CONCORDIA Kfz-Versicherung

Autoversicherung

Partnerwerkstatt-Service:
Die schnelle Hilfe im Schadenfall

Unser Partnerwerkstatt-Service für Teil- und Vollkasko-Kunden ist Top: Wenn Sie einen Schaden am eigenen Fahrzeug haben, setzen wir alle Hebel in Bewegung und helfen Ihnen schnell und kompetent: Vom Fahrzeugtransport zur Partnerwerkstatt, über die Erledigung aller Formalitäten bis hin zum Bezahlen der Rechnung.

 

Rufen Sie einfach - am besten noch vom Unfallort - die Telefon-Nr. auf Ihrer Concordia Service-Card oder unsere Notruf-Nummer +49 (511) 5701-1299 an.

Tipp der Sicherhelden:

Auch als Kunde mit Tarif „Premium” können Sie selbstverständlich den Partnerwerkstatt-Service nutzen. Leistungen wie z.B. der Hol- und Bringservice sind inklusive, wenn Sie sich bei einer Fahrzeugreparatur für den Partnerwerkstatt-Service entscheiden.

 

Fragen und Antworten zum Concordia Partnerwerkstatt-Service:

Was zeichnet eine Concordia Partnerwerkstatt aus?

Im sogenannten Werkstattpool befinden sich nur solche Betriebe, bei denen die Qualitätsmerkmale stimmen. Es sind Meisterwerkstätten mit DEKRA-Zertifizierung und/oder Markenbetriebe. Diese Fachwerkstätten verwenden nur Originalersatzteile. Sie reparieren streng nach Herstellervorgaben und wir geben eine 6-Jahres-Garantie auf die durchgeführten Fahrzeugreparaturen bei Kaskoschäden.

Wo befinden sich die Partnerwerkstätten der Concordia?

In ganz Deutschland, denn Sie als unser Kunde sollen möglichst „vor Ort” betreut werden. Dafür steht uns ein bundesweites, flächendeckendes Netz an Partnerwerkstätten zur Verfügung.

Wie und wann wird die „richtige” Werkstatt ausgewählt?

Die „richtige” Werkstatt ermitteln wir ganz zeitaktuell, wenn Sie bei den Spezialisten in unseren regionalen Schadenzentren vor Ort oder über die Notruf-Nummer +49 (511) 5701-12 99 Ihren Kaskoschaden melden. So können wir Ihnen in unserem Partnerwerkstatt-Service die schnellstmögliche Fahrzeugreparatur gewährleisten.

Stimmt die Qualität?

Experten kontrollieren regelmäßig die Qualität der Reparaturen. Und unsere Kunden werden ebenfalls regelmäßig zur Qualität des Partnerwerkstatt-Service befragt und sind in hohem Maße zufrieden.

Wo finde ich die Telefon-Nummern für den Partnerwerkstatt-Service?

Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie Ihre Concordia ServiceCard. Diese enthält die Rufnummer des zuständigen Concordia Schadenzentrums und die Notruf-Nummer +49 (511) 5701-12 99.

Wer erteilt den Reparaturauftrag bei der Partnerwerkstatt?

Der Reparaturauftrag muss von der Concordia erteilt werden.

Nur dann ist die reibungslose und schnellstmögliche Schadenregulierung sichergestellt.

Welche Schäden werden in der Partnerwerkstatt repariert?

Einfach gesagt: Alle Schäden, die in den Tarifen „Premium Partner” und „Classic” über die Kaskodeckung abgesichert sind.

Auch bei einem Glasbruchschaden rufen Sie einfach unser regionales Schadenzentrum oder die Notruf-Nummer +49 (511) 5701-12 99 an. Wir vermitteln Ihnen dann die richtige Fachwerkstatt.

Wie kommt mein Pkw zur Partnerwerkstatt und wieder zurück?

Bei einem Kaskoschaden in den Tarifen „Premium Partner” oder „Classic” sorgen wir für den Fahrzeugtransport zur Partnerwerkstatt, wenn der Wagen nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist.

Sollte Ihr Wagen noch fahrbereit/verkehrssicher sein, kümmern wir uns um den Fahrzeugtransport, wenn Ihr Wohnsitz mehr als 15 km von der Werkstatt entfernt liegt. Den Transport des reparierten Pkw von der beauftragten Partnerwerkstatt zu Ihrem Wohnsitz übernehmen wir ebenfalls, wenn die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt.

Haben Sie den Zusatzbaustein „Ersatzwagen sowie Hol-/Bringservice“ (Mehrbeitrag 8,50 €/Jahr) abgeschlossen, holen und bringen wir den Wagen auch bei Entfernungen zwischen Wohnsitz/Schadenort und Werkstatt von unter 15 km. Ausgenommen hiervon sind reine Glasbruchschäden bzw. Fahrzeugreparaturen, die direkt im Ausland durchgeführt werden müssen.

Wird ein Ersatz-Pkw gestellt?

In den Tarifen „Premium Partner” und „Classic” wird ein Ersatzfahrzeug grundsätzlich nicht gestellt.

Haben Sie sich jedoch für den Zusatzbaustein „Ersatzwagen sowie Hol-/Bringservice” (Mehrbeitrag 8,50 €/Jahr) entschieden, haben Sie für die Dauer der Reparatur für maximal 5 Tage (nicht Werktage) Anspruch auf einen Ersatzwagen der Klasse A (Kleinwagen).

Entscheiden Sie sich im Tarif "Premium" bei einer Fahrzeugreparatur für den Partnerwerkstatt-Service, steht Ihnen der Hol- und Bringservice ohne Mehrbeitrag zur Verfügung und ein Ersatzfahrzeug der Klasse A während der Reparatur bis zu 10 Werktage oder 25 € je Tag der Reparatur anstelle eines Ersatzfahrzeuges.

Ausgenommen hiervon sind reine Glasbruchschäden bzw. Fahrzeugreparaturen, die direkt im Ausland durchgeführt werden müssen.

Was passiert bei Reparatur in der „falschen” Werkstatt?

Wurde der Partnerwerkstatt-Service vereinbart und nehmen Sie keinen Kontakt mit uns auf oder lassen den Kaskoschaden in einer anderen als der von uns vorgeschlagenen Werkstatt reparieren, übernehmen wir nur 85 % der berechtigten Leistung. Die vertragliche Selbstbeteiligung wird zusätzlich auf die Ersatzleistung angerechnet.

Gibt es eine Garantie auf die Reparatur der Partnerwerkstatt?

Ja. Sie erhalten von uns 6 Jahre Garantie auf die fachgerechte Reparatur und dazu ein Garantie-Zertifikat.

Muss der Kaskoschaden überhaupt repariert werden?

Wird Ihr Pkw auf Ihren Wunsch nicht repariert, ersetzen wir die Reparaturkosten, die bei einer durch uns organisierten Reparatur in der Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe angefallen wären.

Muss der Pkw auch für die Inspektion in die Partnerwerkstatt?

Nein! Die Concordia Partnerwerkstätten haben mit der Fahrzeuginspektion nichts zu tun. Wartungsarbeiten und Serviceintervalle können Sie in jeder Werkstatt durchführen lassen.

Was tun bei Kaskoschaden im Ausland?

Ist das Fahrzeug bei einem Kaskoschaden im Ausland nicht fahrbereit und muss „vor Ort” repariert werden, so sind Sie an Partnerwerkstätten nicht gebunden. Bei Fahrzeugreparaturen im Ausland kommt der Zusatzbaustein „Ersatzwagen sowie Hol-/Bringservice“ insoweit nicht zum Tragen.

Was ist mit der Herstellergarantie?

Durch die fachgerechte Fahrzeugreparatur in einer Partnerwerkstatt wird die Herstellergarantie nicht berührt.

Was ist bei geleasten/finanzierten Pkw zu beachten?

Häufig schreiben die Fahrzeughersteller ihren Kunden bei Leasing-Fahrzeugen vor, Reparaturen in festgelegten Markenwerkstätten durchzuführen (vergleichbare Regelungen gibt es auch bei Finanzierungskäufen). Kunden mit Leasingfahrzeugen empfehlen wir daher, ihre Leasingverträge genau auf Einschränkungen zu prüfen.
Sprechen Sie mit Ihrem Leasing-/Kreditgeber, ob Sie mit der zertifizierten Garantie auf die durchgeführten Reparaturarbeiten dessen Auflagen erfüllen.

Was ist ein Kaskoschaden?

Kaskoschäden sind Schäden am eigenen Fahrzeug.

In der Teilkasko-Versicherung sind das Schäden durch:

  • Diebstahl
  • Tierbisse inkl. Folgeschäden
  • Zusammenstoß mit Tieren (im "Classic"-Tarif Haarwild, in den "Premium"-Tarifen Tiere aller Art)
  • Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschwemmung, Sturm
  • Lawinen/Muren und Dachlawinen ("Premium"-Tarife)
  • Glasbruch
  • Schmorschäden an der Verkabelung
  • Kurzschluss (auch Folgeschäden an angeschlossenen Aggregaten bis 3.000 €)

In der Vollkasko-Versicherung sind das:

  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Mutwillige Beschädigung durch Fremde (Vandalismus)