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A: Leistungen, wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind:

Bergen
Ihr Fahrzeug ist von der Straße abgekommen. Die Concordia sorgt für die Bergung Ihres Fahrzeuges und bezahlt die Kosten in unbegrenzter Höhe.

Wiederherstellen der Fahrbereitschaft am Unfallort
Die Concordia organisiert die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeuges unmittelbar an der Schadenstelle und zahlt bis zu 110,- Euro einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und zur Reparatur verwendeten Kleinteile.

Abschleppen
Die Concordia organisiert das Abschleppen und übernimmt die Kosten bis zu 160,- Euro, wobei die vorausgegangenen Kosten wegen Wiederherstellung der Fahrbereitschaft angerechnet werden.

Bahn- und Taxikosten
Falls Ihr Fahrzeug nach Unfall oder Panne nicht mehr fahrbereit ist oder gestohlen wurde, sorgt die Concordia für Ihre Weiter- oder Heimreise per Bahn. Die Kosten werden hierbei übernommen für die Bahnfahrt 2. Klasse bis 1.200 km, für die Bahnfahrt 1. Klasse oder Liegewagen ab 1.200 km, zusätzlich die Taxifahrten bis 52,- Euro.

Mietwagenkosten anstelle von Bahn- und Taxikosten
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder wurde es gestohlen, können Sie anstelle der Weiter- oder Heimreise per Bahn auch einen Mietwagen nehmen. Dies gilt bei Panne oder Diebstahl nur, wenn der Schadenort mindestens 50km vom Wohnort entfernt liegt.
Mietwagenkosten übernimmt die Concordia während der Reparaturdauer des Fahrzeuges bis zu 7 Tagen mit 60,- Euro je Tag. Wollen Sie nach einem Schadenfall im Ausland direkt mit dem Mietwagen nach Hause reisen, erstatten wir diese Kosten bis zu einer Höhe von 420,- Euro, unabhängig von der Anzahl der Miettage.

Nutzungsausfallentschädigung anstelle eines Mietwagens
Nach einem Unfall zahlen wir bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens nach Ausfall des Fahrzeuges für jeden Tag eine Nutzungsausfallentschädigung von 30,- Euro, und zwar für eine Zeit bis zu sieben Tagen.

Übernachtung
Fällt Ihr Fahrzeug aus oder wird es gestohlen, können Sie und die Fahrzeuginsassen auf Kosten der Concordia bis zu 3 Nächte im Hotel verbringen. Wir zahlen bis zu 80,- Euro pro Person und Nacht. Wenn Sie Bahn- oder Taxikosten in Anspruch nehmen, erstatten wir diese Kosten für 1 Nacht.

Fahrzeugunterstellung
Die Concordia übernimmt die Unterstellkosten für bis zu 2 Wochen, wenn Ihr Fahrzeug infolge eines Unfalles oder einer Panne ausgefallen ist oder zurückgeführt werden soll. Gleiches gilt bei Diebstahl im Ausland und Wiederauffinden des Fahrzeuges bis zur Durchführung des Transportes oder der Verzollung bzw. Verschrottung.

Fahrzeugverzollung oder Verschrottung
Die Concordia hilft Ihnen, falls Ihr Fahrzeug im Ausland verzollt oder verschrottet werden muss und bezahlt die anfallenden Gebühren (nicht den Zoll!) oder die Verschrottungskosten.

Fahrzeugabholen
Ist der Fahrer des Fahrzeuges schwer erkrankt oder verunglückt, organisiert und bezahlt die Concordia einen Ersatzfahrer für das Abholen des Fahrzeuges.

Fahrzeugrücktransport
Wenn im Ausland die Reparatur Ihres Fahrzeuges nach einer Panne oder einem Unfall vor Ort innerhalb von 3 Werktagen nicht möglich ist, sorgen wir dafür, dass das Fahrzeug an Ihren Wohnsitz zurücktransportiert wird und übernehmen hierfür die Kosten.

Ersatzteilversand
Wenn im Ausland Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort nicht beschafft werden können, organisiert und bezahlt die Concordia den Versand zum Schadenort.



B: Leistungen, wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug oder mit anderen Verkehrsmitteln auf Reisen*) sind

Ersatz von Reisedokumenten
Die Concordia hilft Ihnen bei der Ersatzbeschaffung von verlorengegangenen wichtigen Reisedokumenten und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren.

Ersatz von Zahlungsmitteln
Wenn Ihr Geld auf einer Reise im Ausland abhanden kommt, stellt die Concordia die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht innerhalb des nächsten Werktages nach Ihrer Schadenmeldung möglich, gibt Ihnen die Concordia ein Darlehen bis zu 1.534,- Euro.

Vermittlung ärztlicher Betreuung
Wenn Sie im Ausland erkranken, unterrichtet die Concordia Sie über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten im Ausland und stellt notfalls die Verbindung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt her.

Arzneimittelversand
Sind Sie auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen, die vor Ort im Ausland nicht erhältlich sind, organisiert die Concordia über Ihren Hausarzt die Beschaffung.

Krankenbesuch
Wenn Sie auf einer Reise länger als 2 Wochen im Krankenhaus liegen
müssen, bezahlt die Concordia für Fahrt und Übernachtung einer Ihnen nahestehenden Person bis zu 512,- Euro.

Krankenrücktransport
Falls Sie auf einer Reise ernsthaft erkranken, sorgt die Concordia für Ihren Rücktransport nach Hause, soweit er ärztlich angeordnet wurde, erforderlichenfalls unter Begleitung eines Arztes und übernimmt hierfür die Kosten. Außerdem erstattet die Concordia die bis zum Rücktransport durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten bis zu 3 Nächten mit 80,- Euro pro Person.

Rückholung von Kindern
Sollten Sie ernsthaft erkranken oder verunglücken, stellt die Concordia eine Begleitperson zur Verfügung, die Ihre Kinder unter 16 Jahren abholt und bezahlt deren Kosten für Fahrt, Unterbringung und Verpflegung sowie die gemeinsame Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kosten bei Reiseabbruch
Bei einer Auslandsreise werden Ihnen in Notfällen, beispielsweise beim Tod eines nahen Verwandten oder bei Wohnungseinbruch, die durch eine vorzeitige Abreise entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten bis zu 2.557,- Euro erstattet.

Hilfe im Todesfall
Die Concordia sorgt nach Absprache mit den Angehörigen für die Bestattung des Versicherungsnehmers vor Ort oder die Überführung nach Deutschland und trägt hierfür die Kosten.

Reiserückrufservice
Die Concordia organisiert in Notfällen den Reiserückruf über Rundfunk und übernimmt die Kosten.

Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Geraten Sie auf einer Reise in eine besondere Notlage (z.B. Rettung aus Berg- oder Seenot) veranlasst die Concordia die erforderlichen Maßnahmen und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 256,- Euro je Schadenfall.

Der genaue Umfang und die Voraussetzungen der Schutzbrief-Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbrief-Versicherung (AB Schutzbrief 93/2008) der Concordia.


*) ab 50 km vom Wohnort



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