Haus & Wohnen

Einbruch: Wie man richtig reagiert

Auch wenn 2016 das erste Mal nach zehn Jahren die Zahl der Einbrüche zurückgegangen ist, so waren es doch immerhin noch 151.000 Fälle, bei denen Diebe in Häuser und Wohnungen eingedrungen sind. Ein Fall für die Hausratversicherung – gut, dass fast 80 Prozent aller Haushalte eine solche Versicherung haben. Doch wie ist es in der konkreten Situation – wie sollte man reagieren, wenn gar die Einbrecher noch in der Wohnung sind? Und wenn die Stress-Situation vorbei ist, was dann?

 

Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Verhaltensweisen und formalen Dingen, die man im Auge haben sollte, wenn es denn zum Fall der Fälle kommt. Klar ist auch: Wenn Sie richtig gewappnet sind, lässt sich die ganze Sache viel besser verarbeiten und hinter sich bringen. Einige Dinge können Sie schon jetzt machen, noch bevor überhaupt etwas passiert – zum Teil sind das nur Kleinigkeiten, die aber hilfreich sind.

Vor dem Einbruch

Sammeln Sie Dokumente und andere Unterlagen, um hinterher beweisen zu können, was die teuren Teile Ihres Haushalts wert sind. Machen Sie ein paar Fotos von Ihrem Schmuck, erstellen ein paar kleine Listen, die zeigen, was Sie alles besitzen. Denn wenn Ihre Hausratversicherung zahlen soll, dann muss auch klar sein, um welche Gegenstände und welchen Wert es geht.

Die Versicherungssumme muss natürlich dem Wert des Hausrates entsprechen – im Schnitt werden 650 Euro pro Quadratmeter veranschlagt. Damit wird das Risiko der Unterversicherung zwar ausgeschlossen und die Versicherung verzichtet darauf zu prüfen, ob die Summe tatsächlich dem Wert entspricht. Aber: Wer eine besonders wertvolle Einrichtung hat, muss darauf achten, dass die Wertgegenstände ausreichend abgedeckt sind. So werden nur etwa 20 Prozent für Wertgegenstände veranschlagt, die tatsächlich mehr kosten können als der pauschal vorgesehene Wert.

Was tun, wenn eingebrochen wurde – was, wenn es konkret wird?

So erschreckend die Situation in dem Moment auch ist, versuchen Sie ruhig zu bleiben. Gehen Sie auf Distanz, bleiben Sie defensiv, versuchen Sie nicht den Einbrecher zu stellen. Nehmen Sie Ihr Mobiltelefon, rufen Sie die Polizei und warten Sie auf deren Eintreffen (etwa beim Nachbarn, Freunden oder in einem Café) – alles weitere wird sich ergeben.

Oder: Schließen Sie sich und ihre Familie im Schlafzimmer ein, sollten die Einbrecher noch da sein und rufen Sie 110 an. Außerdem sollten Sie lautstark auf sich aufmerksam und das Licht anmachen. Ein Einbrecher hat kein Interesse an einer Konfrontation mit den Bewohnern. Er wird das Weite suchen, wenn er merkt, dass wider Erwarten jemand zuhause ist.

Wichtig ist, das Haus oder die Wohnung zunächst im vorgefundenen Zustand zu belassen. Es kann passieren, dass die Polizei einmal nicht sofort vor Ort sein kann oder die Anzeige zunächst nur telefonisch aufnimmt. Nur dann ist es sinnvoll, Schäden und Einbruchsspuren selbständig mit Fotos zu dokumentieren. Ab Sie Ihre Wohnung aufräumen können, sollten Sie bei der Polizei erfragen.

Bis zum Eintreffen der Polizei darf am Tatort also möglich nichts verändert werden. Sonst könnten Sie vorhandene Spuren der Täter vernichten. Und auch mit der Versicherung muss nun besprochen werden, wie mit den Schäden umgegangen wird. Wer ohne Rücksprache mit der Versicherung Einbruchsschäden reparieren lässt, läuft Gefahr, dass die Kosten nicht reguliert werden.

Nach dem Einbruch die Versicherung ins Boot holen!

Wenn die akute Gefahrenlage vorüber ist, gilt es, nach einer kurzen Erholungsphase wieder aktiv zu werden: Unmittelbar nach einem Einbruch sollte man sich einen Überblick darüber verschaffen, was gestohlen wurde. Eine etwas bürokratisch benannte „Stehlgutliste“ muss dazu der Polizei vorlegt werden. Gut, wenn Sie dann schon vorgearbeitet haben, Dokumente und Auflistungen bereits beisamen haben. Zusammen mit dem Aktenzeichen als Nachweis dafür, dass Strafanzeige gestellt wurde, geht diese dann an Ihre Versicherung. Die sollten Sie auf jeden Fall parallel zur Polizei verständigen. Die Versicherung schickt dann einen Schadensgutachter vorbei – was aber auch durchaus einmal vierzehn Tage dauern kann.

Natürlich muss man aber sein Leben weiterleben, die Gefahren minimieren, also etwa ein kaputtes Schloss auswechseln, eine zerstörte Tür oder Fenster reparieren lassen oder notwendige Dinge für das tägliche Leben nachkaufen. Heben Sie die Belege auf und machen Sie diese später geltend; diese sind Teil Ihres Schadens.

Hat man eine Hausratversicherung abgeschlossen, ersetzt diese im Idealfall alle entstandenen Schäden nach „gleicher Art und gleicher Güte“. Darunter fallen gestohlene Gegenstände und eben auch reparable Schäden. Daher sollte man beim Vertragsabschluss darauf achten, ob auch Vandalismus unter den Schutz fällt, denn das ist nicht bei allen Versicherungen der Fall. Übrigens werden auch Sachen ersetzt, die Sie sich vorübergehend von Freunden oder Ihrer Familie geliehen haben.

Weitere Schäden und Verluste vermeiden.

Leider bleibt es nicht bei den beschriebenen Maßnahmen. Sich aus der Situation ergebende Schäden müssen Sie aktiv vermeiden, sonst bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. Wichtig ist jetzt etwa, gestohlene EC- und Kreditkarten umgehend sperren zu lassen sowie den Verlust anderer wichtiger Dokumente zu melden. Karten lassen sich bei den jeweiligen Anbietern oder unter dem zentralen kostenlosen Notruf 116 116 sperren. Hier können Betroffene auch gestohlene Handy-SIM-Karten melden.

Bei Sparbüchern oder Finanzunterlagen sollten Sie sich unverzüglich an Ihre Bank wenden. Auch ein gestohlener Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion muss so schnell wie möglich gesperrt werden. Das geht unter den Nummern (01801) 33 33 33, der bekannten 116 116 sowie bei amtlichen Dokumenten im Bürgeramt bei Ihnen vor Ort. Zum Sperren der Karten benötigt man die Kontonummer oder Kreditkartennummer, notfalls reichen auch Name, Geburtsdatum, Adresse und Name der Bank. Mit diesen Informationen kann man Sie dann unter den vorhandenen, bereits gespeicherten Daten identifizieren.

Wenn Sie Ihr Mobiltelefon nicht bei sich hatten und es ebenfalls gestohlen wurde, so benötigen Sie neben der Telefonnummer die Kartennummer und auch das Kenn- und Passwort, um es zu sperren. Die Polizei braucht darüber hinaus die 15-stellige Seriennummer („IMEI-Nummer“). Diese erfährt man durch Eingabe der Tastenkombination *#06#. Das ist manchmal etwas umständlich zu finden, lassen Sie sich helfen – es ist eine der Vorsorgemaßnahmen, die Sie vorab treffen können.

Ein Einbruch kann auch seelische Folgen haben.

Man mag es zunächst von sich weisen – ist ja „nur ein Einbruch“, ein Schaden, der ersetzbar ist. Doch die Realität zeigt, dass Menschen auch psychisch stark darauf reagieren, dass Fremde in den eigenen vier Wänden waren, für einen wichtige Dinge zerstört haben oder gar sehr persönliche Sachen entwendet wurden. Opfer eines Einbruchs fühlen sich dann unsicher und können nicht mehr ruhig schlafen. Solche Schwierigkeiten können mitunter auch erst eine ganze Weile nach dem eigentlichen Vorfall in Erscheinung treten.

Dann ist es wichtig, diese Probleme zu thematisieren. Auch körperliche Aktivitäten helfen, vorhandene Wut oder Aggressionen abzubauen. Auch die Rückkehr zu alltäglichen Dingen sowie Hobbys sind nützlich, um das Erfahrene zu verarbeiten. Man kann seine Ängste auch Freunden mitteilen oder zusätzlich professionelle Beratung, etwa von der Opferberatung „Weißer Ring“, in Anspruch nehmen.

Dort sitzen Experten, die gerne weiterhelfen; konkret bei der Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwalt und Gericht aber auch Erholungsmaßnahmen organisieren oder sogar vorübergehende finanzielle Notlagen überbrücken helfen. Unter der bundesweiten Telefonnummer 116 006 bekommen Sie Hilfe und Beratung. Nutzen Sie diese ohne Scham, damit ein Einbruch nicht für zu lange an Ihnen als Opfer hängen bleibt.

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Zuletzt aktualisiert am 16.02.2023