Gute Gründe für die Concordia Basis-Rente:
Steuerlich absetzbar:
Bis zu 20.000 € (bei Verheirateten bis 40.000 €) können jährlich in eine Basis-Rente eingezahlt werden. Im Jahr 2012 können Sie davon 74 % als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. (Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk mindern den Betrag, den man steuerlich geltend machen kann). In der Rentenphase muss die Basis-Rente später versteuert werden, dann gilt für die meisten aber ein günstigerer Steuersatz als im Erwerbsleben.
Flexible Beitragszahlung:
Zahlen Sie so, wie es Ihnen passt: Einen Einmalbeitrag (z.B. am Ende eines erfolgreichen Geschäftsjahres), regelmäßige monatliche Beiträge plus – wenn Sie möchten – zusätzliche Einzahlungen z. B. aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder freiwerdenden Geldanlagen. Wenn Sie eine Dynamisierung vereinbaren, wächst die Leistung zum Ausgleich der allgemeinen Preissteigerung mit. Selbstständige können so zum Beispiel mit regelmäßigen kleinen Beiträgen fürs Alter vorsorgen und diese bei guter Ertragslage mit zusätzlichen Einzahlungen aufstocken.
Vermögensschutz:
Guthaben aus geförderten Beiträgen der Concordia Basis-Rente unterliegen im Fall einer Insolvenz dem Pfändungsschutz und sie sind "Hartz-IV-sicher".
Variabler Rentenbeginn:
Vereinbaren Sie einen variablen Rentenbeginn, können Sie in den letzten fünf Jahren der Ansparphase von Jahr zu Jahr entscheiden, wann Ihr Ruhestand beginnen soll. Für Basis-Renten sind laut Gesetz Rentenbeginne frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Garantien:
Der vereinbarte Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit. Und die Rentenzahlung erfolgt garantiert lebenslang – ganz gleich, wie alt Sie werden. Die Rente kann jährlich durch erwirtschaftete Überschüsse steigen.
Einfache Handhabung:
Für den Abschluss brauchen keine Gesundheitsfragen beantwortet zu werden (außer beim Einschluss bestimmter Zusatzversicherungen). Sie erhalten von uns am Anfang eines jeden Jahres eine Bescheinigung über die eingezahlten Beiträge, die Sie zusammen mit der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen und als Sonderausgaben geltend machen.
Ausbaufähigkeit:
Die Concordia Basis-Rente lässt sich um wichtige Bausteine erweitern:
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
- Todesfallschutz (Weiterzahlung der Rente an Ehepartner oder Kinder)
Häufig gestellte Fragen zur Basis-Rente:
Rechnet sich das?
Wenn Sie hohe Steuern zahlen, lohnt sich die Basis-Rente. Lassen Sie sich am besten einen auf Ihre Person zugeschnittenen Vorschlag berechnen. Für einen ersten Einblick finden Sie hier ein
Rechenbeispiel zur Basis-Rente.
Wie funktioniert die Besteuerung?
Die Beiträge sind bis zu einem bestimmten Prozentsatz als Sonderausgabe absetzbar. Dieser Prozentsatz wurde bei der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 auf 60 % festgelegt und steigt jährlich um 2 %. 2012 werden 74 % anerkannt, ab 2025 können die Beiträge dann zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegenzug muss später die Rente versteuert werden - hier steigt der anfänglich festgelegte Prozentsatz jährlich bis 2040 an. Entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns: Wer 2015 in Rente geht, muss die Basis-Rente zu 70 % versteuern, wer 2040 oder danach in Rente geht, zu 100 %.
Was passiert im Todesfall?
... vor Rentenbeginn
Sofern vereinbart, wird eine Rente an die berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Das zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich dabei aus den eingezahlten Beiträgen (ohne Beiträge für ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen).
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss eines Todesfallschutzes für die Zeit nach Rentenbeginn können Sie auch hier für die berechtigten Hinterbliebenen vorsorgen. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Verrentungskapital wird dann in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Wer sind die "berechtigten Hinterbliebenen"?
Die berechtigten Hinterbliebenen ergeben sich aus den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nummer 2b) Einkommensteuergesetz (EStG). Sie umfassen den in gültiger Ehe lebenden Ehepartner der versicherten Person bzw. sofern dieser nicht vorhanden ist, die nach § 32 EStG steuerrechtlich berechtigten Kinder.
Was sollte man beachten?
Die gesetzlichen Vorgaben machen die Rürup- bzw. Basis-Rente nicht ganz so flexibel wie eine private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung:
- Die Basis-Rente erhalten Sie nur als Rentenzahlung – eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
- Die Auszahlung der Rente darf erst ab dem 62. Lebensjahr beginnen (gilt für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden).
- Eine Kündigung ist nicht möglich – man kann die Basis-Rente aber beitragsfrei stellen.
- Vererben und Beleihen der Basis-Rente ist nicht möglich.