
Weihnachten: Die Zeit der Brände
In keiner Zeit des Jahres gibt es so viele Brände wie in der Advents- und Weihnachtszeit. Wie man sich in der Vorweihnachtszeit vor …
WeiterlesenBesitzen Sie eine Immobilie, die Sie vermieten? Oder ein unbebautes Grundstück? Dann sind Sie hier richtig, denn als Eigentümer haften Sie, wenn jemand dort zu Schaden kommt.
Zum Beispiel, wenn auf Ihrem Grundstück Baumaterial lagert und spielende Kinder sich daran verletzen. Oder Sie im Winter den Gehweg nicht gestreut haben und jemand schwer stürzt. Oder ein Ziegel vom Dach Ihres Hauses auf das Dach eines Autos fällt. Oder ...
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf. Sie ist unbedingt erforderlich für alle, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Das Ein- oder Zweifamilienhaus, das Sie selbst bewohnen, ist über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert. Und die sollten Sie sowieso immer haben.
Wenn etwas passiert ist, prüfen wir zunächst, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und zahlen müssten. Ist der Anspruch des Geschädigten berechtigt, zahlen wir — schnell und unbürokratisch. Ist dies nicht der Fall, wehren wir den Schadenersatzanspruch ab — dafür gehen wir für Sie bis vor Gericht.
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