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Sorglos-Rechtsschutz -
für nur 199 Euro


Hier ist alles inklusive: Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz und weitere wertvolle Zusatzleistungen.

Das alles bekommen Sie zum Jahresbeitrag von nur 199 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro; wenn eine von der Concordia vorgeschlagene Kanzlei aus einem bundesweiten Netz qualifizierter Rechtsanwälte (www.apraxa.de) ausgewählt wird nur 150 Euro.


Mit dem Sorglos-Rechtsschutz versichern sich Arbeitnehmer, Nichtberufstätige und Studenten preisgünstig und umfassend.
Für Senioren, die keinen Arbeits-Rechtsschutz mehr benötigen, empfehlen wir den Sorglos-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre.

Welche Personen sind versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehepartner (oder Lebenspartner mit gleichem Wohnsitz)
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen Kinder (bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt)
  • Die berechtigen Fahrer der versicherten Fahrzeuge
  • Auf Antrag auch weitere Personen in Ihrem Haushalt

Was ist versichert?
Die oben genannten versicherten Personen erhalten Versicherungsschutz im

  • Verkehrsbereich (auch als Fahrer fremder Fahrzeuge)
  • beruflichen Bereich als Arbeitnehmer
  • Privatbereich - inklusive Internet- und Opfer-Rechtsschutz
  • Grundstücksbereich für Ihre selbst bewohnten Wohnungen in Deutschland.

Zusätzlich sind im Sorglos-Rechtsschutz die folgenden Leistungen inklusive:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz - damit haben Sie Schutz für den Fall, dass Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit sowie im privaten Lebensbereich eine angeblich vorsätzlich begangene Straftat vorgeworfen wird. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes.
  • Wohnungs-Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland.
  • Für Wohneigentümer: Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren um Anliegerbeiträge und Erschließungskosten für die selbst bewohnten Wohneinheiten.
  • Rechtsschutz für Fotovoltaikanlagen: Versichert sind Rechtsauseinandersetzungen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage, die auf oder an Ihrem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus angebracht ist.
  • Unbegrenzte Versicherungssumme bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Sachschäden (in Übersee werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen).
  • Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht bei einer durch den Arbeitgeber angestrebten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es an einem Rechtsschutzfall fehlt. Kostenübernahme bis 750 € - ohne Selbstbeteiligung.
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz: In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten ist auch eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bis 750 € versichert - ohne Selbstbeteiligung. 
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren:
    Versicherungsschutz gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Kostenübernahme bis 750 € - ohne Selbstbeteiligung.
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testamentserstellung: Übernahme der Beratungskosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder eines Testaments (letzteres bis 750 €) - ohne Selbstbeteiligung.
  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für das selbst bewohnte Wohneigentum ist mitversichert.
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer bevorstehenden selbstständigen Tätigkeit einer mitversicherten nichtselbstständig tätigen Person.
  • Concordia AnwaltsTelefon auch für nicht versicherte Rechtsangelegenheiten.
  • Update-Garantie: Automatische Anpassung des Versicherungsschutzes an Leistungsverbesserungen.

Folgende Kosten sind versichert:
Gebühren des eigenen Anwalts; Gebühren des gegnerischen Anwalts; Gerichtskosten; Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort; die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt; Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht; Ihre Kosten, wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen; Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich; Übersetzungskosten; Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher.



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