
Dunkle Jahreszeit – Wildunfälle leider an der Tagesordnung
Hier lesen Sie, was beachtet werden sollte, damit es nicht zu einem Wildunfall kommt und wie man sich am besten schützt.
WeiterlesenDie Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Berufseinsteiger haben in der Regel erst nach 5 Jahren Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb ist privater Schutz von Anfang an sinnvoll. Er sorgt für ein sicheres Einkommen im Fall einer Berufsunfähigkeit und die Zahlung erfolgt unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge richten sich nach dem Alter: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge. Umgekehrt gilt: Mit steigendem Alter wächst auch die Wahrscheinlichkeit, dass z.B. durch eine Sportverletzung, Allergie oder Krankheit der Abschluss teurer oder gar unmöglich wird.
Die Concordia startBUZ PLUS wurde speziell für Berufseinsteiger gebaut. Für alle, die erstmal wenig investieren, aber trotzdem guten Schutz haben wollen, bieten wir ein Zweistufen-System:
Unsere Ansprechpartner vor Ort erstellen gern einen Vorschlag für Ihre Absicherung.
Für den Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Ist diese einmal "bestanden", haben später auftretende Verletzungen, Allergien oder Krankheiten keinen Einfluss mehr auf den Versicherungsschutz.
Sie können die vertraglich vereinbarten Optionen ohne erneute Gesundheitsprüfung nutzen. Das sind:
Bei Vertragsabschluss werden Sie aufgrund Ihres Berufes versichert.In der Concordia startBUZ PLUS können Sie nach Vertragsbeginn den Beruf wechseln, ohne dass dies Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz hat, d. h. es zählt im Leistungsfall der zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübte Beruf.
Ihr Versicherungsschutz bleibt auch bei Unterbrechung der Berufstätigkeit (z. B. aufgrund von Auslandsaufenthalt, Studium, Elternzeit, Sabbatical) erhalten.
"Abstrakte Verweisung" bedeutet, dass Sie bei Berufsunfähigkeit auf die Möglichkeit der Ausübung eines anderen Berufes verwiesen werden könnten. Wir verzichten bei der startBUZ PLUS auf diese Möglichkeit. Das heißt: Die Concordia startBUZ PLUS zahlt, sobald Sie nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können – und das schon wenn Sie die Tätigkeit zu weniger als 50 % ausüben können.
Wichtig bei vorübergehender Berufsunfähigkeit: Geleistet wird bereits, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich mindestens 6 Monaten vorhersagt. Das heißt, unsere Leistung wird nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit erbracht.
Bei manchen Erkrankungen kann bis zur endgültigen Feststellung einer Berufsunfähigkeit einige Zeit ins Land gehen. Sie erhalten die Leistungen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Auch wenn Sie erst später feststellen, dass eine Krankheit oder ein Unfall entgegen ersten Prognosen doch dauerhaft zu einer Berufsunfähigkeit führt, zahlen wir bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Für Leistungen im Pflegefall gibt es einen Punktekatalog. Die Concordia leistet hier kundenfreundlich schon, wenn bei zwei Punkten (z. B. Waschen und Einnahme von Mahlzeiten und Getränken) dauerhaft fremde Hilfe benötigt wird. Ansonsten setzen die vollen Leistungen ab einer Berufsunfähigkeit von 50% ein. Zum Leistungsumfang gehören zum Beispiel auch eine Übergangshilfe oder eine Wiedereingliederungshilfe, um zurück ins Berufsleben zu finden.
Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer schon 5 Jahre lang versichert ist und mindestens 3 Jahre lang "Pflichtbeiträge" gezahlt hat. Berufsanfänger sind daher in der Regel in den ersten 5 Jahren nicht abgesichert. Selbstständige und auch Hausfrauen/-männer haben ebenfalls oft keinen Anspruch auf Zahlungen aus der Rentenkasse.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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