Altersvorsorgereform 2027
  • Geplante Änderungen
  • Optionen für bestehende Verträge
  • Antworten auf wichtige Fragen
Reform der privaten Altersvorsorge

Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und führt ein neues Fördersystem für die staatlich geförderte private Altersvorsorge ein. Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich unverändert bestehen. Ein Wechsel in das neue Fördermodell ist möglich, erfolgt jedoch nicht automatisch. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt und Sie von der neuen staatlichen Förderung profitieren können, beantwortet Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Wichtig zu wissen:

Die neue Förderung kann in einem bestehenden (Alt-)Vertrag angewandt werden. Dabei bleiben z. B. Rechnungsgrundlagen und Bedingungen unverändert bestehen. Ein Neuabschluss für das neue Fördermodell ist somit nicht erforderlich!

Mit einem bestehenden Riester-Vertrag bei der Concordia (Förder-Rente, Förder-Rente futur) haben Sie eine gute Entscheidung getroffen. Sie ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihrer Altersvorsorge.

Die Änderungen auf einen Blick

Personenkreis (unmittelbar Förderberechtigte Bisher Neu

Arbeitnehmer und Auszubildende

f f

Beamte, Richter, Soldaten

f f

Geringfügig Beschäftigte (rentenversicherungspflichtig)

f f

Geringfügig Beschäftigte (versicherungsfrei)

x x

Kindererziehende (in Kindererziehungszeit)

f f

Landwirte (nicht pflichtversichert)

x f

Landwirte (pflichtversichert)

f f

Selbstständige (nicht pflichtversichert)

x f

Selbstständige (pflichtversichert)

f f

Erwerbsunfähigkeits-Rentner (volle Erwerbsminderungsrente)

f f

Nicht erwerbstätig

x x

Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen

x f
Förderung  
Mindesteigenbeitrag

60 € jährlich

Grundzulage

175 € jährlich (für die volle Zulage sind 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres erforderlich)

Kinderzulage vor 2008 geboren: 185 € jährlich; ab 2008 geboren: 300 € jährlich
Berufseinsteigerbonus

200 € einmalig

Sonderausgabenabzug

2.100 € jährlich inkl. Zulagen

Förderung

 
Mindesteigenbeitrag

120 € jährlich

Grundzulage

Max. 540 € jährlich
50 % des Eigenbeitrags bis 360 €
+ 25 % des darüber hinausgehenden Eigenbeitrags bis 1.800 €

Kinderzulage

Max. 300 € pro Kind jährlich
100 % des Eigenbeitrags bis 300 €

Berufseinsteigerbonus

200 € einmalig

Sonderausgabenabzug

1.800 € jährlich inkl. Zulagen

Die neue Förderung orientiert sich stärker an der Höhe der tatsächlich erbrachten Eigenbeiträge. Die bisherigen festen Zulagen werden durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen ersetzt.

 

Beispiele: Bisherige Riester-Förderung – Neues Fördermodell

Farblegende der Fördermodelle: 

Angestellte(r), keine Kinder, SV-pflichtiges Vorjahreseinkommen 36.000 €

1.440 €*

fließen jährlich insgesamt in den Vertrag


1.265 € Eigenbeitrag +
175 € Grundzulage

Zusätzlicher Steuervorteil jährlich 215 €

*für volle Zulage 4 % von 36.000 € = 1.440 €

1.671 €*

fließen jährlich insgesamt in den Vertrag


1.265 € Eigenbeitrag +
406 € Grundzulage

Zusätzlicher Steuervorteil jährlich 46 €
 

Angestellte(r), zwei Kinder, SV-pflichtiges Vorjahreseinkommen 24.000 €

960 €*

fließen jährlich insgesamt in den Vertrag

185 € Eigenbeitrag +
175 € Grundzulage +
600 € Kinderzulagen

Zusätzlicher Steuervorteil jährlich 0 €

*für volle Zulage 4 % von
24.000 € = 960 €

648 €

fließen jährlich insgesamt in den Vertrag


185 € Eigenbeitrag +
93 € Grundzulage +
370 € Kinderzulagen

Zusätzlicher Steuervorteil jährlich 0 €
 

Was ist jetzt zu überlegen?

Ein Wechsel vom alten in das neue Modell sollte gut überlegt sein, denn es gibt kein Zurück (einmaliges Wechselrecht in die neue Fördersystematik ). Sofern darüber hinaus ein Neuabschluss ab 2027 in der neuen Fördersystematik getätigt wird, gilt diese automatisch auch für gegebenenfalls weitere bestehende Verträge.

Eventuell ist das neue Fördermodell in Ihrem bestehenden Vertrag besser für Sie. Ob das so ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Die Entscheidung sollte gut geprüft und nicht übereilt gehandelt werden.

Die neuen Möglichkeiten ergeben sich ab dem Beitragsjahr 2027 (Zulagenzahlung in 2028). 
Es besteht derzeit kein Grund zur Eile oder zur Veränderung
.

Beim Wechsel von der Riester-Förderung zum neuen Fördermodell muss die persönliche Situation individuell abgeklärt werden. Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen persönlicher Ansprechpartner beraten.

Fragen und Antworten

Wichtig: Die staatliche Förderung in der bisherigen Form kann für bereits bestehende Verträge weiterhin genutzt werden. Das bedeutet, es läuft alles wie gewohnt weiter.

Ab 01/2027 (und auch später) besteht die Möglichkeit, in das neue Fördermodell zu wechseln. Sprechen Sie dazu gerne Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner Ihrer Concordia Versicherungsagentur an. Dort wird für Sie ermittelt, welche Option günstiger ist.

Das neue Fördermodell sieht wie folgt aus:

  • Auf Beiträge bis 360 € jährlich gibt es 50 % vom Staat dazu, und darüber hinaus von 361 € bis 1.800 € gibt der Staat 25 % dazu, insgesamt gibt es max. 540 € Grundzulage jährlich.
  • Kinderzulagen: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es pro Euro Eigenbeitrag bis 300 € den gleichen Betrag als staatliche Zulage, also max. 300 € jährlich.
  • Berufseinsteigerbonus einmalig 200 € (wie im bisherigen Fördermodell für junge Menschen bei Abschluss bis zum vollendeten 25. Lebensjahr).
  • Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulage/n) steuerlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen absetzbar; wenn die Zulage/n geringer sind als der Steuervorteil, wird die Differenz im Rahmen der Steuererklärung gutgeschrieben.

Welches Fördermodell vorteilhafter ist, muss individuell überprüft werden. Dazu können wir keine pauschale Aussage treffen, dies ist von Ihrem Familienstand, Kindern, Ihrem Beruf sowie Ihrem Einkommen abhängig. Ihre zuständige Concordia Versicherungsagentur berät Sie hierzu gerne. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner.

  • Es gibt grundsätzlich keine Frist.
  • Für das Beitragsjahr 2027 (bis 31.12.2027) besteht also keine Eile.
  • Auch danach kann, z. B. für das Beitragsjahr 2028 oder 2029, jederzeit ein Wechsel des Fördermodells beantragt werden.

Lassen Sie sich zunächst von Ihrer Concordia Versicherungsagentur berechnen, ob das neue Fördermodell für Sie von Vorteil ist. Wenn Sie sich für einen Wechsel in die neue Förderung entscheiden, müssen Sie lediglich die „Fördererklärung“ unterschreiben, die Sie bei Ihrer Versicherungsagentur erhalten. Alles Weitere erledigen wir.

Ein Wechsel vom alten in das neue Modell sollte gut überlegt sein, denn es gibt kein Zurück (einmaliges Wechselrecht in die neue Fördersystematik).

Ja.

  • Ehepartner wechselt nicht automatisch, d. h. bei mittelbar Förderberechtigten kann es sogar dazu führen, dass diese/r die Förderberechtigung verliert
  • Der Wechsel muss aktiv beantragt werden
  • Gesamtsituation beachten

Ja. Da die Höhe der Zulagen im neuen Fördermodell davon abhängt, wie hoch der Eigenbeitrag ist, kann dieses Auswirkungen auf die Höhe der Kinderzulagen haben. Lassen Sie sich von Ihrer Concordia Versicherungsagentur berechnen, welches Fördermodell für die Höhe der Kinderzulagen von Vorteil ist.

An dem Anspruch auf Kinderzulage hat sich nichts demgegenüber nichts geändert. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Ja, sobald in das neue Fördermodell gewechselt wird, gilt die neue Fördersystematik automatisch auch für ggf. weitere bestehende Verträge.

Sofern ein Neuabschluss in der neuen Fördersystematik ab 2027 getätigt werden sollte, gilt dann auch automatisch die neue Förderung für alle Verträge.

Die Zulagen werden auf einer anderen Basis berechnet (im neuen Modell: beitragsproportional), dadurch ändert sich in der Regel die Höhe der Zulagen.

Das ändert sich nicht: Bestehendes Kapital, ggf. Garantieleistungen, Bedingungen, Rechnungszins.

Nein, die steuerliche Behandlung in der Rentenphase ist im alten und neuen Fördermodell gleich. Die Leistungen sind in der Rentenphase in beiden Modellen steuerpflichtig.