Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Zahn-Zusatzversicherung bei der Concordia.
Welche Vorteile habe ich durch den Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung bei der Concordia?
Durch den Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung können Sie die Leistungen der BIG optimal ergänzen und sich individuellen Schutz genau nach Ihren Wünschen zusammenstellen. Zusätzlich erhalten Sie einen exklusiven Beitragsnachlass in Höhe von 3% auf den Monatsbeitrag.
Gibt es weitere Vorteile für BIG-Versicherte?
Sofern Sie sich für den Wahltarif BIGselect dental entschieden haben und die notwendige Zahnersatzbehandlung bei einem der teilnehmenden Vertragszahnärzte durchführen lassen, senken wir Ihren Eigenanteil um weitere 5 % des Rechnungsbetrages. So profitieren Sie im Tarif ZT von einer maximalen Erstattung in Höhe von 90 % des Rechnungsbetrages.
Wie beantrage ich die Zahn-Zusatzversicherung?
Sie können Ihren persönlichen Beitrag mit dem Online-Rechner ermitteln und einen Antrag ausdrucken. Diesen brauchen Sie dann nur noch zu unterschreiben und an die Concordia Krankenversicherungs-AG zu senden.
Warum muss ich die Fragen zum Zahnstatus beantworten?
Um die Beiträge langfristig stabil halten zu können, hängt die Beitragskalkulation u.a. vom Gesundheitszustand der Versicherten ab. Zur Risikoeinschätzung benötigen wir daher Ihre detaillierten Angaben.
Wie verhalte ich mich, wenn ich unsicher über meinen aktuellen Zahnstatus bin?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Zahnarzt in Verbindung. Sie können vom Zahnarzt ein aktuelles zahnärztliches Zeugnis anfordern. Bitte beachten Sie, dass die Concordia eventuell anfallende Kosten für die Erstellung des Zeugnisses nicht übernimmt.
Was ist eine Wartezeit?
Das ist der leistungsfreie Zeitraum zu Beginn des Vertrages. Mit der Vereinbarung einer Wartezeit wird zu Gunsten der Versichertengemeinschaft vermieden, dass Versicherungen gezielt abgeschlossen werden, um gleich nach Versicherungsbeginn hohe Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Welche Wartezeiten muss ich einhalten?
Die Wartezeit beträgt in allen Zahntarifen 8 Monate. Nach Ablauf der Wartezeiten gilt der beantragte Versicherungsschutz. Wir können einen Wartezeiterlass prüfen, sofern Sie uns bei Antragstellung ein zahnärztliches Zeugnis einreichen. Wird bei Antragstellung ein zahnärztliches Zeugnis eingereicht, prüfen wir , ob ein Erlass der Wartezeit möglich ist.
Stehen mir die Leistungen nach Ablauf der Wartezeiten sofort in unbegrenzter Höhe zur Verfügung?
Nein, in den ersten 4 Versicherungsjahren gelten folgende Leistungshöchstgrenzen:
| Tarif | ZE | ZT | ZB |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 500 € | 500 € | 250 € |
| 2. Jahr | 1.000 € | 1.000 € | 500 € |
| 3. Jahr | 1.500 € | 1.500 € | 1.000 € |
| 4. Jahr | 2.000 € | 2.000 € | 1.500 € |
Findet die Zahnbehandlung infolge eines Unfalls statt, entfallen die Leistungshöchstgrenzen.
Die Tarife ZT und ZE beinhalten Leistungen für Inlays und Onlays. Was sind Inlays und Onlays?
Der Unterschied zwischen Inlay und Onlay besteht in der Größe und Ausdehnung der Füllung. Inlays und Onlays werden gegenüber „normalen“ Füllungen nicht von Zahnarzt direkt, sondern von Zahnmedizinern in einem Zahnlabor angefertigt. Ein Onlay ragt im Gegensatz zum Inlay über den Rand des Zahnes hinaus.
Wie lange binde ich mich an einen Vertrag?
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Jahres, in dem der Versicherungsschutz begonnen hat.
Erhalte ich die Leistungen auch dann, wenn sich die BIG an den Kosten für die Zahnbehandlung nicht beteiligt?
Ja, wir stellen Ihnen die tariflichen Leistungen auch ohne Vorleistung der BIG zur Verfügung. Nehmen Sie einen Privatzahnarzt in Anspruch, kürzen wir den Erstattungsbetrag jedoch pauschal um 30%.
Ändert sich mein Beitrag zur Zahn-Zusatzversicherung im Alter?
Ja, abhängig von Ihrer Altersstufe verändert sich der Beitrag. Folgende Altersstufen sind hierbei definiert: 0-19 Jahre, 20-29 Jahre, 30-39 Jahre, 40-49 Jahre usw. Die Änderung erfolgt dabei jeweils zum 01.01. des Jahres, in dem Sie die neue Altersstufe erreichen.
Kann ich meine Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern?
Für jedes Familienmitglied kann der Versicherungsschutz individuell ausgewählt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Familienversicherung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, das bedeutet: Für jede versicherte Person wird ein separater Beitrag erhoben.
Welche Folgen hat ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung für mich?
Ihr Versicherungsschutz bleibt im Rahmen der Zusatzversicherung bestehen; der Beitragsnachlass entfällt jedoch mit dem Wechsel.
Bis zu welchem Alter kann ich mich in den Zahn-Zusatztarifen versichern?
Für die Concordia Zahn-Zusatztarife gilt kein Höchsteintrittsalter.
Wie kann ich meine Zahn-Zusatzversicherung beenden?
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch. Bei Beitragsanpassungen können Sie auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns unter der Servicenummer 0800 / 586 33 25 innerhalb unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.