1. Ihnen wird ein Schaden zugefügt:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Der Betriebsinhaber oder ein leitender Angestellter verunglückt auf einer Dienstreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder im Auto des Geschäftsfreundes • Der Betrieb erleidet durch fehlerhafte Anordnungen der zuständigen Verwaltungsbehörde Nachteile und macht Schadenersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzungen geltend • Weil ein Stromkabel auf einem fremden Grundstück durch Unachtsamkeit zerstört wird, müssen Sie die Arbeit zeitweilig einstellen und verlangen Ersatz des entgangenen Gewinns.
Im Privatbereich:
Ein Familienmitglied kommt in einer Gaststätte zu Fall, weil keine ausreichende Beleuchtung vorhanden oder eine Gefahrenquelle nicht abgesichert ist • Im Krankenhaus wird eine falsche Diagnose gestellt • Ihr Segelboot wird durch Unachtsamkeit eines anderen beschädigt.
Im Verkehrsbereich:
Ihr Kombiwagen weicht einem Kind aus und kommt von der Fahrbahn ab • Sie fordern vergeblich Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Wagens, Schmerzensgeld, zusätzliche Heilungskosten sowie Schadenersatz für die beschädigte Ware im Fahrzeug.
Keine Wartezeit!
2. Sie müssen sich verteidigen:
Straf-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Spielende Kinder verunglücken auf dem Betriebsgrundstück • Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder gefährliche Produkte verkauft worden sind • Dem Freiberufler wird ein "Kunstfehler" bei der Berufsausübung vorgeworfen • Angebliche Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz, die Gewerbeordnung, das Beschäftigtenschutzgesetz, das Einzelhandelsgesetz, das Gerätesicherheitsgesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, das Chemikaliengesetz, das Immissionsschutzgesetz, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Berufsbildungsgesetz, das Umweltschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz.
Im Privatbereich:
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung beim Segeln, Skilaufen, Jagen, Rad fahren oder bei der Hundehaltung.
Im Verkehrsbereich:
Sie haben sich wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und Gefährdung anderer Autofahrer zu verantworten • Sie sehen einen Fußgänger nicht rechtzeitig - fahrlässige Körperverletzung.
Keine Wartezeit!
3. Sie sollen nicht mehr Auto fahren:
Führerschein-Rechtsschutz
Sie haben zu viele Punkte in der Verkehrsdatei oder sind angeblich krank oder zu alt - man entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis • Vor Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis sollen Sie Ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen
Keine Wartezeit!
4. Sie wollen sich durchsetzen:
Arbeits-Vertrags-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Streit wegen Kündigungsschutz, Zeugniserteilung, Lohnfortzahlung oder Urlaubsgeld • Sie machen einen Arbeitnehmer für abhanden gekommene Ware oder den Verlust eines Großkunden regresspflichtig.
Im Privatbereich:
Ihre Ehefrau oder Ihre Tochter in der Berufsausbildung wehren sich gegen Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz.
3 Monate Wartezeit!
5. Sozialversicherungsansprüche umstritten:
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Sie sind mit der Berechnung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht einverstanden • Meinungsverschiedenheiten mit der Berufsgenossenschaft über die betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen • Streit, ob der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit für den Betrieb oder in der Freizeit verunglückt ist.
Im Privatbereich:
Ansprüche nach einem Wehrdienst- oder Berufsunfall oder nach einem Schaden im Kindergarten oder in der Schule.
Im Verkehrsbereich:
Unfall auf dem Weg zur Arbeit – es entsteht Streit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft darüber, ob ein sogenannter Wegeunfall vorliegt, aus dem sich ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben würde.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit! Versicherungsschutz für das Sozialgerichtsverfahren.
6. Vereinbarungen nicht eingehalten:
Vertrags-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Nicht versicherbar - Ausnahme unter 14.
Im Privatbereich:
In Ihre Wohnung wird eingebrochen - der Hausratversicherer ersetzt nur einen Teil Ihres Schadens • Sie buchen eine teure Urlaubsreise und werden schlecht untergebracht • Die Heizung wird nicht ordnungsgemäß repariert • Sie machen Aufwendungen für den Nachbarn, der im Urlaub ist • Das über das Internet erworbene Mobiltelefon wird nicht oder nur beschädigt geliefert • Schwierigkeiten mit der Unfall-, Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Im Fahrzeugbereich:
Streit bei Kauf, Verkauf oder Reparatur Ihres Wagens.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit!
7. Es geht um Ihr Eigentum:
Eigentums-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Nicht versicherbar.
Im Privatbereich:
Sie sollen ein wertvolles Bild oder eine Briefmarkensammlung herausgeben, die Ihnen der verstorbene Großvater geschenkt hat • Die Behörde erhebt Einwendungen gegen Ihren Hund, Ihre Fernmeldeanlage oder sonstigen Besitz.
Im Verkehrsbereich:
Sie sollen ein Fahrtenbuch führen.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit!
Der Streit im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken ist über den Rechtsschutz für die Wohnung und die Betriebsräume (Nr. 13) versichert.
8. Richtiges Verhalten im Familien- und Erbrecht:
Beratungs-Rechtsschutz
Nur im Privatbereich:
Der Versicherte wurde von seinem verstorbenen Vater enterbt. Nach anwaltlicher Beratung macht er seinen Pflichtanteilanspruch ohne Mithilfe des Anwalts gegenüber seinen Geschwistern geltend • Der Versicherte lehnt die Forderung nach höherem Unterhalt nach anwaltlicher Beratung selbst ab.
Keine Wartezeit! Versicherungsschutz, wenn nur Beratungskosten anfallen und die Beratung notwendig ist, weil sich die Rechtslage verändert hat.
9. Steuern und Abgaben sind zu hoch:
Steuer-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Das Finanzamt erkennt Betriebsausgaben oder Abschreibungen nicht an.
Im Privat- und Verkehrsbereich:
Der Steuer- oder Abgabebescheid ist fehlerhaft, der Einspruch erfolglos.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich und bei Steuer-Bußgeldverfahren, ansonsten 3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Gerichtsverfahren, bei Steuer-Bußgeldverfahren auch im außergerichtlichen Bereich.
10. Probleme mit dem Datenschutz:
Daten-Rechtsschutz
Im Betriebsbereich:
Ein früherer Kunde fordert Auskunft über gespeicherte Daten.
3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Gerichtsverfahren.
11. Der Staat oder die Gemeinde verletzen das Recht des Bürgers:
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
Im Privatbereich und im Bereich des Arbeitnehmers:
Die Tochter oder der Sohn sind mit der Prüfungsentscheidung der Schule oder Hochschule nicht einverstanden • Die Behörde will den Jagdschein entziehen • Das Gewerbeaufsichtsamt verhindert die weitere Berufsausübung eines angestellten Kochs.
3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Verwaltungsgerichtsverfahren (nicht für Sozialhilfe-, Asyl- und Ausländerrecht).
Der Streit wegen des Eigentums ist - auch schon im außergerichtlichen Bereich - über den Eigentums-Rechtsschutz und Wohnungs-Rechtsschutz versichert. Bei Schadenersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzungen von Behörden hilft der Schadenersatz-Rechtsschutz.
12. Sie werden tätlich angegriffen:
Opfer-Rechtsschutz
Im Beruf und Privatbereich:
Beteiligung des Opfers einer Gewaltstraftat z.B. als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter: Sie wurden bei einem Schlichtungsversuch zwischen Streitenden von diesen selbst angegriffen und so schwer verletzt, dass Sie Ihre Sehkraft einbüßen • Ihre Frau wurde am Arbeitsplatz von einem Kollegen sexuell belästigt bzw. genötigt • Ihr Kind wurde Opfer eines sexuellen Missbrauchs • Bei einem Polizeieinsatz wegen einer Großdemonstration gerieten Sie als Passant zufällig ins Visier der Einsatzkräfte, wurden ohne ersichtlichen Grund absichtlich von Einsatzkräften attackiert und erlitten dabei einen bleibenden Hörschaden.
Keine Wartezeit!
13. Ärger mit Nachbarn, Behörden oder dem Vermieter:
Rechtsschutz für die Wohnung und die Betriebsräume (sofern vereinbart)
Im Betriebsbereich:
Nachbarn fühlen sich belästigt • Die Behörde fordert Sicherheitsvorkehrungen • Lieferanten, Nachbarn oder Fremde verursachen Schäden an den baulichen Einrichtungen auf dem Betriebsgrundstück • Streit nach der Pachtkündigung wegen Wertverbesserungen am Grundstück.
Im Privatbereich:
Störungen im Nachbarschaftsverhältnis • Ärger wegen Mieterhöhung, Kündigung oder Renovierung • Schäden an Ihrem Haus.
3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz besteht für alle selbst bewohnten Wohnungen und alle selbst genutzten Betriebsgrundstücke und Betriebsräume in Deutschland, wenn Sie im Antrag mit Anschriften angegeben werden.
14. Sie brauchen mehr Versicherungsschutz im Betriebsbereich:
Ergänzungs-Rechtsschutz
a) Spezial-Straf-Rechtsschutz:
Der Versicherer trägt die Kosten für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldverfahren, mit denen sich der Unternehmer gegen die Ermittlungsbehörde wehrt • Wenn die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Körperverletzung, vorsätzliche Wasser- oder Luftverunreinigung, vorsätzliche umweltgefährdende Abfallbeseitigung oder andere vorsätzliche Straftaten vorwirft, besteht Versicherungsschutz, es sei denn, der Vorsatz wird rechtskräftig festgestellt.
Keine Wartezeit!
Als Versicherungsfall gilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens!
b) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte zur Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Büro-, Praxis-, Betriebs- und Werkstatträume: Streit beim Kauf oder Verkauf von Büromaschinen und Datenverarbeitungsanlagen • Verspätete Lieferung der neuen Praxiseinrichtung • Überhöhte Rechnung für die Reparatur einer im Handwerksbetrieb verwendeten Maschine • Mangelhaftes Anbringen von Werbeeinrichtungen und Firmenschildern • Streitigkeiten bei der Instandsetzung oder Modernisierung der Betriebsräume • Streit mit Feuer-, Inhalts- und Haftpflichtversicherungen.
3 Monate Wartezeit!
c) Dienstreise-Rechtsschutz:
Bei einer Dienstfahrt mit dem Privat-Pkw wird einer Ihrer Angestellten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt • Bei einer Dienstfahrt mit einem gemieteten Pkw wird einer Ihrer Angestellten wegen überhöhter Geschwindigkeit "geblitzt".
Keine Wartezeit!
Versicherungsschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und bei der Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren!
d) ForderungPLUS
Unser Kooperationspartner, die Fa. Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, bietet Ihnen ein kostengünstiges Dienstleistungspaket an, welches zum Einen Auskünfte über die Bonität Ihrer Geschäftspartner und zum Anderen auch das Inkasso offener Forderungen umfasst. Als Concordia Kunde erhalten Sie die kostenpflichtigen Leistungen der Firma Bürgel zu Sonderkonditionen; so werden Ihnen zum Beispiel keine Aufnahmegebühr, keine Jahresgebühr und keine Freischaltgebühr berechnet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen Ihnen und der Fa. Bürgel zustande kommt – es handelt sich bei den Kosten für Dienstleistungen der Fa. Bürgel nicht um eine Versicherungsleistung der Concordia.