Ein Wechsel vom alten in das neue Modell sollte gut überlegt sein, denn es gibt kein Zurück (einmaliges Wechselrecht in die neue Fördersystematik ). Sofern darüber hinaus ein Neuabschluss ab 2027 in der neuen Fördersystematik getätigt wird, gilt diese automatisch auch für gegebenenfalls weitere bestehende Verträge.
Eventuell ist das neue Fördermodell in Ihrem bestehenden Vertrag besser für Sie. Ob das so ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Die Entscheidung sollte gut geprüft und nicht übereilt gehandelt werden.
Die neuen Möglichkeiten ergeben sich ab dem Beitragsjahr 2027 (Zulagenzahlung in 2028).
Es besteht derzeit kein Grund zur Eile oder zur Veränderung.
Beim Wechsel von der Riester-Förderung zum neuen Fördermodell muss die persönliche Situation individuell abgeklärt werden. Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen persönlicher Ansprechpartner beraten.