Concordia Gewerbeversicherung

Komplette Lösungen für Ihren Betrieb

SORGLOS-RECHTSSCHUTZ FÜR FIRMEN UND SELBSTSTÄNDIGE

Ob im Unternehmen oder im privaten Bereich: Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht immer mit gutem Willen aus der Welt schaffen. Doch wer Anwalt, Gericht und Sachverständige für sein gutes Recht beansprucht, muss mit hohen Kosten rechnen. Diese können besonders für ein Unternehmen zu einer enormen finanziellen Belastung werden.

In unserem "Sorglos-Paket" ist alles inkludiert, was zu einer umfassenden Rechtsschutzversicherung gehört. Durch die Selbstbeteiligung (siehe unten) ist der Beitrag besonders günstig — der Sorglos-Rechtsschutz ist schon ab 399 € pro Jahr zu haben. 
 

Zusätzlich können Selbstständige und Firmen optional einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für rund 140 Berufsbranchen bei uns abschließen. Welche Bedingungen und Leistungen dieser umfasst, finden Sie unten in den Fragen und Tipps zum Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige. 

Tipp: SorglosPlus – das Extraplus an Sorglosigkeit!

Für alle, die noch mehr wollen: SorglosPlus kann als zusätzlicher Baustein mit erweiterten Leistungen optional zum Sorglos-Rechtsschutz hinzugefügt werden. Mit Exklusiv-Leistungen wie z. B. Bauherren-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Kapitalanlagestreitigkeiten sowie einem erweiterten Rechtsschutz im Eherecht und Unterhaltsrecht bietet er einen weitreichenden Schutz im Privatbereich. Zubuchbar für Selbstständige, Firmen und Heilwesenberufe für nur 119 €.

Alternativ zum Sorglos-Rechtsschutz bieten wir auch den "Pauschalen" Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen mit freier Wahl einer Selbstbeteiligung und Erweiterungsmöglichkeiten nach dem Bausteinprinzip. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Concordia Ansprechpartner vor Ort.

Fragen und Tipps zum Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
Welche Leistungen beinhaltet der Sorglos-Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige insbesondere?
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
    • auch als Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers (wenn es noch an einem Versicherungsfall fehlt)* 
    • auch als Arbeitnehmer bei Aufhebungsvereinbarungen (wenn es noch an einem Versicherungsfall fehlt)* 
    • auch als Arbeitgeber bei Aufhebungsvereinbarungen (wenn es noch an einem Versicherungsfall fehlt)*
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Rechtsschutz in Gerichtsverfahren wegen Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für die selbst bewohnte Wohneinheit
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    • im Privat- und Verkehrsbereich
    • im betrieblichen Bereich für bestimmte Hilfsgeschäfte zur versicherten Tätigkeit sowie bezüglich Versicherungsverträgen; ein sog. "Firmen-Vertrags-Rechtsschutz" für die versicherte Haupttätigkeit ist für bestimmte Betriebsarten als optionaler Baustein verfügbar
  • Steuer-Rechtsschutz in Gerichtsverfahren und im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren (gilt im privaten und im betrieblichen Bereich)
  • Sozial-Rechtsschutz in Gerichtsverfahren und im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren (gilt im privaten und im betrieblichen Bereich)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Gerichtsverfahren und im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren (gilt im privaten und im betrieblichen Bereich)
  • Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht*
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Verfügungen von Todes wegen im Privatbereich (bei Leistungserbringung durch einen Notar)*
  • Bonus-Beratung nach fünfjähriger Schadenfreiheit ab Vertragsbeginn
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für nicht-spekulative Geld- und Vermögensanlagen
  • Rechtsschutz bei privater Internetnutzung
    • mit Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen*
    • mit Kostenschutz für die anwaltliche Erstattung von Strafanzeigen bei Cyber-Mobbing und Hacking*
  • Beratungs-Rechtsschutz im betrieblichen Bereich beim Vorwurf von Urheberrechtsverstößen im Internet*
  • Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen*
  • Dienstreise-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht
  • AGG-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatbereich, Beruf (als Arbeitnehmer) und Ehrenamt sowie für eine kleinunternehmerische Nebentätigkeit gemäß § 19 Absatz 1 UStG
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für selbstständige (Haupt-) Tätigkeit
  • Vorsorge-Versicherung für erstmalig neu hinzukommende Risiken
  • Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit im Rechtsschutzfall bereits nach 3 Jahren Vertragslaufzeit
  • Beratungs-Rechtsschutz bei erstmaliger Leistungsantragstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung*
  • Sozial-Rechtsschutz beim Streit um den Pflegegrad, auch jenen nicht mitversicherter Eltern/Schwiegereltern*
  • Versicherungsschutz im Verkehrsbereich trotz Verurteilung wegen Vorsatzes (durch Strafbefehl)
  • Rechtsschutz für eine kleinunternehmerische Nebentätigkeit gemäß § 19 Absatz 1 UStG


* Für diese Leistung gilt ein Höchstentschädigungsbetrag (die konkreten Beträge entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen in § 28a ARB). 

Die Leistungen sind hier verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung und Sonderbedingungen sowie etwa vereinbarte Spezialklauseln.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Sorglos-Rechtsschutz?

Im Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen beträgt die Selbstbeteiligung 400 € je Rechtsschutzfall. Dieser Betrag halbiert sich bei Wahl eines Anwalts aus dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG.

In folgenden Fällen entfällt die Selbstbeteiligung:

  • Bei telefonischer und Online-Rechtsberatung
  • Wenn die Rechtsangelegenheit mit einer Erstberatung erledigt ist
  • Bei der Konfliktlösung durch Mediation
  • Beim Online-Vertrags-Check
  • Beim Online-Web-Check
  • Bei telefonischer Rechtsbesorgung
  • Bei Schadenfällen im Ausland
  • Generell bei allen Leistungen, für die eine bezifferte Höchstentschädigung gilt (z.B. 750 € beim Rechtsschutz für eine Patientenverfügung)
Welche Personen sind versichert?

Concordia Rechtsschutz bietet Schutz für:

  • Sie bzw. Ihre Firma als Versicherungsnehmer (wenn vereinbart, auch Mitinhaber)
  • Ihren Ehepartner oder
  • Ihren nicht-ehelichen Lebenspartner (unter gleicher Anschrift gemeldet)
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen Kinder (unverheiratet, keine Lebenspartnerschaft, keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit)
  • Ihre Enkel (solange sie dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers leben oder wenn es sich um Kinder mitversicherter Kinder handelt, unverheiratet, keine Lebenspartnerschaft, keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit)
  • Ihre nicht mehr berufsstätigen Eltern und Großeltern (in Ihrem Haushalt lebend, Weiterversicherung auch nach Umzug von dort in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in Deutschland)
  • Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb
  • Im Verkehrsbereich zusätzlich: berechtigte Fahrer der versicherten Fahrzeuge (z. B. Arbeitnehmer)

 

Welche Assistance-Leistungen sind inklusive?
  • Telefonische Rechtsberatung (auch für nicht versicherte Angelegenheiten)
  • Telefonische Konfliktlösung (Mediation)
  • Telefonische Rechtsbesorgung
  • Online-Rechtsberatung (auch für nicht versicherte Angelegenheiten)
  • Online-Vertrags-Check für Verbraucherverträge im Privatbereich
  • Online-Web-Check
  • Online-Formularservice

Alle Details hier:

Zur Seite Rechtsschutzfall

Welche Leistungen bietet der Zusatzbaustein SorglosPlus?

Exklusiv-Leistungen aus dem Zusatzbaustein SorglosPlus (optional abschließbar):

  • Bauherren-Rechtsschutz*
  • Rechtsschutz für Kapitalanlagestreitigkeiten*
  • Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen*
  • Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren*
  • Erweiterter Rechtsschutz im:
  • Eherecht (für beide Partner)*
  • Unterhaltsrecht (für beide Partner)*
  • Erbrecht* 
  • Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen*


* Für diese Leistung gilt ein Höchstentschädigungsbetrag (die konkreten Beträge entnehmen Sie bitte der den Versicherungsbedingungen zur Spezialklausel 130 zu §§ 28a ARB).


Die Leistungen sind hier verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung und Sonderbedingungen sowie etwa vereinbarte Spezialklauseln. 

Welche Bedingungen und Leistungen umfasst der optional wählbare Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?

Optional abschließbar für rund 140 Betriebsarten: Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (für Betriebe mit max. 50 Beschäftigten und max. 5 Mio. € Bruttojahresumsatz)

  • Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten
  • Versicherungssumme: 300.000 € pro Kalenderjahr
  • Wartezeit: 3 Monate 

     
Umsatz Selbstbeteiligung 500 €     Selbstbeteiligung 1.000 €     Beitrag

≤ 250.000    

900 €

765 €

Fest-Beitrag

> 250.000    

0,726 (mind. 990€)

0,617 (mind. 841,5€)

‰ Umsatz

 

Hinweis: Den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.


Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.