Concordia Pflegetagegeld

Im Pflegefall optimal versorgt

Unsere Pflegetagegeldversicherung für Sie und Ihre Liebsten

Das Thema Pflege betrifft immer mehr Menschen. Wie sähe Ihre Situation im Pflegefall aus?
Reicht Ihr Einkommen, reicht Ihre Rente für die Pflege? Was wird aus Ihrem Vermögen und Wohneigentum? Müssen Ihre Kinder für Sie zahlen? Lassen Sie sich zu diesem wichtigen Thema beraten:

Gute Gründe für private Vorsorge

  • Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung deckt oft nur die Hälfte der Kosten.
  • Ein Pflegefall kann zu einer ernsten finanziellen Belastung führen. Wenn die Rente dafür nicht reicht und das eigene Vermögen aufgebraucht ist, müssen meist die Kinder zahlen.
  • Mit steigender Lebenserwartung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, im Alter hilfe- und pflegebedürftig zu werden.

Ihre Vorteile mit Concordia Pflegetagegeld

  • Sie können Ihre Pflege gestalten, wie Sie möchten
  • Für Pflege zu Hause oder stationär - auch im Ausland
  • Auszahlung zur freien Verwendung
  • Keine Wartezeiten
  • Keine Beitragszahlung mehr im Pflegefall (je nach Tarif schon ab Pflegegrad 2)
  • Dynamische Anpassung an Ihren Lebensstandard

Concordia Pflege-Tagegeld: Tarife

Mit den Concordia Tarifen lässt sich flexibel genau die Absicherung zusammenstellen, die zu Ihnen passt. Tipp: Unsere Ansprechpartner vor Ort beraten Sie gern und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

Übersicht: Die Top-Leistungen des Concordia Pflegetagegeldes
  • Keine Wartezeit
  • Sofortige Auszahlung im Pflegefall
    Die Auszahlung des Pflegetagegeldes erfolgt sofort nach Einreichung des Nachweises der Pflegepflichtversicherung.
  • Freie Verfügbarkeit 
    Sie können über Ihr Pflegetagegeld ohne Kostennachweis verfügen.
  • Höhe nach Wunsch 
    Sie können Ihr Tagegeld in 5-€-Schritten abschließen – zwischen 5 € und 120 €.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    Das Concordia Pflegetagegeld wird auch gezahlt, wenn Sie im Ausland leben.
  • Kombinierbar
    Durch geschickte Kombination der einzelnen Tarife erreichen Sie für jeden Pflegegrad die gewünschte Absicherung.
  • Beitragsbefreiung
    Im Leistungsfall werden Sie von den Beitragszahlungen befreit (je nach Tarif schon ab Pflegegrad 2).
  • Erhöhungsoption 
    Alle 5 Jahre können Sie (ohne erneute Gesundheitsprüfung) die Leistungen erhöhen lassen – auch dann, wenn Sie bereits Pflegeleistungen bekommen.
  • Sonderzahlung (nur Tarif "PG")
    Bei der ersten Einstufung in einen Pflegegrad (2 oder höher) wird das 50-fache des für Pflegegrad 5 versicherten Tagessatzes als einmalige Sonderzahlung ausgezahlt.
  • Anpassungsgarantie
    Bei Änderungen der gesetzlichen Leistungen passen sich die Concordia Pflegetagegeld-Tarife automatisch an.
Variante 1: Pflegetagegeld mit gestaffelter Auszahlung

In unserem Tarif "PG" wählen Sie einen Tagegeldsatz der - je nach Pflegegrad - gestaffelt ausgezahlt wird:

Tarif PG Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Leistung in Prozent
bei ambulanter Pflege
bei stationärer Pflege

-- *
-- *

20 %
100 %

40 %
100 %

80 %
100 %

100 %
100 %

30 € Tagegeld ergeben pro Monat...
bei ambulanter Pflege
bei stationärer Pflege

-- *
-- *

180 €
900 €

360 €
900 €

720 €
900 €
900 €
900 €
50 € Tagegeld ergeben pro Monat...
bei ambulanter Pflege
bei stationärer Pflege

-- *
-- *

300 €
1.500 €

600 €
1.500 €

1.200 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €

* Im Pflegegrad 1 erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung 125 € bei vollstationärer Pflege. Bei ambulanter Pflege wird ein zweckgebundener "Entlastungsbetrag" bis max. 125 € gezahlt.

Variante 2: Individuelles Pflegetagegeld nach Ihrem Bedarf

Wenn Sie individueller vorsorgen möchten, lassen sich mit den Tarifen PG1, PG2, PG3 und PG4 die Tagessätze für die einzelnen Pflegegrade auch individuell zusammenstellen. Für eine passgenaue Vorsorge sollte dabei Ihre familiäre Situation sowie die gesamte Vermögenssituation im Alter betrachtet werden:

  • Wer sich auf Pflege durch Angehörige verlassen kann, braucht in erster Linie für die hohen Pflegegrade eine Absicherung.
  • Wer nicht auf Pflege durch Angehörige setzen kann (oder mag), braucht auch schon bei leichteren Einschränkungen fremde Hilfe. Dann sollte auch schon für die niedrigeren Pflegegrade genug Geld zur Verfügung stehen.
Leistung bei
ambulanter und
stationärer Pflege
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Tarif PG1
Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.:
100 %
600 €
250 %
1.500 €
250 %
​1.500 €
250 %
​1.500 €
250 %
​1.500 €
Tarif PG2
Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.:
-- * 100 %
600 €
100 %
600 €
100 %
600 €
100 %
600 €
Tarif PG3
Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.:
-- * -- 100 %
600 €
125 %
750 €
125 %
750 €
Tarif PG4
Beispiel: 20 € Tagegeld ergeben mtl.:
-- * -- -- 100 %
600 €
250 %
1.500 €

* Im Pflegegrad 1 erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung 125 € bei vollstationärer Pflege. Bei ambulanter Pflege wird ein zweckgebundener "Entlastungsbetrag" bis max. 125 € gezahlt.

Zusatzbaustein: Pflege PLUS

Dieser Tarif kann mit den anderen Concordia Pflege-Tarifen kombiniert oder separat abgeschlossen werden. Er beinhaltet:

Nachversicherungsoption:

Sie können bestehende Pflegetagegeld-Tarife der Concordia ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen bei Ereignissen wie z.B. Heirat bzw.Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Tod des Ehe- oder Lebenspartners, Geburt eines Kindes.

Assistance-Leistungen im Pflegefall:

Sie bekommen im Pflegefall hilfreiche und notwendige Unterstützung. Wir vermitteln Dienstleister für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Dienstleistungen - bis zu 7.500 € pro Versicherungsfall.

Wir bieten Ihnen folgende Informations- und Beratungsleistungen:

  • Allgemeine Gesundheitsberatung
  • Beratung zur – gesetzlichen – Pflegeversicherung
  • Beratung zur Pflege eines Angehörigen
  • Umbau-Beratung
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln

Pflege-Assistance – wir organisieren und zahlen* für Sie:

  • Erstgespräch
  • Allgemeine Organisationsleistungen
  • Pflegeberatung
  • Pflegeschulung für Angehörige
  • Menüservice
  • Fahrdienste zu Ärzten und Behörden
  • Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen
  • Wohnungsreinigung
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Wäscheservice
  • Kinderbetreuung
  • Haustierbetreuung
  • Pflegeheimplatz-Garantie
  • Installation Hausnotruf
  • Grundpflege

* Wir zahlen bis zu 7.500 € pro Versicherungsfall für die o.g. Dienstleistungen.

Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Infos zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Durch das "Zweite Pflegestärkungsgesetz" wurden zum 1.1.2017 die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung neu geregelt:

  • Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade:
    Früher gab es die Pflegestufen 1, 2, 3 und 0 (für Demenz)
    Seit Januar 2017 erfolgt eine Einstufung in die Pflegegrade 1,2,3,4 oder 5. Bestehende Pflegeeinstufungen wurden in die neue Systematik "umgerechnet".
  • Die Beträge wurden teilweise erhöht. Außerdem können mehr Personen als pflegebedürftig anerkannt werden. Es bleibt allerdings dabei, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Zusätzliche private Vorsorge wird weiterhin dringend empfohlen.
Was kostet Pflege?

Kosten für Pflege zu Hause:

Die Kosten für Pflege zu Hause mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes richten sich nach den Tätigkeiten, die der Pflegedienst erbringt. Hier können Monat für Monat mehrere Hundert Euro anfallen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen für die Finanzierung oft nicht aus. 

Kosten im Pflegeheim:

Die durchschnittlichen Kosten für einen Heimplatz liegen bei 3.300 €. Je nach Ausstattung, Lage und Betreuungsangebot können sie auch weit höher sein. Unabhängig davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 5) maximal 2.005 €. Im weitaus häufigeren Pflegegrad 4 sind es 1.775 €. Der Rest muss selbst finanziert werden.

Kriterien für die Einstufung in Pflegegrade

Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen werden mit dem neuen Pflegesystem einheitlich begutachtet.
Zur Ermittlung des Pflegegrades werden dabei 6 verschiedene Module betrachtet:

 

Modul 1:
Mobilität
Gewichtung: 10 %

 

Modul 2:
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Gewichtung: 15 % (Betrachtung zusammen mit Modul 3; der höhere Wert zählt)

 

Modul 3:
Verhaltenwsweisen und psychische Problemlagen
Gewichtung: 15 % (Betrachtung zusammen mit Modul 2; der höhere Wert zählt)

 

Modul 4:
Selbstversorgung
Gewichtung: 40 %

 

Modul 5:
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gewichtung: 20 %

 

Modul 6:
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Gewichtung: 15 %

 

Anhand eines detaillierten Fragenkataloges werden Punkte für die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad ermittelt:

Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Gesamtpunkte

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegegeld, das abhängig vom Pflegegrad gezahlt wird:

 

Ambulante Pflege

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
125 € 316 € 545 € 728 € 901 €

 

Stationäre Pflege

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

 

* Zweckgebundener "Entlastungsbetrag" von max. 125 €

 

Pflegegeld
Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Pflegepersonen gezahlt. 

 

Ambulanter Pflegedienst
Zur Finanzierung der Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes können Pflegesachleistungen und auch Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.

 

Teilstationäre Pflege (z.B. Tagespflege)
Wenn zu Hause nicht ausreichend gepflegt werden kann, ist auch eine teilstationäre Unterbringung möglich. Die Pflegekasse übernimmt auch dafür die Pflegekosten inkl. der Hol- und Bringdienste der Einrichtungen.

 

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Für bis zu 6 Wochen pro Jahr übernimmt die Pflegeversicherung (nachgewiesene) Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die pflegende Person Urlaub macht oder selbst krank ist - bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr.

Unterstützung für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen

Job und Pflege unter einen Hut zu bringen ist eine große Herausforderung. Für Arbeitnehmer gibt es folgende Unterstützung:

 

Pflegeunterstützungsgeld
Bei einem plötzlich auftretenden Pflegefall dürfen Angehörige bis zu 10 Tage lang ihrem Arbeitsplatz fernbleiben, um eine Betreuung zu organisieren oder selbst zu pflegen. Dafür wird ein Pflegeunterstützungsgeld (Berechnung wie beim Kinderkrankentagegeld) gezahlt. Den Antrag dafür müssen Sie unverzüglich bei der Pflegekasse stellen.

 

Familienpflegezeit*
Die Arbeitszeit kann bis zu 24 Monate lang für die Pflege reduziert werden. Die Mindestarbeitszeit beträgt dabei 15 Stunden pro Woche. Ein Rechtsanspruch besteht hier gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten.

 

Freistellung von pflegenden Arbeitnehmern*
Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können für ein halbes Jahr ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen (hat der Arbeitgeber 15 oder weniger Beschäftigte, besteht hier allerdings kein Rechtsanspruch).

 

Freistellung für Sterbebegleitung*
Zur Begleitung in der Sterbephase können sich Angehörige eine Auszeit von 3 Monaten nehmen. Das gilt auch bei einer Hospizunterbringung.

 

Zinsloses Darlehen für pflegende Arbeitnehmer
Wer für die Pflegezeit aus dem Beruf aussteigt, kann für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" beantragen und so den Verdienstausfall abfedern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten gezahlt. Nach dem Ende der Pflegezeit muss es wieder zurückgezahlt werden.

 

* Bei allen Pflegeauszeiten besteht ein Kündigungsschutz. Ab 1.1.2017 zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Angehörige, die wegen Pflege aus dem Job aussteigen. Wenn Sie im Anschluss an die Pflege keine Stelle finden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Tipp

Bei konkreten Fragen hilft der "Pflegeleistungshelfer" des Bundesministeriums für Gesundheit weiter.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.