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Holen Sie sich das Geld vom Staat!

Die "Riester-Rente" heißt bei der Concordia Förder-Rente. Sie ist ideal für alle, die förderberechtigt sind und für sich die höchstmögliche persönliche Förderung ausschöpfen möchten.

Die Concordia Förder-Rente lohnt sich weil...

  • Sie Jahr für Jahr hohe Zulagen vom Staat bekommen;
  • alle Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage erhalten;
  • zusätzlich noch Steuervorteile möglich sind;
  • Sie die Beiträge immer flexibel an Ihre Einkommenssituation anpassen können;
  • Ihre Beiträge und damit die Rentenhöhe auf Wunsch dynamisch mitwachsen;
  • Sie von Anfang an mit einer Garantieleistung rechnen können und wir Ihnen damit solide Werte - und keine utopische Zahlen - zusagen;
  • Sie zum Vertragsende bis zu 30 % als Kapitalzahlung bekommen können;
  • Sie den Auszahlungsbeginn frei wählen können ( 62. bis 67. Lebensjahr);
  • Eine Absicherung für den Pflegefall inklusive ist (höhere Rente bei Pflegebedürftigkeit zu Rentenbeginn);
  • mit der Förder-Rente auch Wohneigentum finanziert werden kann („Wohnriester“);
  • Sie sich die Förder-Rente auch ins Ausland überweisen lassen können;
  • diese Vorsorge „Hartz IV“-sicher ist;
  • Ihre Angehörigen sowohl vor als auch nach Rentenbeginn in Ihrem Todesfall abgesichert werden können;
  • Ein persönlicher Ansprechpartner Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Vertrag gern zur Verfügung steht.

Wer kann "riestern"?
Faustregel: Beamte und alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und deren Ehepartner können die Förderung in Anspruch nehmen. Wenn Sie ganz genau wissen wollen, ob Sie dazugehören, finden Sie hier eine genaue Auflistung.

Wie sieht die Förderung aus?
Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage pro begünstigter Person und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen. Darüber hinaus kann es eine zusätzliche Steuerersparnis geben. Diese rechnen wir Ihnen gerne individuell aus.

Wie hoch sind die Zulagen und was muss man dafür tun?
Die Grundzulage beträgt für Erwachsene bis zu 154,- Euro jährlich.

Darüber hinaus erhalten Sie pro Kind, für das Sie Kindergeld bekommen, eine jährliche Kinderzulage von bis zu 185,- Euro. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage sogar bis zu 300,- Euro.

Den einmaligen 200,- Euro "Berufseinsteiger-Bonus" erhalten alle, die für ein Beitragsjahr ab 2008 einen Zulagenantrag stellen, die Mindestbeiträge zahlen und zu Beginn dieses Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die höchstmöglichen Zulagen bekommen Sie, wenn Sie von Ihrem Bruttoeinkommen des letzten Jahres 4 % nehmen und diesen Betrag(abzüglich Zulagen) in die Concordia Förder-Rente einzahlen. (Ganz genau genommen ist es das "rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen" - das steht z.B. auf der Lohnabrechnung des Monats Dezember).

Gibt es noch mehr?
Neben der Zulagenförderung hat der Staat die Möglichkeit eines Sonderausgabenabzugs geschaffen. Geltend gemacht werden können dafür bis zu 2.100,- Euro pro Jahr.

Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer als die Zulagen, bekommen Sie die Differenz im Rahmen Ihrer Einkommensteuer erstattet.

Concordia Förder-Rente - flexibel durch die Abrufoption:
Mit der Abrufoption können Sie Ihren Rentenbeginn flexibel festlegen, wenn Ihre Vertragsdauer mindestens 25 Jahre beträgt. Aber auch mit einer kürzeren Vertragslaufzeit können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen (in der Regel ab dem 62. Lebensjahr). Voraussetzung: Zum gewünschten Zeitpunkt sind die Beitragsgarantie und die Mindestrente erreicht.

Concordia Bonus: Höhere Rente im Pflegefall!
Sollten Sie bei Rentenbeginn pflegebedürftig sein, können Sie eine erhöhte Altersrente beantragen. Voraussetzung: Pflegestufe I oder höher in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung.

So rechnet sich die Förder-Rente:

  • Frau und Herr Müller, beide 30 Jahre alt, haben zwei Kinder, für die sie noch 18 Jahre lang Kindergeld bekommen. Bis zum 67. Lebensjahr erhalten sie insgesamt 18.056 € an Zulagen.
     
  • Herr Meier steigt mit 20 Jahren in die Förder-Rente ein. Bis zum 67. Lebensjahr kann er bis zu 7.238 € an Zulagen bekommen (plus Berufseinsteiger-Bonus). Mit steigendem Einkommen können noch satte Steuervorteile dazukommen.
     
  • Frau Schulze, 40 Jahre alt, bekommt bis zum 67. Lebensjahr allein an Zulagen 4.158 €. Bei einem Bruttogehalt von 50.000 € pro Jahr und Zahlung des optimalen Beitrags können noch Steuervorteile von rund 17.293 € hinzukommen.