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Jagd-Haftpflichtversicherung

Auf der Jagd nach guten Leistungen?Hier sind Sie richtig!

Jagd-Haftpflichtversicherung

Das Bundesjagdgesetz sagt: Jeder Jäger muss bei der Lösung des Jagdscheins eine Jagd-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Zu groß ist das Risiko, dass bei der Jagd durch den Gebrauch von Waffen und Munition ein Schaden verursacht wird, für den der Jäger als Verursacher haften muss.

Vor allem wenn Personen betroffen sind, können schnell extrem hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Aber auch bei Gefälligkeiten gegenüber Jagdfreunden kann etwas passieren. Hier schützt die richtige Absicherung vor Ärger und erhält die Freundschaft.

Mit der Jagd-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite:

Die Concordia

  • prüft im Schadenfall, ob die Forderungen an Sie berechtigt sind
  • zahlt schnell und unbürokratisch, wenn die Forderungen an Sie berechtigt sind
  • wehrt Forderungen ab, die unberechtigterweise an Sie gestellt werden (wenn es sein muss, auch vor Gericht)
  • zahlt Ihnen eine Entschädigung, wenn Sie selbst betroffen sind und der Verursacher nicht zahlen kann ("Forderungsausfall")

Details zur Jagd-Haftpflichtversicherung

Was ist alles in der Concordia Jagd-Haftpflicht versichert?

Rund um die Jagd:

  • Bejagen und Erlegen von Tieren (auch solche, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und auch in befriedeten Bezirken)
  • Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd, z. B.
    • Aufbewahrung oder Teilnahme an Übungs- und Wettkampfschießen,
    • fahrlässige Überschreitung des Waffengebrauchsrechts oder Notwehrrechts
    • fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Töten wildernder Katzen und Hunde 
  • Legen von Ködern mit behördlicher Genehmigung
  • Auslandsschäden
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden  
  • Dienstherr für die im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
  • Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens/Querschlägerrisiko
  • Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen 
  • Versicherungsschutz für Ehepartner und unverheiratete Kinder als Jagdscheinanwärter 


Rund um Jagdhunde und sonstige Tiere:

  • Halter von brauchbaren oder sich in Ausbildung befindlichen Jagdhunden in unbegrenzter Anzahl auch außerhalb der Jagd, Jagdhundewelpen bis zu einem Alter von einem Jahr
  • Teilnahme an Prüfungen der Brauchbarkeit von Jagdhunden
  •  Hüter von Jagdhunden, sofern nicht gewerbsmäßig tätig
  • Tod/Nottötung/Tierarztkosten des eigenen Hundes während des jagdlichen Einsatzes
  • Tod/Verletzung überlassener Schweißhunde 
  • Halter von gezähmten und abgerichteten Greifvögeln und Frettchen auch außerhalb der Jagd
  • Mietsachschäden an Räumen durch mitversicherte Tiere 


Darüber hinaus erstreckt sich der Concordia Versicherungsschutz auch auf

  • Gefälligkeitsschäden
  • Forderungsausfall  – ohne Selbstbeteiligung
  • Haftpflichtansprüche Angehöriger mit Schmerzensgeldansprüchen
  • Produkthaftpflicht aus dem "Inverkehrbringen" von Wild bzw. Wildbret
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten in jagdlichen Organisationen
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Kaution im europäischen Ausland
Für wen ist die Concordia Jagd-Haftpflichtversicherung?

Wir versichern

  • Berufsjäger
  • Nichtberufsjäger
  • Tagesjagdscheininhaber
  • Ehepartner und unverheiratete Kinder als Jagdscheinanwärter sind im Hauptvertrag beitragsfrei mitversichert.
Welche Versicherungssumme wähle ich am besten?

Für einen umfassenden Schutz ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme das A und O. Bei der Concordia Jagd-Haftpflichtversicherung können Sie folgende Versicherungssummen wählen:

  • 10 Millionen,
  • 5 Millionen oder
  • 3 Millionen 
    Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 

Aufgrund der oft beachtlichen Höhe von Personenschäden empfehlen wir Ihnen eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen € pauschal.

Wo gilt der Versicherungsschutz?
Was kann zum Beispiel passieren?

Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis:

  • Ihr Jagdhund überquert beim Hetzen eines Wildschweines eine Bundesstraße und kollidiert mit einem Auto, an dem ein erheblicher Schaden entsteht. Für die Reparaturkosten und die Kosten eines Leihwagens für die Zeit der Reparatur müssen Sie aufkommen.
     
  • Bei einem Schuss auf ein flüchtiges Stück Schwarzwild beim Maishäckseln oder bei der Maisdrückjagd wird die Kugel nach dem Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und verletzt einen Spaziergänger am Fuß. Der Mann fordert die Erstattung der Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld von Ihnen.
     
  • Ihr Hochsitz ist nach einem Sturm nicht mehr standfest und bricht zusammen als Kinder gerade hinaufklettern wollen. Ein Kind verletzt sich dabei. Die Eltern fordern Schmerzensgeld von Ihnen.

Mit der Concordia Jagd-Haftpflichtversicherung sind Sie in Deutschland und bei Jagdreisen weltweit geschützt.

Was ist die Concordia Leistungsverbesserungs-Garantie?

Versicherungsbedingungen ändern sich im Laufe der Jahre. Bei der Concordia Jagd-Haftpflichtversicherung gilt die Leistungsverbesserungs-Garantie: Neu eingeführte beitragsfreie Vorteile gelten sofort für den bestehenden Vertrag.

Brauche ich weitergehenden Versicherungsschutz?

Wichtiger ergänzender Versicherungsschutz für den Jäger:

Unfallversicherung
Jäger haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Wer seine Passion in der Freizeit ausübt, ist in dieser Zeit nicht gesetzlich abgesichert. Eine private Unfallversicherung ist deshalb unverzichtbar. Wir bieten Ihnen umfassenden Schutz mit vielen Extraleistungen wie z. B. Versicherungsschutz für Spätfolgen bei Insekten- oder Zeckenstichen. 

Hunde-Haftpflichtversicherung
Für Hunde, die nicht über die Jagd-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, und Pferde benötigen Sie Haftpflichtschutz. Die Concordia Tierhalter-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen auch hierfür ein umfassendes Versicherungspaket.

Concordia Spartipp

10% Nachlass, wenn Sie eine 3-jährige Laufzeit und jährliche Zahlungsweise für Ihren Vertrag wählen.

Zahlen Sie 3 Jahre im Voraus, bekommen Sie weitere 10% Nachlass.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.