Concordia Zahn-Zusatzversicherung

Für ein strahlend schönes Lächeln

Die Concordia Zahnzusatzversicherung

Es ist nie zu früh, die Zähne zu versichern

Ist eine Zahn-Zusatzversicherung nur was für alte Leute, die ein Gebiss brauchen? Überhaupt nicht. Unter "Zahnersatz" fällt auch die Krone, mit der ein kaputter Zahn repariert wird oder ein Inlay, mit dem ein großes Loch im Backenzahn gefüllt wird. Auch beim Behandeln von Zähnen zahlt die gesetzliche Krankenkasse längst nicht alles. Und für Kinder oft ein Thema: Die Zahnspange.

Unser Premium-Produkt ZAHN SORGLOS erstattet auch 100% der Kosten bei Schmerz- und Angstlinderung sowie bei Bleaching.

Mit unserer Concordia Zahn-Zusatzversicherung sind gesetzlich Krankenversicherte von jung bis alt beim Zahnarzt Privatpatienten.

Vorteile der Zahn Zusatzversicherung

Für gesunde schöne Zähne und ein strahlende Lächeln

  • Bis zu 100% Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nur geringen Teil der Zahnersatzkosten. ZAHN SORGLOS übernimmt 100% Ihrer Kosten inkl. innovativer Behandlungsmethoden und Sofortschutz ab 12,82 €.
  • Kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Erwachsene. Die GKV bezuschusst solche Behandlungen nur bei Kindern mit einer ausgeprägten Zahnfehlstellung.
  • Bezuschussung der Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung. 

Die Leistungen der Zahn-Zusatz-Tarife im Überblick

Unsere Empfehlung ZAHN SORGLOS

Leistungen

Zahnersatz Zahnbehandlungen ZAHN SORGLOS
Monatsbeitrag ab 0,99€ ab 7,59€ ab 12,82€

Hochwertiger Zahnersatz
z.B. für Implantate, Keramikkronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays

80-85% x
100%
Zahnbehandlungen
z.B. für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen
x 100% 100%
Aufbiss-Schienen
z.B. für Knirscherschienen, DROS-Schienen
x 100% 100%
Kieferorthopädie KIG 1 und 2
Kinder mit leichter bis geringer Zahnfehlstellung
x

80 %

max. 2.000 € je Kiefer

100%

max. 8.000 € je Maßnahme

Kieferorthopädie KIG 3 bis 5
Kinder mit mittlerer bis stark ausgeprägter Zahnfehlstellung
x

80 %

max. 600 € je Kiefer

100%
Kieferorthopädie Erwachsene
Erwachsene mit Zahnfehlstellungen
x

80 %

max. 2.000 € je Kiefer

100%

max. 8.000 € je Maßnahme

Professionelle Zahnreinigung
Als Vorsorgemaßnahme gegen Verfärbungen und Zahnerkrankungen
x

100%

max. 150 € in zwei Kalenderjahren

100%

max. 550 € in 2 Kalenderjahren

Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen
z.B. für Akupunktur, Hypnose, Narkose, Lachgassedierung
x x

100%

ohne Höchstgrenze für alle Leistungsarten

Zahnaufhellende Maßnahmen
z.B. für Bleaching
x x

100%

max. 500 € innerhalb von 4 Kalenderjahren

Monatliche Kündigung x x 100%
Wartezeiten 8 Monate 8 Monate Sofortschutz
Erstattungs-
höchstbeträge

Im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns reduzieren sich die Beträge für jeden nichtversicherten Monat um ein Zwölftel.

1. Jahr: 500€

2. Jahr: 1.000€

3. Jahr: 1.500€

4. Jahr: 2.000€

1. Jahr: 250€

2. Jahr: 500€

3. Jahr: 1.000€

4. Jahr: 1.500€

TOP: Die Zahnstaffeln gelten nur für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie. Sie entfallen bei unfallbedingten Aufwendungen.

1. Jahr: 1.500€

2. Jahr: 3.000€

3. Jahr: 4.500€

Vollleistung  Ab 5. Jahr Ab 5. Jahr

Ab 3. Jahr bei bestehender Vorversicherung

Ab 4. Jahr

Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen monatlichen Beitrag für Ihre Zahn-Zusatzversicherung. 

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Unsere Empfehlung:

ZAHN SORGLOS deckt 100% Ihrer Kosten beim Zahnarzt inklusive einer Sorglos-Garantie. Weitere Informationen zum Tarif finden Sie hier:

Mehr zu Zahn Sorglos

Fragen und Tipps zu Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie

Was ist Zahnersatz?

Je nach Größe der zu versorgenden Lücke wird zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz unterschieden.

Festsitzenden Zahnersatz wählt man, wenn die Lücke nicht groß ist. Herausnehmbarer Zahnersatz wird eingesetzt, wenn viele Zähne fehlen.

Im Bereich des festsitzenden Zahnersatzes gibt es Kronen, die bei einer starken Zerstörung eines einzelnen Zahns verwendet werden und Brücken, die bei kleinen bis mittelgroßen Lücken geeignet sind.

Der herausnehmbare Zahnersatz ist die Versorgung bei sehr großen Lücken, nur vereinzelten Restzähnen und zahnlosen Kiefern. In diesem Bereich gibt es die Klammerprothese oder Modellgussprothese, die Teleskopprothese und die Totalprothese.

Die Versorgung mit Implantaten erfolgt individuell und kann festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz tragen.

Ein Inlay/Onlay (Einlagefüllung) ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung, die in den Zahn eingesetzt wird, in der Regel um Kariesfolgen zu behandeln und den dadurch entstandenen Zahndefekt zu rekonstruieren. Dieses passgenaue Werkstück wird in den Zahn eingeklebt, im Gegensatz zu plastischem Füllungsmaterial, das in weicher Konsistenz mittels Formhilfen in den Zahn eingebracht wird und anschließend aushärtet.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz?

Für jeden Befund (z.B. "Frontzahnlücke mit zwei fehlenden Zähnen") wurde ein fester Betrag ("Regelversorgung") festgelegt. Abhängig von den eingetragenen Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung von diesem Betrag: 

  • 60 % bei 0-4 Jahre durchgängig geführtem Bonusheft
  • 70 % bei 5-9 Jahre durchgängig geführtem Bonusheft
  • 75 % bei 10 Jahre und länger durchgängig geführtem Bonusheft

Sie sind also — je nach Bonusheft — auf jeden Fall mit 25 bis 40 Prozent der Kosten dabei. Deutlich teurer wird es für Sie, wenn Sie sich für eine bessere Versorgung als die Regelleistung entscheiden. Zum Beispiel, weil ein fehlender Backenzahn in der "Lächelzone" liegt und Sie gerne eine Keramikverblendung dafür hätten. Oder weil ein Implantat besser hält und die Nachbarzähne nicht abgeschliffen werden müssen. Mit den Concordia Zahnersatz-Tarifen können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Variante wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.

Was bedeutet "Regelversorgung"?

Für jeden Befund (z.B. "Frontzahnlücke mit zwei fehlenden Zähnen") haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Standard-Versorgung ("Regelversorgung") und einen festen Betrag ("Festzuschuss") festgelegt. Davon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung höchstens 75%. Bei der Standard-Versorgung geht es nicht um Schönheit oder beste Funktion, sondern nur um Wirtschaftlichkeit für die Kasse.

Deutlich teurer wird es für Sie, wenn Sie sich für eine bessere Versorgung als die Regelversorgung entscheiden. Zum Beispiel, weil ein fehlender Backenzahn in der "Lächelzone" liegt und Sie gerne eine Keramikverblendung dafür hätten. Oder weil Ihre Zahnärztin Ihnen rät, eine Lücke mit einem Implantat zu schließen.

Mit den Concordia Zahnersatz-Tarifen können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Variante wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.

Lohnt sich eine Zahn-Zusatzversicherung?

Wenn man ein Haus gegen Feuer versichert, weiß man nicht, ob es wirklich mal brennt. Die Wahrscheinlichkeit, einmal eine Parodontose-Behandlung, ein Inlay oder ein Implantat zu benötigen, ist viel, viel größer. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahnersatz maximal 75% (bei 10 Jahre durchgängig gepflegtem Bonusheft). Und wer Wert auf hochwertige Materialien oder moderne Behandlungsmethoden legt, muss einen noch höheren Eigenanteil zahlen. Deshalb hat man die Kosten für die Zusatzversicherung schnell wieder raus. Und besseren Zahnersatz dazu.

Kann ich die Leistungen für Zahnersatz sofort in Anspruch nehmen?

Ja, da wir bei ZAHN SORGLOS auf Wartezeiten verzichten, stellen wir Ihnen unmittelbar ab Versicherungsbeginn Leistungen für Zahnersatz zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor Zustandekommen des Vertrages weder geplant noch angeraten war.

Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?

Zahnersatz (Tarife ZE und ZT):

Keine Begrenzung, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig ist.

Ansonsten ist die Erstattung für Zahnersatz in den ersten vier Jahren wie folgt begrenzt:
1. Jahr: 500 €
2. Jahr: 1.000 €
3. Jahr: 1.500 €
4. Jahr: 2.000 €
ab dem 5. Jahr: Erstattung ohne Einschränkung

 

Zahnbehandlung (Tarif ZB):

Die Erstattung für Zahnbehandlungen ist in den ersten vier Jahren wie folgt begrenzt:
1. Jahr: 250 €
2. Jahr: 500 €
3. Jahr: 1.000 €
4. Jahr: 1.500 €
ab dem 5. Jahr: Erstattung ohne Einschränkung

​​​​​​​Welche Zahnbehandlungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?

Auch für eine Reihe von Zahnbehandlungen wird ein Eigenanteil fällig, z.B. bei:

  • Parodontose (Parodontitis)
    Die Kasse übernimmt Kosten erst ab 3,5 mm Tiefe der Zahnfleischtaschen. Wer die Behandlung in einem früheren Stadium durchführen lässt (deutlich bessere Heilungschancen) muss diese privat bezahlen. Kosten: Mehrere hundert Euro.

     

  • Wurzelbehandlung
    Wenn die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung unklar sind, werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen. Sie sind dann komplett privat zu zahlen.

     

  • Zahnreinigung
    Kosten für professionelle Zahnreinigung sind keine gesetzliche Standardleistung. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Kasse nach, ob und in welcher Höhe sie Kosten übernimmt.

     

  • Zahnspangen und Kieferorthopädie
    Die Kasse leistet bei Kindern, wenn die Kieferkorrektur medizinisch notwendig ist ("Indikationsgruppen 3 bis 5") und dann nur im Rahmen der Regelversorgung . Ein Eigenanteil kann auch bei Kindern fällig werden.
Was ist eine professionelle Zahnreinigung?

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist ein Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Vorsorge (Prophylaxe), zumeist der Individualprophylaxe. Man versteht darunter eine umfassende mechanische Reinigung der Zähne, die die Defizite der täglichen Mundhygiene beseitigt.

Eine PZR soll Erkrankungen im Mund verhindern oder ihre Auswirkungen verringern. Zu diesen Erkrankungen gehören in erster Linie die entzündliche Zerstörung des Zahnhalteapparats (Parodontitis) und die Karies.

Die PZR sollte ein- bis zweimal pro Jahr durchgeführt werden und kostet ca. 70 € bis 120 €.

Die Concordia erstattet aus dem Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) bis zu 150 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

Welche Leistungen zahlt die Concordia im Bereich Kieferorthopädie?

Kinder und Jugendliche

Im Bereich der Kieferorthopädie bei Jugendlichen und Kindern erfolgt seitens der gesetzlichen Krankenversicherung eine Einstufung in "kieferorthopädische Indikationsgruppen" (KIG). Bei einer Einstufung in KIG1 und 2 leistet die gesetzliche Krankenversicherung nicht. In diesem Fall müssen Sie die Behandlungskosten komplett selbst tragen.

Bei einer Einstufung in KIG 3, KIG 4 oder KIG 5 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung. Hier tragen Sie zunächst während der Behandlungsdauer einen Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % der Behandlungskosten. Diese werden Ihnen bei erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung zurückerstattet. Lediglich etwaige Mehrkosten müssen Sie privat bezahlen. Diese Mehrkosten können Sie über unseren Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) absichern.

Bei einer Einstufung in KIG 1 oder KIG 2 zahlen wir bis zu 4.000 € für die kieferorthopädische Behandlung. Im Bereich KIG 3, KIG 4 oder KIG 5 können Sie bis zu 1.200 € über Ihre Zahnzusatzversicherung (Tarif ZB) geltend machen.

Erwachsene

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung für Erwachsene übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur in ganz wenigen Fällen die Behandlungskosten. Hier zahlt die Concordia bis zu 4.000 € für die kieferorthopädische Behandlung.

 

Was ist ein Aufbissbehelf?

Aufbissbehelfe sind zum Beispiel "Knirscherschienen" gegen nächtliches Zähneknirschen. Darüber hinaus gibt es weitere Varianten von Zahnschienen, die den Zusammenbiss zwischen den Zahnreihen von Ober- und Unterkiefer verbessern.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich einfache Knirscherschienen ohne spezielle Vermessungen der Bissgegebenheiten.

Mehrleistungen bei Aufbissbehelfen werden über unseren Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) zu 100% übernommen

Wie reiche ich Rechnungen und Unterlagen für meine Zahnzusatzversicherung ein?

Sie können etwaige Unterlagen ganz einfach und bequem über unsere Concordia Gesundheits-App einreichen.

Mehr zur GesundheitsApp


Alternativ können Sie uns die Unterlagen per E-Mail an kv-leistung@concordia.de oder per Fax an 0511 / 5701 – 1905 senden.

Mehr dazu auf der Internetseite zum Leistungsfall:

Leistungsfall Krankenversicherung

Die Unterlagen werden nicht zwingend im Original benötigt.


Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.