Erklärung zur Barrierefreiheit

Name und Anschrift der Unternehmen:

Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit,
Concordia oeco Lebensversicherungs-AG,
Concordia Krankenversicherungs-AG,

Karl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover

(im Folgenden „Concordia Versicherungen“)


Einleitung

Die Concordia Versicherungen sind bestrebt, ihre Websites (www.concordia.de) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit, wie das BFSG mit BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.concordia.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist hinsichtlich des digitalen Versicherungsantragsprozesses teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 –Konformitätsstufe AA, die als Maßstab für digitale Barrierefreiheit gemäß § 3 BFSG gelten. Die teilweise Konformität ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten nicht barrierefreien Inhalten.

Dies betrifft insbesondere:

  • Fehlende oder unvollständige Alternativtexte bei Bildern und Icons
  • Nicht korrekt verschachtelte Überschriftenhierarchien
  • Textinhalte mit unzureichendem Farbkontrast oder zu kleiner Schriftgröße
  • Nicht eindeutig beschriftete Formularelemente
  • Redundante Links mit identischem Ziel
  • Teilweise fehlende semantische Strukturen, die für Screenreader erforderlich sind

Die genannten Barrieren werden schrittweise beseitigt, um die gesamte Website barrierefrei zu gestalten.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt. Die genannten Barrieren wurden im Rahmen eines kombinierten manuellen und automatisierten Audits durch die digit.ly GmbH, Jordanstraße 26a, Hannover identifiziert. Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:


Nutzen Sie die Kontaktwege ausschließlich zur Meldung von digitalen Barrieren oder zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Barrierefreiheit. 
 

Durchsetzungsverfahren -Marktüberwachungsbehörde-

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle oder die Marktüberwachungsbehörde wenden:


Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und DienstleistungenMLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de

 

Stand: 06.2024