Fahrzeuge & Verkehr

Winterreifen: Das ist seit Sommer 2017 neu!

Alle Jahre wieder zum Herbstende werden Sie die Reifen wechseln. Sommerreifen runter, Winterreifen rauf. Vielleicht lassen Sie auch wechseln. So oder so: Im Sommer 2017 hat der Gesetzgeber bei den Winterreifen nachgebessert. Was ist neu und was sollten Sie jetzt beim Kauf von Winterreifen wissen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag. Damit Sie sicher durch Matsch und Schnee kommen, erfahren Sie hier auch, was Sie grundsätzlich beim winterlichen Autofahren beachten sollten.

Die gesetzliche Neuerung sorgt bei Winterreifen für mehr Klarheit und bringt zusätzlich Sicherheit auf die Straßen: Das „Alpine“-Symbol muss ab dem 1. Januar 2018 auf jedem neu produzierten Winterreifen abgebildet sein. Der stilisierte Berg mit den drei Zacken und der Schneeflocke im Inneren löst damit das alte „M+S“-Zeichen ab. Dieses Zeichen steht für „mud and snow“ (=Matsch und Schnee).

 

Das Alpine-Symbol steht für mehr Qualität

Einhergehend mit dem neuen Zeichen wurden auch die Anforderungen an Winterreifen strenger. Während das M+S-Zeichen lediglich eine Kennzeichnung war, müssen Winterreifen, die das Alpine-Symbol haben, Mindestqualitäten nachweisen.

Für Sie als Autofahrer hat das Alpine-Symbol daher einen entscheidenden Vorteil: Sie können so sicher sein, dass der Winterreifen einen Schnee-Bremstest bestanden hat. Das war bei der M+S-Kennzeichnung nicht der Fall.

Gut zu wissen:

Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 eingeräumt.

Selbstverständlich müssen Sie nun nicht Ihre alten M+S-Winterreifen direkt entsorgen. Der Gesetzgeber hat eine fast siebenjährige Übergangsfrist eingeräumt. Sie können die Winterreifen aus der vergangenen Saison daher noch unbesorgt fahren – selbst wenn diese nicht mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Bis zum Stichtag, dem 30. September 2024, dürfen Sie M+S-Winterreifen benutzen. Bitte achten Sie aber zu Ihrer eigenen Sicherheit auf die Beschaffenheit der Winterreifen.

Zudem kann es vorkommen, dass Sie 2018 neue Winterreifen angeboten bekommen, auf denen an der Reifenseite nicht der Berg mit der Schneeflocke abgebildet ist. Das liegt dann daran, dass der Reifen 2017 hergestellt wurde. Denn die Kennzeichnungspflicht beginnt für ab dem 1. Januar 2018 produzierte Winterreifen. Diese Reifen dürfen Sie dann ebenfalls nur bis zum 01. September 2024 fahren.

Tipp:

Natürlich ist es sinnvoll, schon jetzt von der neuen Regelung zu profitieren. Kaufen Sie im Zweifel die Winterreifen mit dem Alpine-Symbol.

In Deutschland gilt die „situative Winterreifenpflicht“

Im Gegensatz zu anderen Ländern herrscht in Deutschland keine zeitliche Winterreifenpflicht. In Österreich etwa darf zwischen November und 15. April des folgenden Jahres nur mit Winterreifen gefahren werden.

In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet: Bei winterlichen Verhältnissen wie Glätte, Schnee oder Matsch muss mit wintertauglichen Reifen gefahren werden. Wintertauglich sind konkret:

  • Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen und
  • Winterreifen.

Sommerreifen sind damit ausdrücklich ausgeschlossen. Wer dennoch bei winterlichen Witterungsverhältnissen von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, bekommt ein Bußgeld. Vom Bußgeld verschont bleibt, wer sein Auto nicht bewegt. Wenn Sie also im Winter nicht fahren und das Auto geparkt bleibt, kann es auch in der kalten Jahreszeit die Sommerreifen behalten.

Achtung: Bußgeld droht Halter und Fahrer

Als Halter können Sie sich nicht herausreden. Selbst wenn Sie das Auto nicht fahren, sind Sie dennoch auch für die richtige, witterungsbedingte Bereifung zuständig. Sollte beispielsweise Ihr Kind das auf Sie zugelassene Auto nutzen, haften auch Sie für die ordentliche Bereifung des Fahrzeugs.

Wichtig zu wissen:

Dem Halter drohen 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, der Fahrer muss mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wissenswertes zu Winterreifen

Dass der Gesetzgeber eine Frist von knapp sieben Jahren eingeräumt hat, ist kein Zufall. Denn die Sicherheit bei Winterreifen wird maßgeblich von drei Faktoren beeinflusst:

  • von dem Profil,
  • dem Alter der Winterreifen und
  • dem eigenen Fahrverhalten.

 

Das Profil eines Winterreifens sollte mindestens 4 Millimeter betragen – auch wenn in Deutschland kein Mindestprofil vorgeschrieben ist. Sonst greifen die Reifen nicht mehr richtig.

Das Alter eines Winterreifens sollte sechs Jahre nicht übersteigen – was die knapp siebenjährige Übergangsfrist erklärt.

Und das eigene Fahrverhalten? Nun, Sie wissen selbst: Im Winter fährt es sich schwieriger als im Sommer, es ist rutschiger, glatter … Höchstgeschwindigkeiten und weitere Hinweise sollten deshalb auch zur eigenen Sicherheit unbedingt eingehalten werden.

Tipp: einfach mal früh dran sein

Der Wintereinbruch kommt immer unverhofft und plötzlich brauchen alle Autofahrer Winterreifen. Nun herrscht in der Werkstatt und beim Reifenhändler Gedränge.

  • Vermeiden Sie Hektik und lassen Sie die Reifen bereits im Oktober wechseln.
  • Lassen Sie auch Öl und Frostschutzmittel prüfen.
  • Wichtig ist auch ein Lichtercheck, damit Sie gut gesehen werden.

Wie ist das im Ausland?

Andere Länder, andere Sitten: Österreich wurde bereits angesprochen. Informieren Sie sich vor der Fahrt ins benachbarte Ausland über die dortigen Vorschriften. Teils gelten generelle, saisonale oder örtliche Winterreifen- oder Schneekettenpflichten. Manchmal ist diese Regelung auch gekoppelt mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter. Teilweise sind die Vorschriften auch innerhalb des Landes verschieden. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Ländern haben wir für Sie am Ende des Artikels verlinkt.

 

Weitere Informationen:

- zur neuen gesetzlichen Regelung

- zu Winterreifen in Deutschland

- zur Winterreifenpflicht im Ausland

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Zuletzt aktualisiert am 05.12.2017