Concordia Hunde-Haftpflichtversicherung

Weil alle Halter eine Hunde-Haftpflichtversicherung brauchen…

Die Haftpflichtversicherung für Ihren Hund

Als Hundehalter oder -halterin sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Vierbeiner verursacht — ohne Rücksicht darauf, ob Sie ein Verschulden trifft. In einigen Bundesländern ist daher eine Hundehalter Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere, wenn Personen geschädigt werden, können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen, sodass Sie von Beginn an eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen sollten.

Wir schützen Sie vor Schadenersatz-Zahlungen:

Wenn Ihr Hund jemanden verletzt, auf die Straße läuft und einen Autounfall verursacht, sich eine Beißerei unter Artgenossen liefert, usw. sind wir für Sie da:

  • Wenn etwas passiert ist, prüfen wir erst einmal, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und zahlen müssten. Unberechtigte oder überzogene Forderungen wehren wir für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
  • Wenn Sie für den Schaden verantwortlich waren, zahlen wir schnell und unbürokratisch.

Hunde-Haftpflichtversicherung — das ist versichert:

  • Mitversicherung der Welpen der versicherten Hündin bis zum 1. Geburtstag,
  • Teilnahme an Hundeschauen, Turnieren und Hunderennen inklusive dem Training dafür
  • Forderungsausfall-Schutz für den Fall, dass Sie durch einen fremden Hund geschädigt wurden und der verantwortliche Besitzer nicht zahlen kann
  • Mietsachschäden an Räumen (bis zur Versicherungssumme)
  • ungewollte Deckakte
  • Schutz bei Aufenthalten im Ausland: Innerhalb Europas bis zu 5 Jahren, weltweit bis zu 1 Jahr
  • Kaution im europäischen Ausland bis 50.000 €
  • Leistungsverbesserungsgarantie: Damit gelten neu eingeführte beitragsfreie Vorteile sofort für Ihren bestehenden Vertrag

Als Versicherungssumme bieten wir 10 Millionen oder 5 Millionen € an (jeweils pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden). 

Hunde Haftpflichtversicherung: unsere Spartipps

  • 20 % weniger Beitrag,
    wenn Sie über 50 Jahre alt sind.
  • 30 % weniger Beitrag 
    ab dem zweiten versicherten Hund.

Fragen und Tipps zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Zahlt die Hunde-Haftpflichtversicherung, wenn mein Hund beißt oder selber gebissen wird?

Grundsätzlich reguliert eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung Schäden, die mein Hund verursacht hat und für die ich als Hundehalter haftpflichtig gemacht werde. Es besteht dann auch Versicherungsschutz, wenn mein Hund ein anderes Tier oder einen Menschen beißt. Vor dem Ausgleich steht aber in der Regel die Prüfung, ob der Hundebesitzer für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann und damit die Ansprüche berechtigt sind.

Anders ist es, wenn ich oder mein Hund von einem anderen Hund gebissen werden. Hier handelt es sich um einen Personenschaden und/oder Schaden am Hund und es tritt die die Hunde-Halterhaftpflichtversicherung des jeweiligen Besitzers ein. Sollte dieser keine Haftpflichtversicherung für seinen Hund haben oder nicht bezahlen können greift der „Forderungsausfall-Schutz“ der Concordia Hunde-Haftpflichtversicherung und übernimmt den Schaden.

 

Können alle Hunde versichert werden oder sind “Listenhunde” ausgeschlossen?

Nein, wir versichern nicht alle Hunderassen, wie vielen anderen Versichern auch. Nicht versicherbar sind in der Regel die sogenannten Kampfhunde bzw. vergleichbare Rassen.

 

 

Was passiert, wenn mein Hund wegläuft oder verstirbt?

Aufgrund der Gefährdungshaftung haftet der Tierhalter auch dann, wenn er keinen direkten Einfluss mehr auf das Tier hat, sprich wenn der Hund weggelaufen ist. Solange der Versicherungsvertrag ungekündigt ist und Beitrag gezahlt wurde, besteht Versicherungsschutz und damit leistet die Concordia auch für Schäden durch weggelaufene Hunde. Allerdings muss hierbei zweifelsfrei festzustellen sein, dass der Schaden eben genau durch diesen Hund verursacht worden ist. Bei dem „Weglaufen“ des Hundes besteht erstmal kein Unterschied zwischen dem „Weglaufen“ beim Spazieren gehen und dem „Entlaufen“ über mehrere Stunden, Tage, Wochen oder entsprechende Distanzen.

In dem Fall, dass der Hund kurz nach einem Versicherungsfall verstirbt, besteht trotzdem Versicherungsschutz. Denn grundsätzlich es so, dass nicht der Hund selbst Versicherungsschutz hat, sondern der der Hundehalter als Versicherungsnehmer. Wenn ein Hund eines natürlichen Todes stirbt, leistet die Hunde-Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Ihr Versicherungsvertrag kann nach dem Tod Ihres Hundes auf Wunsch selbstverständlich aufgehoben werden.

 

Wann zahlt die Hundehaftpflicht-Versicherung nicht?

In folgenden Fällen zahlt die Hundehaftpflicht Versicherung nicht:

  • Wenn kein Versicherungsschutz (mehr) besteht. Das heißt der Vertrag gekündigt wurde oder der Beitrag nicht fristgerecht gezahlt wurde.
  • Bei bestimmten Leistungsausschlüssen, wie unter anderem einem erkennbaren und nachgewiesenem Vorsatz (z.B. dem Beiß-Befehl), oder bei Schäden an Familienmitgliedern, die dauerhaft im Haushalt leben.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.