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Erweiterte Produkthaftpflicht

Schwein haben reicht nicht - wer produziert, haftet auch. Kein Landwirt kann völlig ausschließen, dass seine Produkte Mängel haben. Nach den Skandalen um BSE, Dioxin und Nitrofen und der gesetzlichen Verschärfung von Schuldrecht und Produkthaftung fragen sich viele Landwirte, ob sie mit ihrer bestehenden Betriebshaftpflicht noch ausreichend versichert sind.

Was zahlt die Betriebshaftpflicht?
Grundsätzlich deckt die Betriebs-Haftpflichtversicherung alle Personen- und Sachschäden, die durch Produkte eines Landwirts bei gewerblichen oder privaten Abnehmern verursacht werden. Hier sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Experten empfehlen mindestens 2 Millionen Euro.

Vermögensschäden müssen extra versichert werden!
Im Rahmen der Betriebshaftpflicht nicht versichert sind die Vermögensschäden durch Produkte. Das sind Schäden, die erst bei der Verarbeitung des mangelhaften Erzeugnisses entstehen oder aufgedeckt werden.

Beispiel:
Ein Obstbauer liefert Äpfel an eine Mosterei. Während der Verarbeitung werden Spritzmittelrückstände festgestellt. Die gesamte Tagesproduktion ist nicht verkäuflich und muss vernichtet werden. Der Hersteller verlangt von dem Obstbauern Schadenersatz für die Produktionskosten in Höhe von 22.000 Euro und 19.000 Euro für die Entsorgung des Apfelsaftes.

Selbst wenn Sie den Fehler Ihres Produktes nicht zu verantworten haben, können Sie haftpflichtig gemacht werden – Sie haften also auch ohne Verschulden!

Lösung: Die erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung der Concordia
Die Concordia bietet Ihnen als Ergänzung zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht jetzt auch eine erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung an. Versichert sind die wesentlichen Haftpflichtansprüche des weiterverarbeitenden Gewerbes, zum Beispiel

  • Kosten für die Vernichtung bzw. Entsorgung von Produkten oder Produktbestandteilen;
  • "Nachbesserungskosten" (sofern eine Nachbesserung möglich ist)
  • Kosten für den Ersatz von Zutaten;
  • „nutzlos" aufgewendete Kosten (z. B. für Personal, Maschinen, Strom, Betriebskosten);
  • entgangener Gewinn.
Bei Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und sind Ihnen selbstverständlich auch beim Überprüfen Ihres bestehenden Versicherungsschutzes behilflich.