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Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, ist das schon unangenehm genug. Privater Zusatzschutz erleichtert Ihre Genesung: Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer viel ruhiger und - was noch viel wichtiger ist - Sie können sich den Arzt aussuchen, der Sie behandeln soll - ob Chefarzt oder Spezialistin fürs jeweilige Fachgebiet.

"Nirgendwo sonst ist der Unterschied zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten so deutlich spürbar wie im Krankenhaus"
(FINANZtest 10/05).

Als Kassenpatient haben Sie nur Anspruch auf Behandlung durch den diensthabenden Arzt, Unterbringung im Mehrbettzimmer und werden ins nächstgelegene Krankenhaus geschickt. Das mag im Notfall reichen, aber die meisten Krankenhausbehandlungen werden im Voraus geplant. Möchten Sie sich dann nicht lieber eine auf Ihre Krankheit spezialisierte Klinik und einen erfahrenen Spezialisten aussuchen?

Sichern Sie sich Ihre bestmögliche Behandlung - mit einer Zusatzversicherung. Die Concordia bietet Ihnen folgende Tarife für Behandlungen im Krankenhaus:

SZ 1 und SZ 2:
Mit dieser stationären Zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf

  • privatärztliche Behandlung (Chefarzt, Spezialistin o.ä.) und die
  • Unterbringung im Einbettzimmer (Tarif SZ 1) bzw. Zweibettzimmer (Tarif SZ 2). Sollten Sie auf Ihr Ein- bzw. Zweibettzimmer verzichten und ins Mehrbettzimmer gehen, erhalten Sie ein Tagegeld von 40 € (SZ 1) bzw. 20 € (SZ 2).
  • Wenn Sie ein anderes Krankenhaus wählen als das in der ärztlichen Einweisung genannte, erstatten wir die dadurch entstehenden Mehrkosten in der allgemeinen Pflegeklasse.

SZ PLUS:
Erweitern Sie SZ 1 oder SZ 2 noch um weitere Vorteile wie z.B.:

  • Bei ambulanten Operationen im Krankenhaus: Erstattung des verbleibenden Eigenanteils (nach Leistung der gesetzlichen Krankenkasse)
  • Leistungen auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
  • Erstattung der Kosten für Rechnungen auch oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Option, nach 5 Jahren (bei Wegfall der Versicherungspflicht in der "Gesetzlichen" auch früher) ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Vollversicherung der Concordia zu wechseln.

Krankenhaustagegeld (Tarif KHT):
Jeder Tag im Krankenhaus kostet Geld - zum einen die gesetzliche Zuzahlung, zum anderen entstehen auch Kosten z.B. für Telefon, Fernseher im Zimmer, Lektüre, Fahrten von Angehörigen, ggf. eine Haushalts- oder Hausaufgabenhilfe usw. Wir zahlen den vereinbarten Betrag für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Aufenthaltes im Krankenhaus - zeitlich unbegrenzt.
 



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