Auf einen Blick: Diese Versicherungen brauchen Berufsstarter
Den Abschluss in der Tasche, den Arbeitsvertrag unterschrieben und das erste Gehalt auf dem Konto. Wir Sicherhelden sorgen dafür, …
WeiterlesenDas Thema Pflege betrifft immer mehr Menschen. Wie sähe Ihre Situation im Pflegefall aus?
Reicht Ihr Einkommen, reicht Ihre Rente für die Pflege? Was wird aus Ihrem Vermögen und Wohneigentum? Müssen Ihre Kinder für Sie zahlen? Lassen Sie sich zu diesem wichtigen Thema beraten:
Mit den Concordia Tarifen lässt sich flexibel genau die Absicherung zusammenstellen, die zu Ihnen passt. Tipp: Unsere Ansprechpartner vor Ort beraten Sie gern und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
In unserem Tarif "PG" wählen Sie einen Tagegeldsatz der - je nach Pflegegrad - gestaffelt ausgezahlt wird:
Tarif PG | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Leistung in Prozent bei ambulanter Pflege bei stationärer Pflege | -- * -- * | 20 % 100 % | 40 % 100 % | 80 % 100 % | 100 % |
30 € Tagegeld ergeben pro Monat... bei ambulanter Pflege bei stationärer Pflege | -- * -- * | 180 € 900 € | 360 € 900 € | 720 € 900 € | 900 € 900 € |
50 € Tagegeld ergeben pro Monat... bei ambulanter Pflege bei stationärer Pflege | -- * -- * | 300 € 1.500 € | 600 € 1.500 € | 1.200 € 1.500 € | 1.500 € 1.500 € |
* Im Pflegegrad 1 erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung 125 € bei vollstationärer Pflege. Bei ambulanter Pflege wird ein zweckgebundener "Entlastungsbetrag" bis max. 125 € gezahlt.
Wenn Sie individueller vorsorgen möchten, lassen sich mit den Tarifen PG1, PG2, PG3 und PG4 die Tagessätze für die einzelnen Pflegegrade auch individuell zusammenstellen. Für eine passgenaue Vorsorge sollte dabei Ihre familiäre Situation sowie die gesamte Vermögenssituation im Alter betrachtet werden:
Leistung bei ambulanter und stationärer Pflege | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Tarif PG1 Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.: | 100 % 600 € | 250 % 1.500 € | 250 % 1.500 € | 250 % 1.500 € | 250 % 1.500 € |
Tarif PG2 Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.: | -- * | 100 % 600 € | 100 % 600 € | 100 % 600 € | 100 % 600 € |
Tarif PG3 Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.: | -- * | -- | 100 % 600 € | 125 % 750 € | 125 % 750 € |
Tarif PG4 Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.: | -- * | -- | -- | 100 % 600 € | 250 % 1.500 € |
* Im Pflegegrad 1 erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung 125 € bei vollstationärer Pflege. Bei ambulanter Pflege wird ein zweckgebundener "Entlastungsbetrag" bis max. 125 € gezahlt.
Dieser Tarif kann mit den anderen Concordia Pflege-Tarifen kombiniert oder separat abgeschlossen werden. Er beinhaltet:
Sie können bestehende Pflegetagegeld-Tarife der Concordia ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen bei Ereignissen wie z.B. Heirat bzw.Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Tod des Ehe- oder Lebenspartners, Geburt eines Kindes.
Sie bekommen im Pflegefall hilfreiche und notwendige Unterstützung. Wir vermitteln Dienstleister für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Dienstleistungen - bis zu 7.500 € pro Versicherungsfall.
Wir bieten Ihnen folgende Informations- und Beratungsleistungen:
Pflege-Assistance – wir organisieren und zahlen* für Sie:
* Wir zahlen bis zu 7.500 € pro Versicherungsfall für die o.g. Dienstleistungen.
Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Durch das "Zweite Pflegestärkungsgesetz" wurden zum 1.1.2017 die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung neu geregelt:
Die Kosten für Pflege zu Hause mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes richten sich nach den Tätigkeiten, die der Pflegedienst erbringt. Hier können Monat für Monat mehrere Hundert Euro anfallen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen für die Finanzierung oft nicht aus.
Die durchschnittlichen Kosten für einen Heimplatz liegen bei 3.300 €. Je nach Ausstattung, Lage und Betreuungsangebot können sie auch weit höher sein. Unabhängig davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 5) maximal 2.005 €. Im weitaus häufigeren Pflegegrad 4 sind es 1.775 €. Der Rest muss selbst finanziert werden.
Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen werden mit dem neuen Pflegesystem einheitlich begutachtet.
Zur Ermittlung des Pflegegrades werden dabei 6 verschiedene Module betrachtet:
Modul 1:
Mobilität
Gewichtung: 10 %
Modul 2:
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Gewichtung: 15 % (Betrachtung zusammen mit Modul 3; der höhere Wert zählt)
Modul 3:
Verhaltenwsweisen und psychische Problemlagen
Gewichtung: 15 % (Betrachtung zusammen mit Modul 2; der höhere Wert zählt)
Modul 4:
Selbstversorgung
Gewichtung: 40 %
Modul 5:
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gewichtung: 20 %
Modul 6:
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Gewichtung: 15 %
Anhand eines detaillierten Fragenkataloges werden Punkte für die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad ermittelt:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Gesamtpunkte
Pflegegeld, das abhängig vom Pflegegrad gezahlt wird:
Ambulante Pflege
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
125 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
* Zweckgebundener "Entlastungsbetrag" von max. 125 €
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Pflegepersonen gezahlt.
Ambulanter Pflegedienst
Zur Finanzierung der Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes können Pflegesachleistungen und auch Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Teilstationäre Pflege (z.B. Tagespflege)
Wenn zu Hause nicht ausreichend gepflegt werden kann, ist auch eine teilstationäre Unterbringung möglich. Die Pflegekasse übernimmt auch dafür die Pflegekosten inkl. der Hol- und Bringdienste der Einrichtungen.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Für bis zu 6 Wochen pro Jahr übernimmt die Pflegeversicherung (nachgewiesene) Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die pflegende Person Urlaub macht oder selbst krank ist - bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr.
Job und Pflege unter einen Hut zu bringen ist eine große Herausforderung. Für Arbeitnehmer gibt es folgende Unterstützung:
Pflegeunterstützungsgeld
Bei einem plötzlich auftretenden Pflegefall dürfen Angehörige bis zu 10 Tage lang ihrem Arbeitsplatz fernbleiben, um eine Betreuung zu organisieren oder selbst zu pflegen. Dafür wird ein Pflegeunterstützungsgeld (Berechnung wie beim Kinderkrankentagegeld) gezahlt. Den Antrag dafür müssen Sie unverzüglich bei der Pflegekasse stellen.
Familienpflegezeit*
Die Arbeitszeit kann bis zu 24 Monate lang für die Pflege reduziert werden. Die Mindestarbeitszeit beträgt dabei 15 Stunden pro Woche. Ein Rechtsanspruch besteht hier gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten.
Freistellung von pflegenden Arbeitnehmern*
Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können für ein halbes Jahr ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen (hat der Arbeitgeber 15 oder weniger Beschäftigte, besteht hier allerdings kein Rechtsanspruch).
Freistellung für Sterbebegleitung*
Zur Begleitung in der Sterbephase können sich Angehörige eine Auszeit von 3 Monaten nehmen. Das gilt auch bei einer Hospizunterbringung.
Zinsloses Darlehen für pflegende Arbeitnehmer
Wer für die Pflegezeit aus dem Beruf aussteigt, kann für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" beantragen und so den Verdienstausfall abfedern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten gezahlt. Nach dem Ende der Pflegezeit muss es wieder zurückgezahlt werden.
* Bei allen Pflegeauszeiten besteht ein Kündigungsschutz. Ab 1.1.2017 zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Angehörige, die wegen Pflege aus dem Job aussteigen. Wenn Sie im Anschluss an die Pflege keine Stelle finden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bei konkreten Fragen hilft der "Pflegeleistungshelfer" des Bundesministeriums für Gesundheit weiter.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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