Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftet (z.B. Diebstahl).
Tierschäden
Ob Haarwild, Pferde, Hunde, Ziegen oder entlaufene Kamele — Unfälle mit Tieren aller Art sind versichert.
Tierbisse und die Folgen
Wir zahlen alles, was Marder oder andere Tiere unmittelbar zerbeißen. Mitversichert sind auch Folgeschäden bis zu 5.000 €.
Kurzschluss
Ersetzt werden Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden nach Kurzschluss sind bis 3.000 € versichert.
Elementarschäden
Schäden durch Lawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Muren, Erdsenkung und Vulkanausbruch sind mitversichert.
Sonderzubehör und Zusatzausstattung
Audio-, Kommunikations- und Leitsysteme (fest eingebaut), Beiwagen, Lackierungen, Beschriftungen, Tuning sind ohne Limit mitversichert.
Entschädigung für Neufahrzeuge
Bei Totalschaden und Diebstahl zahlen wir bis zu 18 Monate nach Erstzulassung den Neuwert Ihres Motorrades.
Entschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
Bei Totalschaden und Diebstahl zahlen wir bis zu 18 Monate nach Kauf den Kaufpreis Ihres Motorrades.
Motorradschutzbekleidung (inkl. Helm)
Bei Motorrädern, Leichtkrafträdern, Trikes/Quads ist die Motorradschutzbekleidung inkl. Helm bis 2.000 € bei Beschädigung durch Unfall oder Zusammenstoß mit Tieren mitversichert.
Kein Abzug "neu für alt" bei Reparaturen
Im Falle einer Reparatur zahlen wir die Reparaturkosten in voller Höhe — egal wie alt das Motorrad ist. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung würde hier noch abgezogen. Ausnahme: Abzug beim Antriebsakku für Elektro- und Hybridfahrzeuge (10% pro Betriebsjahr).
Fahrlässigkeit
Sie haben auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden Versicherungsschutz (Ausnahme: z.B. Alkohol, Drogen oder Diebstahl).