
Dunkle Jahreszeit – Wildunfälle leider an der Tagesordnung
Hier lesen Sie, was beachtet werden sollte, damit es nicht zu einem Wildunfall kommt und wie man sich am besten schützt.
WeiterlesenDie Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit gehört zu den wichtigsten Versicherungen, denn sie sichert Ihr Einkommen. Wenn das Leben durch Krankheit oder Unfall ins Wanken gerät, sind Sie zumindest von finanziellen Sorgen befreit. Bei Verlust der Arbeitskraft erhalten Sie sich Ihren Lebensstandard und somit auch ein Stück Lebensqualität. Und Sie machen sich unabhängig von gesetzlichen Leistungen, die weder ausreichend noch problemlos zu bekommen sind.
Unsere Ansprechpartner vor Ort erstellen gern einen Vorschlag für Ihre Absicherung.
Verbesserung der Alters- und Familienabsicherung
Während der Leistungsphase zahlen wir die Beiträge zu Ihrer Renten-, Kapital- oder fondsgebundenen Versicherung einschließlich der Zusatzversicherungen und erhöhen (sofern vereinbart) diese sogar noch um 5% jährlich. Dadurch verbessert sich Ihre Alters- bzw. Familienabsicherung.
Übergangsleistung
Bei einer erstmaligen Berufsunfähigkeit zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung von drei Monatsrenten.
Wiedereingliederungshilfe
Bei Wiedereinstieg in das Berufsleben (nach mindestens 3-jähriger Berufsunfähigkeit) zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 12 Monatsrenten.
Für den Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Ist diese einmal "bestanden", haben später auftretende Verletzungen, Allergien oder Krankheiten keinen Einfluss mehr auf den Versicherungsschutz.
Sie können die vertraglich vereinbarten Optionen ohne erneute Gesundheitsprüfung nutzen. Das sind:
Bei Vertragsabschluss werden Sie aufgrund Ihres Berufes versichert. In der Concordia BUZ PLUS können Sie nach Vertragsbeginn den Beruf wechseln, ohne dass dies Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz hat, d. h. es zählt im Leistungsfall der zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübte Beruf.
Ihr Versicherungsschutz bleibt auch bei Unterbrechung der Berufstätigkeit (z. B. aufgrund von Auslandsaufenthalt, Studium, Elternzeit, Sabbatical) erhalten.
"Abstrakte Verweisung" bedeutet, dass Sie bei Berufsunfähigkeit auf die Möglichkeit der Ausübung eines anderen Berufes verwiesen werden könnten. Wir verzichten bei der BUZ PLUS auf diese Möglichkeit. Das heißt: Die Concordia BUZ PLUS zahlt, sobald Sie nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können – und das schon wenn Sie die Tätigkeit zu weniger als 50 % ausüben können.
Wichtig bei vorübergehender Berufsunfähigkeit: Geleistet wird bereits, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich mindestens 6 Monaten vorhersagt. Das heißt, unsere Leistung wird nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit erbracht.
Bei manchen Erkrankungen kann bis zur endgültigen Feststellung einer Berufsunfähigkeit einige Zeit ins Land gehen. Sie erhalten die Leistungen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Auch wenn Sie erst später feststellen, dass eine Krankheit oder ein Unfall entgegen ersten Prognosen doch dauerhaft zu einer Berufsunfähigkeit führt, zahlen wir bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Für Leistungen im Pflegefall gibt es einen Punktekatalog. Die Concordia leistet hier kundenfreundlich schon, wenn bei zwei Punkten (z. B. Waschen und Einnahme von Mahlzeiten und Getränken) dauerhaft fremde Hilfe benötigt wird. Ansonsten setzen die vollen Leistungen ab einer Berufsunfähigkeit von 50% ein. Zum Leistungsumfang gehören zum Beispiel auch eine Übergangshilfe oder eine Wiedereingliederungshilfe, um zurück ins Berufsleben zu finden.
Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer schon 5 Jahre lang versichert ist und mindestens 3 Jahre lang "Pflichtbeiträge" gezahlt hat. Berufsanfänger sind daher in der Regel in den ersten 5 Jahren nicht abgesichert. Selbstständige und auch Hausfrauen/-männer haben ebenfalls oft keinen Anspruch auf Zahlungen aus der Rentenkasse.
Gezahlt wird eine abgestufte "Erwerbsminderungsrente". Es zählt die verbleibende Arbeitsfähigkeit unabhängig vom vorher ausgeübten Beruf.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können, wird zuerst geprüft, ob Sie an Stelle Ihres erlernten Berufs noch eine andere Tätigkeit ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf Sie bisher ausgeübt haben, wie hoch Ihr Einkommen ist oder welches soziale Ansehen Ihre bisherige Tätigkeit hatte. Können Sie noch irgendeine Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag ausüben, erhalten Sie keine gesetzlichen Leistungen.
Wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie eine "halbe Erwerbsminderungsrente" in Höhe von ca. 15 % vom Bruttoeinkommen.
Können Sie nicht einmal mehr 3 Stunden am Tag arbeiten, wird die "volle Erwerbsminderungsrente" gezahlt — ca. 30 % vom Bruttoeinkommen.
Wer vor 1961 geboren wurde, hat zwar noch Ansprüche auf die frühere Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, aber auch hier reichen die Leistungen nicht zum Leben.
Haben Sie Kinder? Dann können Sie schon heute dafür sorgen, dass die später ohne großen Aufwand Schutz bei Berufsunfähigkeit bekommen. Unsere Kinderversicherung "junior BASIC" bietet
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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