Concordia Krankenversicherung

Ihre Gesundheit — bei uns in besten Händen

Leistungen des Tarifs "AZ TOP"

Zuzahlungen

Concordia erstattet 100 %* Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für

  • Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
  • Medizinische Reha und Anschlussheilbehandlung

Heilbehandlungen

Concordia erstattet 100 %* der (auf Privatrezept verordneten) Kosten für folgende Heilbehandlungen:

  • Inhalationen
  • Krankengymnastik
  • Massagen
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Podologie

Fahrtkosten

Concordia erstattet 100 %* Ihres Fahrtkostenanteils

  • zur Dialysebehandlung
  • zur Chemo- und Strahlentherapie
  • bei Gehunfähigkeit

* für alle drei Leistungsarten zusammen maximal 500 € pro Jahr.

Arznei- und Verbandmittel (auf Privatrezept verordnet)

Concordia zahlt 100 % der Kosten – bis 120 € (Kinder und Jugendliche 60 €) pro Jahr für

  • apothekenpflichtige (nicht verschreibungspflichtige) Arznei- und Verbandmittel

IGeL-Leistungen

Concordia erstattet 90 % der Kosten – bis zu 250 € (Kinder und Jugendliche 125 €) pro Jahr für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie z.B.

  • Gynäkologische Ultraschalluntersuchung
  • Glaukom-Früherkennung
  • Stoßwellen-Therapie (ESWT)
  • und viele weitere

Kinderwunsch-Behandlung

Concordia zahlt 50 % Ihres Eigenanteils – bis zu 750 € pro Maßnahme

  • nach zwei Jahren Wartezeit
  • für insgesamt bis zu drei Behandlungen

Baby-Bonus

Concordia zahlt 150 € Baby-Bonus wenn

  • ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens 12 Monaten im Tarif AZ TOP versichert ist
  • das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt im Tarif AZ TOP versichert wird
  • die Vorsorge-Untersuchungen U1 bis U 6 eingereicht werden
  • in den ersten 12 Lebensmonaten keine Leistungen für das Kind in Anspruch genommen werden

Auslandsreisen

Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet:

  • Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten
  • Medikamente
  • Ärztliche Behandlungen bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Notwendige Transportkosten ins Krankenhaus
  • Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlichen angeordneten Rücktransportes - auch mit dem Flugzeug
  • Im Todesfall Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland

Freie Krankenhauswahl

Bei Wahl eines anderen Krankenhauses als dem in der ärztlichen Einweisung genannten zahlt Concordia

  • die Transportkosten zum gewünschten Krankenhaus
  • die Mehrkosten der allgemeinen Pflegeklasse, die durch die Wahl des Wunschkrankenhauses entstehen.

Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.


Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.