Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Krankenhaus-Zusatzversicherung bei der Concordia.

Welche Vorteile habe ich durch den Abschluss einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bei der Concordia?
Durch den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung ergänzen Sie die Leistungen der BIG, können sich vom Spezialisten im Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln lassen und genießen den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus. Zusätzlich erhalten Sie einen exklusiven Beitragsnachlass in Höhe von 3% auf den Monatsbeitrag.

Wie beantrage ich die Zusatzversicherung?
Sie können Ihren persönlichen Beitrag mit dem Online-Rechner ermitteln und einen Antrag ausdrucken. Diesen brauchen Sie dann nur noch zu unterschreiben und an die Concordia Krankenversicherungs-AG zu senden.

Warum muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Um die Beiträge langfristig stabil halten zu können, hängt die Beitragskalkulation u.a. vom Gesundheitszustand der Versicherten ab. Zur Risikoeinschätzung benötigen wir daher Ihre detaillierten Angaben.

Was ist eine Wartezeit?
Das ist der leistungsfreie Zeitraum zu Beginn des Vertrages. Mit der Vereinbarung einer Wartezeit wird zu Gunsten der Versichertengemeinschaft vermieden, dass Versicherungen gezielt abgeschlossen werden, um gleich nach Versicherungsbeginn hohe Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Welche Wartezeiten muss ich einhalten?
Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der besonderen Wartezeit.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Diese entfällt bei Unfall. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt ausschließlich für die Leistungsarten Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Entbindung und Psychotherapie.
Nach Ablauf der Wartezeiten gilt der beantragte Versicherungsschutz in vollem Umfang.

Kann ich mich sowohl in einem öffentlichen Krankenhaus als auch in einer Privatklinik behandeln lassen?
Ja, der Leistungsanspruch besteht unabhängig von der Art des Krankenhauses. Die BIG stellt die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen grundsätzlich nur in öffentlichen Krankenhäusern zur Verfügung. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn in einer Privatklinik mit der BIG in Verbindung zu setzen.

Was bedeutet der Begriff „gemischte Anstalt“?
„Gemischte Anstalten“ sind Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige akute Heilbehandlungen als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen.

Was muss ich beachten, wenn eine Behandlung in einer „gemischten Anstalt“ stattfinden soll?
Soll eine Krankenhausbehandlung in einer „gemischten Anstalt“ durchgeführt werden, dann ist im Tarif SZ vor Behandlungsbeginn die schriftliche Kostenzusage durch die Concordia erforderlich. Besteht zusätzlich Versicherungsschutz im Tarif SZ PLUS, ist in beiden Tarifen keine vorherige Genehmigung nötig.

Gibt es Besonderheiten beim Abschluss des Tarifs KHT (Krankenhaustagegeld)?
Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr beträgt der maximal versicherbare Tagessatz 50,00 €. Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ist der Abschluss bis zu einer Höhe von täglich 100,00 € möglich.

Kann ich meine Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern?
Für jedes Familienmitglied kann der Versicherungsschutz individuell ausgewählt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Familienversicherung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, das bedeutet: Für jede versicherte Person wird ein separater Beitrag erhoben.

Welche Folgen hat ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung für mich?
Ihr Versicherungsschutz bleibt im Rahmen der Zusatzversicherung bestehen; der Beitragsnachlass entfällt jedoch mit dem Wechsel.

Bis zu welchem Alter kann ich mich in den Zusatztarifen versichern?
Für die Concordia Tarife SZ, SZ PLUS und KHT gilt kein Höchsteintrittsalter. Sind Sie bei Antragsstellung älter als 64 Jahre, reichen Sie bitte auch das Formular „ärztliches Zeugnis“ ein.

Wie lange binde ich mich an einen Vertrag?
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Jahres, in dem der Versicherungsschutz begonnen hat.

Wie kann ich den Zusatzversicherungsvertrag beenden?
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch. Bei Beitragsanpassungen können Sie auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.

Kann mein Vertrag durch die Concordia bei erhöhter Inanspruchnahme von Leistungen gekündigt werden?
Sofern Sie bei Antragstellung alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben, besteht kein Kündigungsrecht.

Kontakt
Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns unter der Servicenummer 0800 / 586 33 25 innerhalb unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.



Wie gut sich Concordia und BIG direkt ergänzen, sehen Sie in dieser Übersicht.
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