigenen Wohnung oder Ferienwohnung), sind im Rahmen dieser Verträge als Gäste unserer Kunden ab sofort mitversichert - auch ohne Anmeldung bei der Concordia.

Unsere Versicherungsnehmer erhalten auf Wunsch vom Kundenservice der Concordia eine entsprechende Versicherungsbestätigung – diese wird in Kürze zur Verfügung stehen.

 

Um die Bescheinigung auszustellen benötigen wir folgende Angaben:

Concordia-Kunden/innen

  • Vornamen
  • Nachnamen
  • Versicherungsschein-Nr:
  • E-Mail-Adresse:

Im Rahmen der Versicherungsbestätigung zur Privathaftpflicht werden die mitversicherten Personen namentlich genannt.

 

Dazu benötigen wir ebenfalls:

Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der aufgenommenen Person(en).

 

Bitte senden Sie alle Informationen an:  

kundenservice@concordia.de

Betreff: Bescheinigung Geflüchtete

 

Die Versicherungsbestätigung wird digital als PDF-Datei erstellt und an die E-Mail-Adresse des Versicherungsnehmers versendet. VN und Mitversicherte könnten die Datei z.B. auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorzeigen.

Dieser kostenlose Versicherungsschutz für Geflüchtete ist zunächst bis zum 31.12.2022 begrenzt.

Privathaftpflicht: Was ist versichert?

Über den vereinbarten Deckungsumfang hinaus, unabhängig ob Familien- oder Singlehaftpflicht, gelten folgende Erweiterungen:

  • Sachschäden, die Geflüchtete in und an dem zur Verfügung gestellten Wohnraum und Hausrat der Gastgeber verursachen, sind bis 5.000 € mitversichert.
  • Haustiere (auch Hunde), die Geflüchtete mitbringen, sind im Rahmen der PHV mitversichert – Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, Sachschäden bis 5.000 €.
Hausrat: Was ist versichert?

Hausrat, den Geflüchtete mitbringen, ist bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 € je Person mitversichert.
Diese Summe gilt auf erstes Risiko und steht zusätzlich zur Versicherungssumme der bestehenden Hausratversicherung zur Verfügung.

Wohngebäude: Was verändert sich?

Für die Wohngebäudeversicherung der Concordia-Kunden, die Geflüchteten kostenlosen Wohnraum zur Verfügung stellen, ergeben sich keine Einschränkungen im Versicherungsschutz und keine Mehrkosten.

Rechtsschutz: Telefonische Rechtsberatung

Die Möglichkeit unserer Versicherten, eigene Rechtsfragen durch eine telefonische Rechtsberatung klären zu lassen, bezieht sich auch auf Fragen rund um das Thema Ukraine. Dies gilt unter dem Motto „Helfern helfen“ insbesondere auch für Fragen, die sich aus der Hilfe für geflüchtete Personen aus der Ukraine ergeben.


Unter der Rufnummer:

+ 49 (511) 5701-2345

stehen an Werktagen montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unabhängige, erfahrene Anwältinnen und Anwälte zur telefonischen Rechtsberatung auch in nicht versicherten Angelegenheiten zur Verfügung.

 

Bitte haben Sie Ihre Rechtsschutz-Versicherungsschein-Nummer parat. 

Die Kosten der Beratung trägt die Concordia. 
 

Die Concordia Rechtsschutz-Leistungs-GmbH ist:

postalisch

Concordia Rechtsschutz-Leistungs-GmbH
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover

per E-Mail

Rechtsschutz-Leistung@Concordia.de

per Fax

0511/5701-1999.

für Sie da.

 

Unsere juristischen Sachbearbeiter:innen stehen Ihnen auch telefonisch unter 0511/5701-1861 oder den jeweiligen Direktwahlnummern zur Verfügung.