Die Beitragsberechnung in der PKV folgt nach strengen Regeln. Die Beiträge werden risikogerecht, solidarisch und generationsgerecht kalkuliert. Die Kalkulation erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften und unter Einbeziehung zahlreicher Statistiken.
Die Versicherten bilden Solidargemeinschaften. Nach ihrem Eintrittsalter und Tarif sind die Versicherten in Kollektiven zusammengefasst, in denen die Beiträge aller die Krankheitskosten des Einzelnen finanzieren. Die Beiträge sind so kalkuliert, dass sie den für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen.
Die Versicherten der PKV zahlen in jüngeren Jahren einen höheren Beitrag als kalkulatorisch notwendig wäre. Der sich ergebende Mehrbeitrag — Alterungsrückstellungen genannt — wird verzinslich angelegt. Im Alter werden diese Alterungsrückstellungen für die höheren Gesundheitsausgaben der Versichertengemeinschaft verwendet. So sorgt in der privaten Krankenversicherung jede Generation für sich selbst vor.
Allerdings können sich die kalkulierten Ausgaben ändern durch
- die allgemeine Inflation,
- den medizinisch-technischen Fortschritt,
- eine insgesamt steigende Lebenserwartung oder
- verringerte Zinsergebnisse am Kapitalmarkt
Leistungseinschränkungen sind nicht möglich. Zur dauerhaften Erfüllung des Vertrages müssen daher bei unerwarteten Abweichungen die Beiträge angepasst werden.