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Häufig gestellte Fragen zum Partnerwerkstatt-Konzept

In den Tarifen "Premium Partner" und "Classic" fahren Sie u.a. günstiger, weil Kaskoschäden über unsere Partnerwerkstätten repariert werden. Bei einem Kaskoschaden rufen Sie einfach die Notruf-Nr. 0511 / 5701-1299 an - alles Weitere regeln wir für Sie. Die Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zur Partnerwerkstatt-Bindung finden Sie hier:

Was genau ist ein Kaskoschaden?
Die Concordia Teilkasko-Versicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Brand und Explosion 
  • Kollisionen mit Haarwild (Tarif Classic) bzw. Tieren jeder Art (Tarif Premium und Premium Partner) 
  • Diebstahl und Raub 
  • Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung 
  • Lawinenschäden inkl. Dachlawinen (Tarif Premium und Premium Partner)
  • Glasbruch
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss 
  • Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Dämmmatten und Manschetten 
  • Folgeschäden von Tierbissen (1.500 € im Tarif Classic; 3.000 € im Tarif Premium und Premium Partner)
  • Austausch von Schlüsseln/Schlössern nach Einbruchdiebstahl/Rauf (Tarif Premium und Premium Partner)

Die Concordia Vollkasko-Versicherung tritt zusätzlich ein für:

  • Selbst verschuldete Unfallschäden
  • Havarieschäden (Tarif Premium und Premium Partner)
  • Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (z. B. Parkplatzschäden mit Fahrerflucht; Vandalismusschäden). 

Welchen Vorteil habe ich bei Tarifen mit Partnerwerkstatt?
Mit „Premium Partner” und „Classic” sparen Sie Beitrag. Kostenvorteile, die sich über ein Netz von Reparatur-Fachbetrieben ergeben, werden an Sie weitergegeben. Und weil bei der Schadenregulierung nur ausgesuchte Werkstätten beteiligt sind, erhalten Sie die Qualität und den Service, den Sie erwarten.
 
Bei einem Kaskoschaden wählen Sie als Kunde mit Partnerwerkstatt-Bindung die Notruf- Nummer 05 11/57 01-1299, den Rest organisieren wir für Sie.
 
Was muss eine Concordia Partnerwerkstatt mitbringen?
Partnerwerkstätten der Concordia müssen sich bewährt haben. Im sogenannten Werkstattpool befinden sich nur solche Betriebe, bei denen die Summe von guten Erfahrungen und die Qualitätsmerkmale stimmen. Dies sind u. a. die Anerkennung als Fachwerkstatt, die Verwendung von Original-Ersatzteilen und die 5-Jahres-Garantie auf die durchgeführten Fahrzeugreparaturen bei Kaskoschäden.
 
Wo befinden sich die Partnerwerkstätten der Concordia?
In ganz Deutschland, denn unsere Kunden sollen möglichst „vor Ort” betreut werden. Dafür steht ein bundesweites, flächendeckendes Netz an Partnerwerkstätten zur Verfügung, welches stetig ausgebaut wird. Die „richtige” Werkstatt ermitteln wir immer individuell, wenn Sie Ihren Kaskoschaden über die Notruf-Nummer 05 11/57 01-1299 melden. So können wir bei Verträgen mit der Partnerwerkstatt-Bindung die schnellstmögliche Fahrzeugreparatur gewährleisten.

Welche Schäden werden in der Partnerwerkstatt repariert?
Einfach gesagt: Alle Schäden, die in den Tarifen "Premium Partner" und "Classic" über die Kaskoversicherung abgesichert sind. Auch bei einem Glasbruchschaden vermitteln wir Ihnen den richtigen Partnerbetrieb - rufen Sie einfach unter der Notruf-Nummer 05 11/57 01-1299 an.
 
Muss der Pkw auch für die Inspektion in die Partnerwerkstatt?
Nein! Die Concordia-Partnerwerkstätten haben mit der Fahrzeuginspektion nichts zu tun. Wartungsarbeiten und Serviceintervalle können weiter in Ihrer „Stammwerkstatt” durchgeführt werden.
 
Kaskoschaden bei Tarif mit Partnerwerkstatt – was nun?
Haben Sie einen Vertrag im Tarif „Premium Partner” oder „Classic” ist alles ganz einfach:
1. Sie melden den Schaden bei der Notruf-Nummer 05 11/57 01-1299.
2. Um alles Weitere kümmern wir uns.
 
Kaskoschaden im Ausland?
Ist das Fahrzeug bei einem Kaskoschaden im Ausland nicht fahrbereit und muss noch vor Ort repariert werden, wird der Schaden ganz normal repariert. Hier greift die Partnerwerkstattbindung nicht.
 
Wer erteilt den Reparaturauftrag bei der Partnerwerkstatt?
Der Reparaturauftrag muss von der Concordia selbst erteilt werden. Wenn Sie den Kaskoschaden über die Notruf-Nummer 05 11/57 01-1299 melden, ist die reibungslose Schadenregulierung sichergestellt.
 
Wie kommt der Pkw zur Partnerwerkstatt und zurück?
Bei einem Kaskoschaden in den Tarifen „Premium Partner” oder „Classic” sorgen wir für den Fahrzeugtransport zur Partnerwerkstatt, wenn der Wagen nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist oder wenn Ihr Wohnsitz mehr als 15 km von der Werkstatt entfernt liegt. Den Transport des reparierten Pkw von der von uns beauftragten Partnerwerkstatt zum Kunden-Wohnsitz übernehmen wir, wenn die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt.

Haben Sie sich zusätzlich für den Service-Baustein „Ersatzwagen sowie Hol-/ Bringservice" entschieden (Mehrbeitrag 8,50 €/Jahr), holen und bringen wir Ihren Wagen auch bei Entfernungen unter 15 km zwischen Wohnsitz, Schadenort und Werkstatt (Ausnahme: reine Glasbruchschäden). 

Wird ein Ersatz-Pkw gestellt?
Die Tarife „Premium Partner" und „Classic" sehen die Stellung eines Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nicht vor. Haben Sie sich jedoch - zusätzlich zu Ihrem „Premium Partner"- oder „Classic"-Tarif - für den Service-Baustein „Ersatzwagen sowie Hol-/Bringservice" entschieden (Mehrbeitrag 8,50 €/Jahr), dann haben Sie für die Dauer der Reparatur (Ausnahme: reine Glasbruchschäden) für maximal 5 Tage (nicht Werktage) Anspruch auf einen Mietwagen der untersten Fahrzeugkategorie (Klasse A, Kleinwagen).
 
Gibt es eine Garantie auf die Reparatur der Partnerwerkstatt?
Ja. Die Garantie beträgt 5 Jahre auf die sachgemäße und fehlerfreie Reparatur durch die Partnerwerkstatt.

Was passiert bei einer Reparatur in der "falschen" Werkstatt?
Sie haben den Kaskoschaden nicht bei unserer Notruf-Nummer 0511/5701-1299 gemeldet oder lassen den Kaskoschaden in einer "falschen", d.h. einer anderen als der von uns vorgeschlagenen Werkstatt reparieren, übernehmen wir nur 85 % der berechtigten Leistung. Zusätzlich wird die vertragliche Selbstbeteiligung auf die Ersatzleistung angerechnet.
 
Was ist mit der Herstellergarantie?
Durch die sachgemäße und fehlerfreie Fahrzeugreparatur in einer Partnerwerkstatt wird die Herstellergarantie nicht berührt.
 
Was ist bei geleasten/finanzierten Pkw zu beachten?
Häufig schreiben die Fahrzeughersteller ihren Kunden bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen vor, Reparaturen in festgelegten Markenwerkstätten durchzuführen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Leasing- bzw. Kreditvertrag genau auf Einschränkungen zu prüfen. Sie sind verpflichtet, die Auflagen des Leasing-bzw. Kreditgebers zu erfüllen. Mit unserem Tarif „Premium” sind Sie auch bei einem geleasten oder finanzierten Pkw immer auf der sicheren Seite.



Überblick
Im Schadenfall:
Einfach 0511 / 5701-1299 wählen.
 
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