
Dunkle Jahreszeit – Wildunfälle leider an der Tagesordnung
Hier lesen Sie, was beachtet werden sollte, damit es nicht zu einem Wildunfall kommt und wie man sich am besten schützt.
WeiterlesenSie suchen eine Rentenversicherung mit der Sie Steuern sparen? Dann ist eine Direkt-Rente richtig für Sie:
Bei der Direkt-Rente schließt der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden aus Ihrem Brutto-Einkommen gezahlt. Das spart Steuern und Sozialabgaben — sowohl für Sie als auch Ihren Arbeitgeber. So kommt Ihrer Altersvorsorge deutlich mehr Geld zugute, als wenn Sie die Beiträge aus Ihrem versteuerten Netto-Einkommen bezahlen. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie den Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortsetzen.
Wenn Sie bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge Wert auf ein nachhaltiges Investment legen, dann fragen Sie nach der Direkt-Rente "oeco plus": Das ist die "grüne" Variante unserer Direkt-Rente. Hier verfolgen wir eine nachhaltige Anlagepolitik, der strenge soziale, ethische und ökologische Kriterien zugrunde liegen.
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, Teile Ihres Gehalts in eine Direkt-Rente umzuwandeln. Manche Arbeitgeber zahlen dabei sogar noch etwas obendrauf. Und falls Sie den Arbeitgeber wechseln, nehmen Sie Ihre Versorgung einfach mit.
Die Höhe Ihres Beitrags bestimmen Sie. Im Jahr 2019 können Sie bis zu 6.432 € jährlich (536 € monatlich) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Bis zu einem Betrag von 3.216 € (268 € monatlich) sind die Beiträge außerdem sozialabgabenfrei.
Für die Ansparphase legen Sie Beitrag, Zahlungsweise und Dauer der Beitragszahlung fest. Das ist aber alles nicht in Stein gemeißelt: Unsere flexiblen Beitragsoptionen ermöglichen individuelle Zuzahlungen oder Veränderungen des Beitrages nach oben oder unten.
Der Rentenbeginn kann bei einer Direkt-Rente zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr liegen. Bei Vertragsabschluss brauchen Sie sich nch nicht genau festzulegen. Durch unsere "Verfügungs- und Verlängerungsphase" können Sie später noch entscheiden, wann genau die Rentenzahlung beginnen soll.
Für die Auszahlung können Sie zwischen einer garantiert lebenslangen Rente, einer Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem wählen.
Während der Laufzeit Ihres Vertrages erwirtschaften wir zusätzlich zu den garantierten Leistungen auch Überschüsse. Diese werden fondsgebunden eingesetzt, um Ihre Chance auf eine höhere Rendite zu erhöhen. Dafür suchen Sie aus unserem Fondsangebot für viva-invest einen Fonds aus. Wir bieten konventionelle und auch nachhaltige Fonds dafür an. Ein Wechsel in einen anderen Fonds ist später möglich.
Mit den flexiblen „plus“-Optionen können Sie die Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn oder während des Rentenbezugs in eine höhere Rente umwandeln:
Der Beginn der Rentenzahlung ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Die Leistungen aus der Direkt-Rente müssen später als "sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im Rentenalter ist dieser Steuersatz aber im Normalfall deutlich geringer als im Berufsleben.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) müssen auf die Leistungen der Direkt-Rente im Rentenalter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Ihr Guthaben aus dem Direkt-Rentenvertrag muss nicht verwertet werden, wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, es ist "hartz-IV-sicher".
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Direkt-Rente zum Download und Serviceformulare für Änderungen, die sich während der Vertragslaufzeit ergeben.
Stand 01.2021
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
Für Direktversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gelten abweichende steuerliche Regelungen (z.B. Pauschalbesteuerung der Beiträge gemäß § 40b EStG a.F.) und Leistungsvoraussetzungen. Die sozial- und arbeitsrechtlichen Ausführungen, die wir unter „Informationen zur Direkt-Rente mit steuerlicher Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG“ zusammengestellt haben, gelten auch für die vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Direktversicherungen.
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