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Haftpflichtversicherung für Pferdehalter

Für Pferdehalter umfasst der Versicherungsschutz unter anderem:

  • Mitversicherung von Fohlen der versicherten Stute bis zu 3 Jahre nach der Geburt.
  • Mietsachschäden an Räumen (auch Stallungen, dazu gehörige Paddocks und Boxen) bis zur Versicherungssumme.
  • Teilnahme an Turnieren und Pferderennen sowie dem Training dazu.
  • Ansprüche fremder Reiter.
  • Flurschäden.
  • Privat genutzte eigene oder gepachtete Weide- und Wiesenflächen bis 5 Hektar.
  • Private Kutsch- und Schlittenfahrten mit gelegentlicher Personenbeförderung.
  • Reitbeteiligungen.
  • Ungewollte Deckakte.
  • Kaution im europäischen Ausland bis 50.000 Euro.
  • Weltweiter Schutz bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr; innerhalb Europas bis zu 5 Jahren.
  • Forderungsausfallversicherung: Diese tritt ein, wenn Sie durch ein fremdes Pferd geschädigt wurden, der verantwortliche Pferdebesitzer aber nicht zahlen kann.
  • Für das zweite versicherte Pferd (und jedes weitere) zahlen Sie 30 Prozent weniger Beitrag.
  • Leistungsverbesserungsgarantie: Neu eingeführte beitragsfreie Vorteile gelten sofort für den bestehenden Vertrag.


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