Für Pferdehalter umfasst der Versicherungsschutz unter anderem:
Mitversicherung von Fohlen der versicherten Stute bis zu 3 Jahre nach der Geburt.
Mietsachschäden an Räumen (auch Stallungen, dazu gehörige Paddocks und Boxen) bis zur Versicherungssumme.
Teilnahme an Turnieren und Pferderennen sowie dem Training dazu.
Ansprüche fremder Reiter.
Flurschäden.
Privat genutzte eigene oder gepachtete Weide- und Wiesenflächen bis 5 Hektar.
Private Kutsch- und Schlittenfahrten mit gelegentlicher Personenbeförderung.
Reitbeteiligungen.
Ungewollte Deckakte.
Kaution im europäischen Ausland bis 50.000 Euro.
Weltweiter Schutz bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr; innerhalb Europas bis zu 5 Jahren.
Forderungsausfallversicherung: Diese tritt ein, wenn Sie durch ein fremdes Pferd geschädigt wurden, der verantwortliche Pferdebesitzer aber nicht zahlen kann.
Für das zweite versicherte Pferd (und jedes weitere) zahlen Sie 30 Prozent weniger Beitrag.
Leistungsverbesserungsgarantie: Neu eingeführte beitragsfreie Vorteile gelten sofort für den bestehenden Vertrag.