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AgrarKompakt

Kraftfahrzeug-Versicherung

Ein weiterer vorteilhafter Baustein unseres AgrarKompakt-Konzeptes für die Landwirtschaft ist die Kfz-Versicherung.
Wenn Sie in AgrarKompakt neben der Gebäude-Versicherung noch eine weitere Versicherung (z.B. Inhalt, Haftpflicht, Rechtsschutz) bündeln, dann können Sie unter diesem Dach auch Ihre landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Anhänger zu speziellen Konditionen versichern. Gerade auch PS-starke Landwirtschaftsmaschinen fühlen sich in unserem neuen "Stall" besonders wohl.

Darüber hinaus steht bei uns Ihr gesamter Fuhrpark im Fokus, nicht allein Pkw oder PS-starke Traktoren. Wir bieten ebenso für Lkw, Zugmaschinen und für selbstfahrende Arbeitsmaschinen hervorragende Leistungen und Konditionen.

Unsere Kfz-Versicherungen bieten unter anderem folgende Leistungen:

  • „Tarifgruppe A” für Lkw und Zugmaschinen im eigenen Betrieb
  • Besondere Zweitwageneinstufung für Lkw und Zugmaschinen mit SF-Klasse 1 (Beitragssatz 80 % in Kfz-Haftpflicht)
  • Keine Rückstufung im Schadenfall! „Für wenige Euro mehr einen Schaden pro Jahr frei” – mit dem Rabattschutz für landwirtschaftliche Zugmaschinen und darüber hinaus für Lkw und Zugmaschinen, die im eigenen Betrieb eingesetzt werden
  • Einfachere Beitragsermittlung bei landwirtschaftlichen Anhängern anhand des Aufbaus. Vorteil: Keine Über-/Unterversicherung in der Kasko mehr
  • Zusatzgeräte (An-/Aufbauten) zu Traktoren/Mähdreschern in Kasko beitragsfrei mitversichert, wenn bei uns eine landwirtschaftliche Inhaltsversicherung besteht
  • Günstige Beiträge auch für „Hoftrucks” und Teleskoplader
  • Neue Kaskoleistungen für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Einsatz im eigenen Betrieb)
    • Neuwertentschädigung 6 Monate ab Erstzulassung
    • Mitversicherung von Tierbissschäden, inkl. Folgeschäden bis 3.000 €
    • Austausch von Schlüsseln/Schlösser nach Einbruch/Raub


Überblick
Produkt-Highlights 

PS-starke Zugmaschinen: 
Unser Spezialtarif AgrarKompakt sieht besonders günstige Beiträge für die höchsten kW-Klassen vor: Ein 160kW-Traktor zahlt den gleichen Beitrag wie ein Traktor mit 80kW.

Günstige Einstufung:
Unter AgrarKompakt fängt jede landwirdschaftliche Zugmaschine mit mindestens Schadenfreiheits(SF)-Klasse 5 in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko an – verbunden mit einem Beitragssatz von nur 35 % in der Kfz-Haftpflicht und 55 % in Vollkasko.
Besonders interessant, wenn Sie Ihren Fuhrpark um neue landwirtschaftliche
Zugmaschinen erweitern.


 
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