Gliedertaxe Basis-Plus

Die Gliedertaxe weist einzelnen Gliedmaßen unterschiedliche Werte zu. Nach diesen Werten richtet sich die Kapitalzahlung, die bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit gezahlt wird. Je höher die Werte in der Gliedertaxe sind, desto höher ist die Leistung. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würden z. B. beim Verlust einer Hand (70 %) 70.000 Euro gezahlt. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der ensprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Achten Sie beim Vergleichen von Unfallversicherungen immer auf die Prozentsätze in der Gliedertaxe.

Gliedertaxe Basis-Plus
Invaliditätsgrade bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit z.B.:

eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 80 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 65 %
eines Beines unterhalb des Knies 60 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 55 %
eines Fußes 50 %
einer großen Zehe 10 %
einer anderen Zehe   5 %
eines Armes 80 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 %
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 70 %
einer Hand 70 %
eines Daumens 25 %
eines Zeigefingers 15 %
eines anderen Fingers 10 %
einer Niere 20 %
einer Milz 10 %