Haus & Wohnen

Pflichten bei Schnee und Eis – Was man als Grundstücksbesitzer wissen sollte

In Deutschland ist in den letzten Tagen viel Schnee gefallen. Das sieht zwar wunderschön aus, bedeutet aber insbesondere für Besitzer einer Immobilie viel Arbeit – denn die weiße Pracht kann zugleich sehr schnell gefährlich werden.

Diese Erfahrung mussten auch mein Mann und ich machen. Wir haben 2017/2018 ein Haus in der Nähe von Hamburg gebaut. Im Winter 2017 stand dort zwar nur der Rohbau unseres kleinen Traumhauses, aber wir mussten natürlich trotzdem unseren Verpflichtungen nachkommen, als sich Schnee und Eis ankündigten. Wir kannten uns zu dem Zeitpunkt noch nicht allzu genau mit dem Thema Pflichten bei Schnee und Eis als Immobilienbesitzer aus. Aber wir wussten, dass wir in der Verantwortung waren, den Schnee vom Bürgersteig zu räumen. Bei einem Eckgrundstück wie unserem bedeutet das allerdings, dass doch recht viel Schnee zu Schippen ist. Insbesondere, da wir in aller Früh von unserer damaligen Wohnung zum Grundstück fahren mussten, dort Schnee geschippt haben und dann weiter zur Arbeit sind. Doch es gibt noch einige weitere Gefahren, die bei der eisigen Kälte lauern können und über die jeder Grundstücksbesitzer Bescheid wissen sollte!

Wann muss überhaupt Schnee geräumt werden?

Die Frage, wann überhaupt Schnee geräumt werden muss, kann man nicht pauschal beantworten. Dies kann je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich geregelt sein. Fest steht allerdings, dass Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich sind.

In den meisten Kommunen sollte dies zwischen 6:00h bis 7:00h morgens erledigt worden sein. Ausnahmen bestätigen hier natürlich die Regel und am Wochenende muss der Schnee meist erst einige Stunden später entfernt werden. Wenn man den Schnee auf den Bürgersteigen und dem Zugang zum Haus räumt, reicht allerdings keine schmale Gasse, sondern es sollte eine Breite von ca. 1,20 m bis 1,50 m erreicht werden. Hierbei darf übrigens an den meisten Orten kein Streusalz verwendet werden. Wer trotzdem Streusalz verwendet, muss im schlimmsten Fall sogar eine Geldbuße zahlen.

Weitere Gefahren bei Schnee und Eis

Bei Schnee und Eis kann es schnell passieren, dass sich am Dach Eiszapfen bilden, die je nach Lage des Hauses Passanten oder den Postboten treffen könnten, wenn sie herabfallen. Auch Schneemassen, die sich auf dem Dach sammeln und sich durch unstetige Witterungsverhältnisse lösen können, stellen eine Gefahr dar. Deshalb ist auch hier der Immobilienbesitzer in der Pflicht, diese Gefahr zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, kann es sinnvoll sein, den Bereich abzusperren, damit sich niemand verletzt.

Wer haftet im Schadensfall?

Wenn ein Passant nun doch auf dem Gehweg vor der eigenen Immobilie stürzt, liegt die Verantwortung zunächst beim Grundstücksbesitzer. Zwar kann der Passant je nach Fall auch eine Mitschuld bekommen, da beispielsweise erkennbar war, dass die Fläche glatt oder schlecht geräumt war, am Ende ist aber der Immobilienbesitzer in der Pflicht, dass es nicht so weit kommt. Für diesen Schaden kommt zum Glück die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist man über die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt, die man sowieso immer haben sollte. Concordia kümmert sich im Schadensfall auch darum, zu prüfen, ob man überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Wichtig hierbei ist übrigens, dass ein Schild, auf dem man darüber informiert, dass der Weg nicht geräumt ist, einen im Schadensfall nicht vor der Übernahme der Verantwortung schützt.

Muss man den Schnee selbst räumen?

Die Pflicht, Schnee und Eis zu räumen, kann man auch auf andere Personen übertragen: beispielsweise auf Mieter und Nachbarn, weil man in den Urlaub fährt oder ein Gewerbe, dass professionell Schnee räumt. Trotz allem ist man in der Verantwortung, zu kontrollieren, ob diese Personen ihrer Pflicht auch nachkommen. Im Schadensfall kann man ansonsten ebenfalls eine Schuld tragen.

Auch wenn der Schnee so einiges an Verbindlichkeiten mit sich bringt, so ist er trotzdem wunderschön anzusehen und bietet die tolle Gelegenheit, endlich wieder den Schlitten aus dem Keller zu holen oder einen langen Spaziergang in der eisigen Kälte zu machen. Passen Sie gut auf sich auf und denken Sie immer daran, rechtzeitig den Schnee zu räumen, damit Sie den Schnee anschließend auch gefahrenfrei genießen können!

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Zuletzt aktualisiert am 30.06.2023