Concordia Altersvorsorge

Jeder investierte Euro zahlt sich später garantiert aus

Basis-Rente ("Rürup-Rente")

Investieren Sie Ihre Steuern besser in Ihre Altersvorsorge statt ins Finanzamt!

Die Basis-Rente eignet sich vor allem für Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit hoher Steuerbelastung, denn sie haben oft keine oder zu geringe gesetzliche Rentenansprüche.

Für Selbstständige und Freiberufler ist die steuerliche Förderung ein zusätzlicher Anreiz zur Altersvorsorge. Für Gutverdiener ist die Rürup-Rente interessant, weil bei ihnen die Versorgungslücke im Alter besonders groß ist. Denn Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt, wenn es darum geht, die Rentenansprüche zu berechnen. Eine zusätzlich abgeschlossene Rürup-Rente hilft, diese Versorgungslücke zu schließen — und das mit Hilfe des Finanzamts.

Außerdem ist die Basis-Rente für rentennahe Jahrgänge von Interesse: Durch die Absetzbarkeit der Beiträge ist der Steuervorteil meist größer als der Verlust durch die Besteuerung der Rente: So werden 2021 die Beiträge mit 92 % steuerlich gefördert.

Vorteile der Basis-Rente:

  • Beiträge steuerlich absetzbar
  • flexible Beitragszahlung
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter bei Insolvenz
  • garantiert lebenslange Rentenzahlung

Die Concordia Basis-Renten "Invest plus" bieten:

  • gute Renditechancen durch Investition der Beiträge in Fonds
  • flexiblen Rentenbeginn durch eine "Verfügungs- und Verlängerungsphase"
  • Absicherung von Ehe- oder Lebenspartnern durch Todesfall-Leistung

Basis-Rente — auch mit grüner Kapitalanlage!

Wenn Ihnen bei Ihrer Altersvorsorge nicht egal ist, wie Ihr Geld angelegt wird, dann fragen Sie nach der Basis-Rente "oecoinvest plus": Das ist die grüne Variante unserer Basis-Rente. Hier verfolgen wir eine Anlagepolitik, der strenge soziale, ethische und ökologische Kriterien zugrunde liegen.

Mehr zu unseren grünen Kapitalanlagen

Unsere Ansprechpartner vor Ort erstellen gern einen Vorschlag für Ihre Absicherung.

Eine Basis-Rente funktioniert ganz einfach:

Sie zahlen Ihre Beiträge bis zum vereinbarten Tag X, dann sind wir dran und beginnen mit der Rentenzahlung. Die Beiträge sind während der Ansparphase in hohem Umfang steuerlich absetzbar: 2021 bis zu 25.787 € für Alleinstehende und 51.574 € für Verheiratete. Erst in der Auszahlungsphase wird die Basis-Rente versteuert. 

Fragen und Tipps zu den Concordia Basis-Renten "Invest plus"

Wie flexibel sind die Concordia Basis-Renten "Invest plus"?

Flexible Beitragszahlung

Unsere flexiblen Beitragsoptionen ermöglichen individuelle Zuzahlungen oder Veränderungen des Beitrages nach oben oder unten. Monatliche Beiträge lassen sich zum Beispiel bei guter Ertragslage zum Jahresende noch durch Einmalzahlungen aufstocken.

Flexibler Rentenbeginn

Der Rentenbeginn kann bei einer Basis-Rente zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr liegen. Bei Vertragsabschluss brauchen Sie sich noch nicht genau festzulegen. Durch unsere "Verfügungs- und Verlängerungsphase" können Sie später noch entscheiden, wann genau die Rentenzahlung beginnen soll. 

Details zu den Fonds der Basis-Renten "Invest plus" und "oecoinvest plus"

Auswahl der Fonds

Investmentfonds streuen Ihre Fondseinlagen entsprechend ihrer Anlagestrategie an den Wertpapier- und Kapitalmärkten. Dafür bieten wir, entsprechend Ihres Anlegerprofils, bewährte Fonds und ETF-Strategien mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten.

Entsprechend Ihrer persönlichen Risikoneigung bestimmen Sie, ob Sie mehr auf sicherheits- oder chancenorientierte Werte setzen wollen. Ihr Concordia Service-Büro berät Sie dabei, Ihr persönliches Anlegerprofil zu ermitteln und eine Strategie zur Erreichung Ihrer Ziele festzulegen. Die zu Ihrer persönlichen Anlagestrategie passenden Fonds oder ETF-Strategien wählen Sie dann aus unserer Fondswelt aus.

Besonderer Vorteil: Bei uns erhalten Sie alle Fonds zum "Nettopreis", d. h. Sie sparen sämtliche Ausgabeaufschläge.

Zur Seite "Fondsauswahl"

Änderung der Anlagestrategie

Wenn sich Ihre Anlagestrategie ändert, können Sie einzelne Fonds umschichten oder die Aufteilung Ihrer Beiträge auf einzelne Fonds verändern. Ein Umschichten des Fonds-Guthabens und eine Änderung der Beitragsaufteilung ist während der Laufzeit monatlich kostenlos möglich.

Abgeltungsteuer

Die Erträge bleiben in der Ansparphase abgeltungsteuerfrei. Alle erwirtschafteten Erträge werden wieder angelegt. Selbst bei einem Wechsel der Anlagestrategie fällt für Sie keine Abgeltungsteuer an.

Was sind die "plus-Optionen"?

Mit den flexiblen „plus-Optionen" können Sie die Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn oder während des Rentenbezugs auch in eine höhere Rente umwandeln:

  • futur-plus: Deutliche Erhöhung der Rente bei Pflegebedürftigkeit (auch bei Demenz)
  • actio-plus: Erhöhung der Rente auch ohne Pflegebedürftigkeit zur individuellen Gestaltung eines aktiven Ruhestands.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Basis-Rente

Höchstbeitrag

Berücksichtigt werden in 2021 Aufwendungen je Person bis zu 25.787 €. Davon werden 92% als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100% im Jahr 2025.

Rentenbeginn

Der Beginn der Rentenzahlung muss nach dem 62. Lebensjahr liegen.

Steuerliche Behandlung

  • Ansparphase:
    Sie können die Beiträge gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbaren Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. 
    Aufwendungen von bis zu 25.787 € werden in 2021 berücksichtigt, bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern das Doppelte. Absetzbar sind derzeit 92 % der Beiträge, wobei dieser Anteil von Jahr zu Jahr steigt.
    Unser Service: Die für die Besteuerung erforderlichen Daten werden von uns jährlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
     
  • Auszahlungsphase:
    Die Basis-Rente muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im Rentenalter ist dieser Steuersatz aber im Normalfall deutlich geringer als im Berufsleben. Derzeit muss die Basis-Rente nur zu einem Teil versteuert werden. Der Anteil hängt vom Beginn der Altersrente ab — 2021 sind es 81%. Dieser Satz steigt für spätere Beginnjahre bis 2040 auf 100% an.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) müssen auf die Leistungen der Basis-Rente im Rentenalter keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei freiwillig Versicherten können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.

Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Absicherung im Todesfall

Bei Tod vor Rentenbeginn wird Ihren berechtigten Hinterbliebenen (Ehe-/Lebenspartner bzw. kindergeldberechtigte Kinder) das vorhandene Fondsguthaben, mindestens aber die Summe der eingezahlten Beiträge, in Form von Renten ausgezahlt. 

Bei Tod während der Rentenbezugszeit wird das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten an Ihre berechtigten Hinterbliebenen in Form von Renten gezahlt.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. Offenlegungs-Verordnung) muss die Concordia oeco Lebensversicherungs-AG als Anbieter von Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukten sowie in Bezug auf ihre eigenen Versicherungsberatungstätigkeiten bestimmte Angaben veröffentlichen. Die entsprechenden Angaben zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten sind hier zusammengefasst.

Stand 08.2023

Die Inhalte von Kapitel 2 wurden an die überarbeitete unternehmensweite Richtlinie „Vergütungssysteme“ angepasst, wonach Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik implizit berücksichtigt werden.


Stand 05.2023

Aktualisierung: Aufteilung der Investitionen (Seite 2) wurde angepasst.


Bei den Altersvorsorgeprodukten Privat-Rente-oecoinvestplus, Direkt-Rente oeco twin, Direkt-Rente-oecoplus ,Basis-Rente-oecoinvestplus und junior BASIC handelt es sich um sogenannte Multi-Options-Anlageprodukte. Weitere Informationen (Dokumente gem. Artikel 10 Offenlegungsverordnung, vorvertragliche Informationen gem. Artikel 6 und 8 der Offenlegungsverordnung sowie regelmäßige Informationen gem. Art. 6 und 8 der Offenlegungsverordnung) zu den Anlagemöglichkeiten der wählbaren Fonds können Sie hier abrufen: 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren grünen Fonds

Stand 05.2023

Aktualisierung: Formulierung zur Vermögensallokation (Seite 5) wurde angepasst.


Erklärung den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen

Den ursprünglichen Stand aus vergangenen Veröffentlichungsjahren können Sie hier einsehen:

Archiv

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.