Die Concordia bietet Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung beste Möglichkeiten, die Leistungen der Krankenkasse für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlung zu ergänzen:
Für Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays) stehen Ihnen die Tarife „Zahnersatz (ZE)“ und „Zahnersatz Top (ZT)“ zur Verfügung.
Für Zahnbehandlungen (Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Füllungen, Zahnversiegelungen usw.), Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigung bieten wir den Tarif „Zahnbehandlung (ZB)“ an.
Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten. Über den Online-Rechner Zahn-Zusatzversicherung können Sie die Beiträge berechnen und auch gleich einen Antrag erzeugen.
Wenn Sie beraten werden möchten, wenden Sie sich einfach an ein Concordia Service-Büro in Ihrer Nähe.
Was genau zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz?
Für jeden Befund (z.B. "Frontzahnlücke mit zwei fehlenden Zähnen") wurde ein fester Betrag ("Regelversorgung") festgelegt. Abhängig von den eingetragenen Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung von diesem Betrag:
- 50 % bei 0-4 Jahre durchgängig geführtem Bonusheft
- 60 % bei 5-9 Jahre durchgängig geführtem Bonusheft
- 65 % bei 10 Jahre und länger durchgängig geführtem Bonusheft
Sie sind also - je nach Bonusheft - auf jeden Fall mit 35 bis 50 Prozent der Kosten dabei. Deutlich teurer wird es für Sie, wenn Sie sich für eine bessere Versorgung als die Regelleistung entscheiden - zum Beispiel, weil ein fehlender Backenzahn in der "Lächelzone" liegt und Sie gerne eine Keramikverblendung dafür hätten. Oder weil ein Implantat besser hält und die Nachbarzähne nicht abgeschliffen werden müssen. Mit den Concordia Zahnersatz-Tarifen können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Variante wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.
Welche Zahnbehandlungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?
Auch für eine Reihe von Zahnbehandlungen wird ein Eigenanteil fällig, z.B. bei:
- Zahnreinigung
Kosten für professionelle Zahnreinigung sind keine gesetzliche Standardleistung.
- Kieferorthopädie
Nur bei Kindern mit Einstufung in die Indikationsgruppen 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung – ein Eigenanteil kann auch bei Kindern fällig werden.
- Parodontose (Parodontitis)
Kostenübernahme der Krankenkasse erst ab 3,5 mm Tiefe der Zahnfleischtaschen. Wer die Behandlung in einem früheren Stadium durchführen lässt (das hat deutlich bessere Heilungschancen) muss sie privat bezahlen. Kosten: Mehrere hundert Euro.
- Wurzelbehandlung
Wenn die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung unklar sind, werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen und sind dann privat zu zahlen.
Mit der Concordia Zahn-Zusatzversicherung können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Behandlung wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.
Mehr über die Leistungen des Concordia Zahnbehandlungs-Tarifs finden Sie hier.