CONCORDIA HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Damit Sie sorglos und entspannt sein können

Privathaftpflicht — wichtig für die ganze Familie

Haftpflichtschutz gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Ein Missgeschick oder ein Versehen ist schnell passiert.  Laut Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie einem anderen zufügen — mit Ihrem gesamten Einkommen und Ihrem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Das kann teuer werden: Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sind heute keine Seltenheit mehr.

So schützt Sie die Haftpflichtversicherung:

Wenn etwas passiert ist und Sie Schadenersatz zahlen sollen, prüfen wir zuerst, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können.

  • Wenn ja, zahlen wir. Schnell und unbürokratisch.
  • Wenn nein, wehren wir die unberechtigten Ansprüche gegen Sie ab. Wenn es sein muss, gehen wir dabei für Sie auch vor Gericht.

Wichtige Bestandteile der Sorglos-Privathaftpflicht

Hohe Versicherungssummen

Je höher Sie versichert sind, desto besser. Wir bieten Ihnen Versicherungssumen von 10, 30 und 50 Millionen € für Personen- Sach und Vermögensschäden.

Schutz bei Forderungs-Ausfall

Wenn Sie selbst geschädigt wurden und die andere Person nicht zahlen kann, bekommen Sie von uns den Schadenersatz.

Deliktunfähige Personen

Manche Personen — zum Beispiel Kleinkinder — haften gar nicht, sie sind laut Gesetz "deliktunfähig". In der Concordia Sorglos-Haftpflicht sind sie trotzdem mitversichert — mit der vollen vereinbarten Versicherungssumme. 

Gefälligkeits-Handlungen

Freundschaftsdienste wie zum Beispiel Hilfe beim Umzug sind normalerweise nicht versichert. Bei uns schon und mit der vollen vereinbarten Versicherungssumme.

Viele Extras

Wir erweitern und verbessern den Schutz laufend: Ganz neu sind zum Beispiel Drohnen mitversichert oder Schäden aus Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrecht. Details dazu weiter unten unter "Leistungen im Detail".

Die Concordia Sorglos-Privathaftpflicht bietet zusätzliche Sicherheit:

  • Leistungs-Garantie: Wir garantieren, dass unsere Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Kundenvorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Bedingungen (Stand 01.01.2014) abweichen.
  • Leistungsverbesserungs-Garantie: Werden Leistungen ausschließlich zum Kundenvorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten diese Verbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag, ohne dass eine Umstellung beauftragt werden muss.
  • Produktverbesserungs-Garantie: Werden Leistungsverbesserungen gegen Mehrbeitrag eingeführt, so können Sie Ihren bestehenden Vertrag entsprechend aufwerten.
  • Besserstellungs-Garantie: Wir leisten im Schadenfall auch, wenn Ihr aktueller Vertrag die Leistung nicht vorsieht, diese aber Bestandteil Ihres direkten Vorvertrages war.

Leistungen der Sorglos-Haftpflicht im Detail

Auszug aus unserem umfangreichen Leistungs-Katalog

Wichtige Bestandteile der Sorglos-Privathaftpflicht

Versicherungssummen

Eine hohe Versicherungssumme ist wichtig. Besonders bei Personenschäden gehen Schadenersatz-Forderungen schnell in Millionenhöhe. Bei uns können Sie drei Versicherungssummen wählen:

  • 10 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 30 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 50 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Forderungsausfall

Wenn Sie von jemandem geschädigt werden, der keine Privat-Haftpflichtversicherung hat und der auch nicht über genug Geld verfügt, um Ihnen den Schaden zu ersetzen, erhalten Sie den Schadenersatz von der Concordia. Die "Forderungsausfall-Versicherung" ersetzt Ihnen Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn Ihnen von einem Gericht in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein Schadenersatz zugesprochen wurde und der Verursacher nicht zahlen kann. Für den Rechtsstreit zur Durchsetzung der Forderung fällt eine Selbstbeteiligung von 250 € an.


Schäden durch "deliktunfähige" Personen

Nach dem Gesetz können zum Beispiel Kinder unter 7 Jahren für das, was sie anstellen, nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfällen im Zusammenhang mit Kfz und Bahnen gilt sogar eine Altersgrenze von 10 Jahren. Erwachsene können z.B. wegen einer Demenz als "deliktunfähig" gelten. Auch wenn Geschädigte hier rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Schadenersatz hätten, zahlen wir trotzdem bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Kinder, Enkelkinder und sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende "deliktunfähige" Angehörige.


Gefälligkeits-Handlungen

Die vereinbarte Versicherungssumme gilt auch für Schäden, die Sie im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit anrichten. Beispiel: Sie helfen einer Freundin beim Umzug und lassen dabei den Fernseher fallen. Wir übernehmen diese Schäden bis zur vollen Versicherungssumme.

Wohnung, Haus und Bauen

Bauherren-Haftpflicht

Der Haftpflichtschutz für Neubauten, Umbauten, Abbruch und Grabearbeiten auf dem Grundstück Ihres selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus in der Sorglos-Privathaftpflicht ohne Summenbegrenzung mitversichert.

Arbeiten auf nicht mitversicherten Grundstücken sind bis zu einer Bausumme von 250.000 € versichert.

Sie möchten ein anderes Bauvorhaben absichern? Dann brauchen Sie eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung.


Erneuerbare Energien

Im Sorglos-Tarif mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber/-in und Betreiber/-in von

  • Fotovoltaikanlagen
  • Solaranlagen
  • Blockheizkraftwerken
  • Wasserkraftanlagen
  • Wärmepumpenanlagen (sofern die Wärme ausschließlich selbst genutzt wird; Geothermieanlagen bis 100 m Bohrtiefe)
  • Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 50 m.

Die Einspeisung in ein fremdes Stromnetz ist mitversichert.

Bitte beachten:

  • Die Anlagen müssen sich auf den mitversicherten Gebäuden oder Grundstücken befinden.
  • Außer Versicherungsnehmer/-in bzw. mitversicherten Personen dürfen keine weiteren Personen an der Anlage beteiligt sein.

Schlüsselverlust

Wenn Ihnen Schlüssel abhanden kommen, kann das teuer werden. Zum Beispiel wenn in einem Mehrfamilienhaus die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Sehr aufwändig kann auch ein Ersatz für beruflich genutzte Schlüssel werden. Normalerweise ist das "Abhandenkommen von Gegenständen" (Verlust, Diebstahl) in der ­Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Beim Schlüsselverlust macht die Concordia Sorglos-Privathaftpflicht eine Ausnahme:

Das Abhandenkommen dieser Schlüssel (und auch Codekarten) ist mitversichert:

  • Eigene, private Schlüssel zu fremden Schlössern
    Zum Beispiel der Schlüssel für die Hauseingangs-Tür in dem Mehrfamilienhaus, in dem Sie wohnen.
  • Fremde, private Schlüssel
    Zum Beispiel der Schlüssel Ihrer Nachbarin, für die Sie im Urlaub die Blumen gießen.
  • Fremde, nicht private Schlüssel
    Zum Beispiel Schlüssel der Firma, in der Sie arbeiten oder Schlüssel eines Mietwagens.

Mietsachschäden

Schäden an Räumen (zu privaten Zwecken gemietet):
Als Mieter haften Sie für Schäden an der Wohnung. Diese sind bis zur Versicherungssumme mitversichert. Das gilt auch für Mietsachschäden am Inventar einer Reiseunterkunft (Ferienhaus, Hotelzimmer oder Schiffskabine).

Ausgenommen sind:

  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
  • Schäden an Heizungs-, Maschinen- und Warmwasseranlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
  • Glasschäden die anderweitig versicherbar sind
  • Schäden durch Schimmelbildung

 

Mietsachschäden an beweglichen Sachen:
Dinge, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben, sind ebenfalls bis zu einer Höhe von 50.000 € versichert. Ausnahmen:

  • Schäden an Fahrzeugen
  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
  • Schäden an Schmuck, Wertsachen oder geliehenem Geld

Die Selbstbeteiligung beträgt jeweils 150 €. 


Gewässerschäden

Sie haften auch für Gewässerschäden durch Heizöl, Lacke, Terpentin oder Ähnliches.
Im Sorglos-Tarif ist versichert

  • Ober- oder unterirdische Heizöltanks im vom Versicherungsnehmer selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus 
  • Haushaltsübliche Stoffe (z.B. Lacke) für Behältnisse bis 205 Liter bzw. Kilogramm pro Behältnis; insgesamt bis 1.000 Liter bzw. Kilogramm

Für Heizöltanks außerhalb mitversicherter Grundstücke bietet Ihnen die Concordia eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Ansprechpartner vor Ort.

Fahrzeuge

Schäden beim Be- und Entladen von Kfz bis 10.000 €

Beispiel: Sie laden gerade auf dem vollen Supermarkt-Parkplatz Ihre Wochenendeinkäufe ins Auto, da drückt eine Windböe Ihren Einkaufswagen gegen ein anderes Fahrzeug. Lackschäden und ein defektes Rücklicht sind die Folgen.

Bleiben Sie entspannt: Auch solche Schäden übernimmt der Concordia Sorglos-Tarif.
Die Selbstbeteiligung beträgt hier 150 €.


Falsches Tanken bei geliehenen Kfz bis 3.000 €

Wenn Sie ein Kfz mieten, leihen, oder es Ihnen überlassen wird und Sie versehentlich z. B. Benzin statt Diesel tanken, übernimmt die Concordia daraus entstehende Schäden bis zu einer Höhe von 3.000 €.


"Mallorca-Deckung" für im Ausland gemietete Fahrzeuge

Wenn Sie im europäischen Ausland* ein Fahrzeug mieten, gelten dafür die im jeweiligen Land festgelegten Kfz-Haftpflichtsummen. Diese können recht niedrig sein. Reicht der landesübliche Kfz-Haftpflichtschutz nicht aus, um einen Schaden zu bezahlen, übernimmt die Concordia den Differenzbetrag bis zur Versicherungssumme (im Sorglos-Tarif sind das je nach Tarif 10 bzw. 30 Millionen € pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden).

 

* Europa einschließlich der kanarischen Inseln und der Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

Freizeit und Sport

Internet

Hier sind Schäden versichert, die — trotz üblicher und aktueller Sicherungsmaßnahmen wie Virenscanner, Firewall etc. — aus dem Austausch, der Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder Datenträger entstehen.

Zum Beispiel die Löschung, Zerstörung oder Veränderung von Daten bei Dritten durch Viren oder Schadprogramme.

Bewusste Eingriffe sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Drohnen, Flugmodelle, Modellfahrzeuge

In der Sorglos-Privathaftpflichtversicherung sind mitversichert:

  • Drohnen und Flugmodelle mit Motor bis zu einem Fluggewicht von 250 g (zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung).
  • Flugmodelle, Drachen und Ballone ohne Motor und nicht schwerer als 5 kg.
  • Ferngelenkte Modellautos und Modellboote.

Tipp: Drohnen und Flugmodelle mit einem Gewicht bis zu 5 kg können gegen einen kleinen Zuschlag mitversichert werden.

 


Wassersport

Mitversichert ist der private Gebrauch Ihrer eigenen:

  • Motorboote bis 11 kW (15 PS)
  • Segelbooten bis 10 m2 Segelfläche
  • Surfbretter
  • Kitesurf-Geräte

und der gelegentliche Gebrauch von gemieteten oder geliehenen:

  • Segelbooten
  • Jet-Ski bis 55 kW (75 PS)
  • Motor- oder Hausbooten bis 55 kW (75 PS)

Private Teilnahme an Radrennen

Ob Straßenrundfahrt, Triathlon, Mountainbiking – die private Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist mitversichert, ebenso das Trainig dafür.

Urlaub und Aufenthalt im Ausland

Auslandsaufenthalt

Ihr Sorglos-Haftpflichtschutz gilt auch während vorübergehender Aufenthalte im Ausland:

  • weltweit bis zu drei Jahren,
  • in Europa bis zu fünf Jahren.

Mietsachschäden an der Reiseunterkunft

Sachschäden am Inventar einer gemieteten Unterkunft (Ferienhaus oder -wohnung, Hotelzimmer, Schiffskabine) sind auch bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.


"Mallorca-Deckung" für im Ausland gemietete Fahrzeuge

Wenn Sie im europäischen Ausland* ein Fahrzeug mieten, gelten dafür die im jeweiligen Land festgelegten Kfz-Haftpflichtsummen. Diese können recht niedrig sein. Reicht der landesübliche Kfz-Haftpflichtschutz nicht aus, um einen Schaden zu bezahlen, übernimmt die Concordia den Differenzbetrag bis zur Versicherungssumme (im Sorglos-Tarif sind das je nach Tarif 10 bzw. 30 Millionen € pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden).

 

* Europa einschließlich der kanarischen Inseln und der Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

Kinderbetreuung, Beruf und Ehrenamt

Betreuung von Kindern

Schutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche der zu betreuenden Kinder.

Wichtig für Tagesmütter und -väter:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern. Im Concordia Sorglos-Tarif ist die Anzahl der Kinder nicht begrenzt.
Versicherungsschutz besteht auch für eine berufliche (entgeltliche) Betreuung (allerdings nicht in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten o.ä.).


Ansprüche von Arbeitgebern, Dienstherren und Arbeitskollegen bis 10.000 €

Versichert sind Schäden an Sachen von Arbeitgebern/Dienstherren oder Kollegen, die aufgrund einer betrieblich veranlassten Tätigkeit entstanden sind.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer beschädigt in alkoholisiertem Zustand eine Maschine seines Arbeitgebers. Dieser fordert wegen grob fahrlässigen Verhaltens Schadenersatz für die Reparaturkosten. 
Die Selbstbeteiligung beträgt hier 150 €.


Praktikum

Schäden während eines Praktikums von bis zu drei Monaten Dauer sind mitversichert.

Versicherungsschutz für Schäden an zur Verfügung gestellten Geräten besteht bis zur Versicherungssumme für Sachschäden. Je nach Tarif sind das 10, 30 oder 50 Millionen €.


Nebentätigkeiten mit einem Jahresumsatz bis 17.500 € / Jahr

Hier sind Schäden versichert, die im Rahmen folgender selbstständiger Nebentätigkeit entstehen und für die kein anderweitiger Haftpflichtschutz besteht:

  • Verkauf auf Flohmärkten und Basaren
  • Vertrieb von Kleidung, Haushaltsartikeln, Kosmetika, Schmuck, Souvenirs
  • Erteilung von Fitnesskursen, Musik- und Nachhilfeunterricht
  • Mitwirkung bei Karnevalsveranstaltungen
  • Textile Handarbeiten, Alleinunterhaltung, Daten und Texterfassung mit eigener Technik, Fotografie, Kunst und Kunsthandwerk, Friseur und Tierbetreuung.

Beispiel: Ein Hobbyfotograf fotografiert auf einer Familienfeier. Für ein Saalfoto benutzt er eine Leiter, die dabei umkippt und auf einen eingedeckten Tisch fällt. Gläser und Geschirr gehen zu Bruch.


Ehrenamtliche Tätigkeit und Freiwilligenarbeit

Concordia unterstützt soziales Engagement und schützt Sie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten z.B. in:

  • Kranken- und Altenpflege, Behinderen-, Kirchen- und Jugendarbeit
  • Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
  • Sportvereinen, Musikgruppen, Pfadfindern o.ä. Gruppen

Bitte beachten Sie, dass öffentliche / "hoheitliche" Ehrenämter wie z.B. als Bürgermeister/-in, Gemeinderatsmitglied, Schöffe/Schöffin, Laienrichter/-in, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und Ehrenämter mit beruflichen Charakter wie z.B. Betriebs- oder Personalrat/-rätin nicht unter den Versicherungsschutz fallen.


Notfallhelfer

Wenn Sie (oder eine andere versicherte Person) bei einem Notfall freiwillige Hilfe von anderen Personen bekommen, sind diese Personen mitversichert.

Ersetzt werden auch Aufwendungen, die den Helfern durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.

Tiere

Diese Tiere und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren sind im Sorglos-Tarif mitversichert:

  • Haltung von Nutztieren (außer Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren)
  • Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z.B. Katzen), gezähmten Kleintieren und Bienen. (Hunde, Pferde, Rinder, sonstige Reit-und Zugtiere gehören nicht dazu).
  • Halten und Hüten von wilden Kleintieren (inklusive Einfangkosten bis 10.000 €)
  • Signal- und Behinderten-Begleithunde
  • Hüten fremder Hunde (nicht gewerblich)
  • Reiten und Hüten fremder Pferde (zu privaten Zwecken)
  • Fahren fremder Fuhrwerke (zu privaten Zwecken)
  • Flurschäden durch privat gehaltenes Kleinvieh
     

Diese Tiere müssen Sie extra versichern:

Fragen und Tipps zur Privathaftpflicht

Wer ist in der Sorglos-Haftpflicht mitversichert?

Der Versicherungsschutz gilt für:

  • Sie als Versicherungsnehmer/-in
  • Ihre/n Ehe- oder eingetragene/n Lebenspartner/-in
  • Ihr/e Lebensgefährte/Lebensgefährtin in häuslicher Gemeinschaft
  • Ihre minderjährigen, unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
  • Ihre volljährigen Kinder in der Schul- und Berufsausbildung
  • Volljährige pflegebedürftige Kinder
  • Gastkinder, Austauschschüler und Au-Pairs (bis zu 12 Monate)
  • Personen, die Sie im privaten Umfeld beschäftigen, z.B. Haushaltshilfen, Babysitter, Gärtner.
Was zahlt die Sorglos-Privathaftpflicht?

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz von beschädigten Gegenständen. 
    Wenn beschädigte oder zerstörte Sachen nicht älter als ein Jahr alt sind, erstatten wir (wenn Sie das für den Geschädigten möchten) zum Neuwert bis zu 3.000 €. Ausgeschlossen sind davon u. a. Computer, Film- und Fotoapparate sowie mobile Kommunikations- und Navigationsgeräte.
  • die Kosten für Folgeschäden (zum Beispiel einen Nutzungsausfall).

Wenn Personen verletzt wurden, übernehmen wir zum Beispiel auch:

  • Bergungskosten
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Umbaukosten von Wohnung oder Haus

Häufig wird auch ein Schmerzensgeld fällig. Bei bleibenden Schäden kann es auch zur Zahlung einer lebenslangen Rente kommen. Besonders für diese Fälle ist eine hohe Versicherungssumme so wichtig.

 

 

Wann zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung?

Vereinfacht gesagt: Im Rahmen des Versicherungsschutzes zahlen wir immer, wenn eine Forderung von Schadenersatz an Sie gerechtfertigt ist.

Wir wehren aber auch unberechtigte Ansprüche für Sie ab:
Wenn ein Schadenersatzanspruch unbegründet ist und es zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, kommt, führen wir den Prozess und tragen die Kosten. Hier haben Sie im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung eine Art „passiven“ Rechtsschutz.


Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.