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WeiterlesenWer finanzielle Verantwortung trägt, sollte für den Fall des Todes Vorsorge treffen. Das gilt für den privaten und auch den geschäftlichen Bereich. Der Todesfall allein ist schon schlimm genug, da sollten die Hinterbliebenen nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten bekommen.
Sie können heute Vorsorge für finanzielle Sicherheit im Ernstfall treffen, zum Beispiel
Eine Risiko-Lebensversicherung kostet wenig und hilft im Ernstfall sehr viel. Mit ihr haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Familie, Ihr Partner auch nach Ihrem Tod finanziell versorgt sind. Mit "Risiko futur" der Concordia geht das ganz leicht.
Für den Abschluss brauchen Sie nur zwei Dinge festzulegen:
Dabei beraten wir Sie gern. Faustregel für die Höhe der Versicherungssumme ist das 3- bis 5-fache des Jahreseinkommens (Brutto). Wurde ein Kredit aufgenommen, sollte mindestens die Kreditsumme abgesichert werden.
"Über-Kreuz-Versicherung" spart Erbschaftsteuer!
Die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird, muss versteuert werden, wenn sie zusammen mit dem sonstigen Nachlass über den Freibeträgen liegt. Das lässt sich durch geschickte Vertragsgestaltung vermeiden — wichtig zum Beispiel wenn sich unverheiratete Partner gegenseitig absichern:
Peter und Paul treffen gegenseitig Vorsorge für den Tod des anderen. In einem Vertrag ist Peter Versicherungsnehmer und Paul die versicherte Person. In einem zweiten Vertrag ist Paul Versicherungsnehmer und Peter die versicherte Person. Stirbt Paul, bekommt Peter als Versicherungsnehmer des Vertrags, in dem Paul versichert ist, das Geld. Da das "sein" Vertrag ist, fällt dann keine Erbschaftsteuer an.
Kein Versicherer kann genau vorhersagen, wann die bei ihm versicherten Kunden sterben und welche Kosten über die Laufzeit tatsächlich anfallen. Daher werden die Beiträge vorsichtig und mit einem gewissen "Puffer" kalkuliert. Davon bleibt im Normalfall jährlich etwas über. Das sind die sogenannten "Überschüsse", die an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden.
Die Concordia verrechnet die Überschüsse mit dem Beitrag, den Sie zahlen müssen. Das heißt, durch die erzielten Überschüsse brauchen Sie für Ihre Risiko-Lebensversicherung weniger Beitrag zu zahlen. Die Höhe der Überschüsse wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie kann für die Zukunft nicht garantiert werden.
Die Beiträge zu einer Risiko-Lebensversicherung gehören zu den Vorsorgeaufwendungen. Sie können im Rahmen bestimmter Höchstbeiträge steuerlich abgesetzt werden. Diese Höchstbeiträge werden allerdings bei vielen schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Als Vorsorgeaufwendung können Sie insgesamt höchstens diese Beträge steuerlich absetzen:
Arbeitnehmer: 1.900 €
Beamte: 1.900 €
Selbstständige: 2.800 €
Freiberufler: 2.800 €
Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, verdoppeln sich diese Höchstgrenzen.
Das Leben ändert sich und macht es manchmal sinnvoll, die Höhe der Versicherungssumme an eine neue Situation anzupassen.
Mit der Nachversicherungs-Option können Sie die Summe ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen bei Ereignissen wie
Wenden Sie sich dazu einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Wenn Sie merken, dass Sie Ihren Versicherungsschutz länger benötigen als anfangs gedacht, können Sie ihn mit der Verlängerungs-Option um bis zu 10 Jahre verlängern. Das geht einmal pro Vertrag.
Zur Verlängerung wenden Sie sich einfach an Ihren Concordia Ansprechpartner vor Ort.
Die Risiko-Lebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene für den Fall Ihres Todes abzusichern. Dementsprechend wird im Fall des Todes gezahlt.
Im Tarif "Risiko futur" zahlt die Concordia auch bei schweren Krankheiten und Unfällen* und hilft dabei, einen Platz im Hospiz zu finden oder palliative Versorgung zu Hause zu organisieren.
* Darunter fallen Krankheiten oder Verletzungen, bei denen aufgrund ärztlicher Prognose erwartet wird, dass die verbleibende Lebenserwartung weniger als 12 Monate beträgt. Weitere Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Vertrag noch mindestens 15 Monate läuft und die Versicherungssumme mindestens 25.000 € beträgt.
Ja, wenn zwischen Abschluss des Vertrags und dem Selbstmord mindestens 3 Jahre vergangen sind.
Ausnahmen kann es geben, wenn der Selbstmord nachweislich im Zustand einer krankheitsbedingten "geistigen Umnachtung" begangen wurde.
Bitte beachten: Nach einer Erhöhung der Versicherungssumme beginnt die 3-Jahres-Frist von Neuem.
Denken Sie an Selbstmord? Hier gibt es Hilfe:
Anonym und vertraulich hilft zum Beispiel die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter den gebührenfreien Telefonnummern 0800-111 0 111 und 0800-111 0 222.
Neben Gesprächen am Telefon wird auch der Austausch per Mail oder Chat angeboten.
Eine „klassische“ Risikoversicherung zahlt, wenn Sie gestorben sind. "Risiko futur" der Concordia bietet mehr und leistet auch schon bei schwerer Krankheit oder Verletzung* mit:
* Darunter fallen Krankheiten oder Verletzungen, bei denen aufgrund ärztlicher Prognose erwartet wird, dass die verbleibende Lebenserwartung weniger als 12 Monate beträgt. Weitere Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Vertrag noch mindestens 15 Monate läuft und die Versicherungssumme mindestens 25.000 € beträgt.
Einkommensteuer muss auf die Auszahlung nicht gezahlt werden.
Die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird, zählt aber mit zum gesamten Nachlass des Verstorbenen. Ob sie steuerfrei ist, hängt von den Freibeträgen ab. Diese sind bei Ehepartnern und Kindern relativ hoch. Ist ein Paar nicht verheiratet, fällt wahrscheinlich Erbschaftsteuer an. Tipp: Fragen Sie nach einer "Über-Kreuz-Versicherung", um die Steuer zu vermeiden.
Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, bekommen die gesetzlichen Erben die Versicherungssumme ausgezahlt. Sie können auch eine Person bestimmen, die das Geld bekommen soll, das ist dann die bezugsberechtigte Person. Das Bezugsrecht kann jederzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden (wichtig z.B. nach einer Scheidung...). Es sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden.
Wichtig: Der Versicherungsschein muss dafür im Original vorgelegt werden — also gut aufheben!
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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