Fakten und Vorteile haben wir Ihnen hier aufgelistet. Ein Rechenbeispiel finden Sie hier.
Altersversorgung und Steuervorteile:
Die Beiträge zur Basis-Rente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden hierbei Aufwendungen je Person bis zu 20.000 Euro im Jahr. Davon werden 70 % im Jahr 2010 als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Anteil steigt jährlich um weitere 2 %. Ab dem Jahr 2025 sind die Beiträge dann vollständig steuerfrei.
Wie erhalten Sie die Steuervorteile?
Sie erhalten von uns am Anfang eines jeden Jahres eine Bescheinigung über die eingezahlten Beiträge, die Sie zusammen mit der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen und als Sonderausgaben geltend machen. Dadurch vermindert sich Ihre Steuerlast in der Ansparphase und Sie bauen gleichzeitig eine eigene Altersversorgung auf.
Concordia Basis-Rente - fast so flexibel wie ein Sparbuch!
Ihre regelmäßigen Beiträge können Sie durch zusätzliche Sonderzahlungen flexibel ergänzen. Arbeitnehmer können so zum Beispiel ihr Weihnachts- oder Urlaubsgeld in eine Altersversorgung umwandeln und Selbstständige die Beiträge optimal an die Ertragslage des Unternehmens anpassen.
Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit:
Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen der Concordia Basis-Rente ist geschützt ("Hartz IV-sicher").
Was passiert im Todesfall?
... vor Rentenbeginn
Sofern vereinbart, wird eine Rente an die berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Das zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich dabei aus dem eingezahlten Beiträgen (ohne Stückkosten und Ratenzahlungszuschlägen).
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss eines Todesfallschutzes für die Zeit nach Rentenbeginn können Sie auch hier für die berechtigten Hinterbliebenen vorsorgen. Das im Todesfall zur Verüfgung stehende Verrentungskapital wird dann in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Wer sind die berechtigten Hinterbliebenen?
Die berechtigten Hinterbliebenen ergeben sich aus den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nummer 2b) Einkommensteuergesetz (EStG). Sie umfassen den in gültiger Ehe lebenden Ehegatten der versicherten Person bzw. sofern dieser nicht vorhanden ist, die nach § 32 EStG steuerrechtlich berechtigten Kinder.
Ihre Altersrente - garantiert und lebenslang:
Ab dem vereinbarten Rentenbeginn (möglich zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr) erhalten Sie von uns eine lebenslange Rente. Diese steigt jährlich durch erwirtschaftete Überschüsse.
Flexibler Rentenbeginn:
Vereinbaren Sie mit uns einen variablen Rentenbeginn: Dann können Sie in den letzten fünf Jahren vor Rentenzahlungsbeginn von Jahr zu Jahr entscheiden, wann Ihr Ruhestand beginnen soll.
Absicherung bei Berufsunfähigkeit:
Rund ein Viertel aller Arbeitnehmer scheidet vor dem Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Für diesen Fall ist private Vorsorge ein Muss! Die Concordia bietet Ihnen auch hierfür maßgeschneiderte Angebote.
Basis-Rente und Steuern im Alter:
Die Basis-Rente wird „nachgelagert“, also bei Rentenbezug, besteuert. Voll versteuert wird sie allerdings erst im Jahr 2040.
Vorteile der Concordia Basis-Rente:
- Garantieverzinsung während der gesamten Laufzeit.
- Garantierte lebenslange Rente.
- Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr möglich.
- Variable Beitragszahlung: Zu Ihren regelmäßigen Beiträgen sind hohe Sonderzahlungen möglich.
- Die Beiträge sind als Sonderausgaben ab dem ersten Euro steuerlich abzugsfähig.
- Eine Gesundheitsprüfung ist nur bei Einschluss von Zusatzversicherungen erforderlich.
- Dynamisierung zum Ausgleich der allgemeinen Preissteigerung möglich.
- Lebenslange Rentenzahlung an Ihre Hinterbliebenen ist möglich.
- Vermögensschutz bei Insolvenz und Arbeitslosigkeit.