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Was zahlt der Staat?

Wenn Sie nach 1961 geboren sind, erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit keine gesetzlichen Leistungen mehr. Gezahlt wird nur noch eine abgestufte "Erwerbsminderungsrente" - ohne Berufsschutz!

Jahrgang 1961 und jünger? Das sind die gesetzlichen Leistungen:

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können, wird zuerst geprüft, ob Sie an Stelle Ihres erlernten Berufs noch eine andere Tätigkeit ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf Sie bisher ausgeübt haben, wie hoch Ihr Einkommen ist oder
welches soziale Ansehen Ihre bisherige Tätigkeit hatte. Können Sie noch irgendeine Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag ausüben, erhalten Sie keine gesetzlichen Leistungen.

Wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie eine "halbe Erwerbsminderungsrente" in Höhe von ca. 15 % vom Bruttoeinkommen.

Können Sie nicht einmal mehr 3 Stunden am Tag arbeiten, wird die "volle Erwerbsminderungsrente" gezahlt - ca. 30 % vom Bruttoeinkommen.

Rechnen Sie mal durch, mit wie wenig Geld Sie dann auskommen müssten.

Schlimm trifft es auch Berufsanfänger: Sie gehen leer aus, denn Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer schon fünf Jahre lang versichert ist und mindestens 3 Jahre lang "Pflichtbeiträge" gezahlt hat. Selbstständige und auch Hausfrauen/-männer haben ebenfalls oft keinen Anspruch auf Zahlungen aus der Rentenkasse.

"Ältere" sind nicht besser dran
Wer vor 1961 geboren wurde, hat zwar noch Ansprüche auf die frühere Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, aber auch hier reichen die Leistungen nicht zum Leben.

Lösung: Berufsunfähigkeit privat absichern
Mit privater Absicherung sind Sie unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung und können sich Ihr ganzes Berufsleben lang schützen. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zahlt eine vertraglich vereinbarte Rente.

Entscheiden Sie sich möglichst frühzeitig für die Berufsunfähigkeits-Absicherung – je niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger sind die Beiträge. Empfehlung: Lassen Sie sich bei diesem wichtigen Thema von unseren Agenturen vor Ort beraten.



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