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Pauschaler Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen

Auch wenn Sie ein guter Kaufmann sind: Sie können Rechtsauseinandersetzungen nicht immer aus dem Weg gehen, und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich. Oft müssen Anwalt und Gericht helfen. Dabei entstehen hohe Kosten, die auch für Selbstständige und Firmen schmerzlich sind.

Die Concordia Rechtsschutz bietet Ihnen mit dem Pauschalen Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen eine Versicherungsform, die auf Ihren Beruf und Ihre Rechtsprobleme zugeschnitten ist. Sie ist besonders vorteilhaft.

Wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens, und lassen Sie die Concordia Rechtsschutzversicherung für Ihr gutes Recht zahlen.

Alles, was Sie tun müssen, ist Ihrem Anwalt die Concordia AnwaltsCard auf den Tisch zu legen.

Versichert sind:

  • Sie bzw. Ihre Firma als Versicherungsnehmer (wenn vereinbart, auch Mitinhaber)
  • Ihr Ehe- oder Lebenspartner (mit gleichem amtlich gemeldeten Wohnsitz)
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen, ledigen Kinder (bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt)
  • Ihre Arbeitnehmer bei der Tätigkeit für den versicherten Betrieb
  • Im Verkehrsbereich: Berechtigte Fahrer der versicherten Fahrzeuge (z. B. Arbeitnehmer)

Versicherungsschutz besteht:

  • im Privatbereich
  • im betrieblichen Bereich und als Arbeitnehmer
  • im Verkehrsbereich (auch als Fahrer fremder Fahrzeuge)
  • im Grundstücksbereich für Ihre selbst genutzten Betriebsgrundstücke und Betriebsräume sowie für Ihre selbst bewohnten Wohnungen in Deutschland.
     

Folgende Kosten sind versichert:
Gebühren des eigenen Anwalts; Gebühren des gegnerischen Anwalts; Gerichtskosten; Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort; die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt; Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht; Ihre Kosten wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen; Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich; Übersetzungskosten; Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher. 

Kein Unternehmen gleicht dem anderen, und deshalb kommen unsere Fachleute gerne zu Ihnen, um mit Ihnen gemeinsam den passenden Umfang des Versicherungsschutzes zu ermitteln. Einen ersten Vorschlag können Sie hier anfordern - wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
 



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