Zur schnellen Leistungsabrechnung benötigen wir immer:
- Die Versicherungsschein-Nummer (bei allen Zuschriften)
- Vor- und Nachnamen der behandelten Person (auf allen Belegen)
- Diagnose (Ausnahme: Zahnarzt-, Röntgen- und Laborrechnungen)
- Bankverbindung für die Leistungserstattung
- Im Basistarif auch die Vertragsarzt-Nr.
Bei Arzneimitteln:
Diese sollten auf dem Rezept leserlich sein – inklusive Angabe der Pharmazentralnummer durch die Apotheke. Apothekenquittungen ohne Verordnung können nicht erstattet werden.
Bei Heil- / Hilfsmitteln (Brillen, Massage, Krankengymnastik etc.):
Zur Abrechnung benötigen wir die ärztliche Verordnung mit Behandlungs- oder Bezugsdatum und Diagnose. Bei Sehhilfen müssen die Werte der Refraktion angegeben werden (Augenarzt oder Optiker).
Bei Krankenhaustagegeld / Kurtagegeld / Eigenanteilsrechnung:
Bitte reichen Sie eine Bescheinigung mit Diagnose, Aufnahme- und Entlassungstag, Name und Anschrift der Klinik oder eine Kopie des Entlassungsberichts ein.
Bei Krankentagegeld (Tarif KT):
Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit benötigen wir bis spätestens zum Tag des Leistungsbeginns.
Bei Selbstbehalt (falls vereinbart):
Wir empfehlen, Belege erst dann einzureichen, wenn der Selbstbehalt überschritten wird. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie nur dann Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung haben, wenn Sie keine Rechnungen einreichen (Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen).
Bei Unfällen:
Kurze Unfallschilderung und Angaben zum Unfallverursacher.
Bei Zahnzusatzversicherung (Tarife AZ, AZ PLUS und ZZ):
Wir benötigen hierzu die Originalrechnung über den Eigenanteil und eine Kopie des Heil- und Kostenplans der Krankenkasse, aus dem der Bonus und die Festzuschüsse hervorgehen.