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Zusatzleistungen
Bei der Vereinbarung von Zusatzleistungen erhalten der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im privaten und beruflichen Bereich einen weitergehenden Versicherungsschutz:
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren: Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder bereits erfolgten Betreuungsanordnung gegen Mitversicherte bzw. enge Verwandte sind bis zu 750 € versichert.
- Bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Sachschäden einschließlich der sich aus den Sachschäden ergebenden Vermögensschäden ist die Versicherungssumme unbegrenzt.
- Beim Arbeits-Rechtsschutz werden die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bis 750 € abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung übernommen, auch wenn es an einem Rechtsschutzfall nach § 4 Abs. 1 ARB fehlt.
- In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten ist die über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bis zur Höhe von 750 € abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung versichert.
- Rechtsschutz für eine bevorstehende selbstständige Tätigkeit.
- Sofern der Wohnungs-Rechtsschutz versichert wird (beim Sorglos-Rechtsschutz immer dabei):
- Versichert sind Rechtsauseinandersetzungen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage, die auf oder an Ihrem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus angebracht ist.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für das selbst bewohnte Wohneigentum ist mitversichert.
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