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Wie bin ich beim Arbeiten von zu Hause versichert? Gedanken aus dem Homeoffice

07.15 Uhr, normalerweise reißt mich zu dieser Zeit mein Wecker aus dem Schlaf und läutet einen neuen Arbeitstag ein. Anschließend schlendere ich ins Badezimmer, um mich langsam für den bevorstehenden Tag fertig zu machen. Dann schalte ich meinen neuen Kaffeevollautomaten ein und trinke in aller Ruhe meinen Kaffee. Irgendwann schaue ich auf die Uhr und merke, dass ich mal wieder etwas spät dran bin. Ich schwinge mich deshalb in leichter Hektik auf mein Fahrrad und düse zur Arbeit.

Normalerweise – nicht aber in Zeiten von Kontaktverboten und Ausgangssperren. Nicht in Zeiten von Corona. Seitdem dieser kleine Fiesling die Welt, wortwörtlich, in Atem hält, ist längst nicht mehr alles wie früher. Mein täglicher Weg zur Arbeit entfällt, denn auch ich habe das Glück seit mehreren Wochen im Homeoffice zu arbeiten und das Ganze aus sicherer Entfernung zu erleben. Mein Wecker klingelt deshalb nicht schon um kurz nach sieben, sondern fast eine Stunde später, reißt mich aber dennoch auch weiterhin aus meinen Träumen.  Noch immer folgen dann aber die üblichen Stationen. Zuerst ins Bad, dann ein Kaffee und ab zum Schreibtisch. Keine hektischen Fahrten mehr, kein Einstempeln in letzter Sekunde. Mein Morgen ist ruhiger geworden und generell habe ich das Gefühl, dass unsere Welt entschleunigt wurde.

Ich sitze also an meinem Laptop, greife zur Tasse und will einen weiteren Schluck nehmen. Leer. Schon wieder. Die wievielte Tasse das ist? Irgendwann habe ich aufgehört zu zählen. Fakt ist, ich möchte eine weitere. Ich gehe also in die Küche und bleibe im Flur am Türsims hängen. Ich komme leicht ins Stolpern. Zwei, drei Schritte und ich habe mich gefangen. Beim Kaffee macht sich bei mir jedoch die Frage breit, was passiert wäre, wenn ich mich ernsthaft verletzt hätte. Ich setze mich also zurück an meinen Laptop und fange an zu suchen.

Wie bin ich im Homeoffice gesetzlich versichert?

Schnell werde ich fündig, denn prinzipiell gilt, dass ich während der Ausübung meines Berufes und auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert bin. Für Unfälle, die nicht in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, greift die gesetzliche Unfallversicherung hingegen nicht. Gut, einen wirklichen Arbeitsweg habe ich momentan sowieso nicht, aber wie ist das mit dem Kaffee oder einem Glas Wasser? Schließlich hole ich mir im Büro hin und wieder auch eine Tasse Kaffee? Es hilft nichts, ich muss meine Suchanfrage konkretisieren.

Im Homeoffice gestürzt

Es dauert nicht lang und ich finde eine passende Antwort.

Generell gilt folgendes: Wer sich im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken besorgt und dabei stürzen sollte, ist grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Denn laut Bundessozialgericht wurde festgelegt, wer in einer häuslichen Arbeitsstätte einen Weg innerhalb des Wohngebäudes zurücklegt, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, hat kein Recht auf einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, da man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der eigenen Wohnung verantwortlich machen kann. Gleiches gilt übrigens auch auf dem Weg zur Toilette. Auch hier legte ein Gericht fest, dass der Gang zur Toilette rein privater Natur ist und man bei einem Unfall nicht gesetzlich unfallversichert wäre. Eine Verletzung kann demnach nicht als Arbeitsunfall geltend gemacht werden.

Während ich über das Gelesene nachdenke, fällt mein Blick auf meinen fürs Homeoffice eingerichteten Arbeitsplatz.

Homeoffice – ist das durch die Hausrat-Versicherung geschützt?

Wie viele andere Unternehmen hat auch mein Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause unkompliziert möglich gemacht. Ich durfte sogar Laptop, Bildschirme und Drucker mit zu mir nehmen. Vorsorglich hatte ich bereits mit meiner Versicherung gesprochen und alles vorab geklärt. Werden Arbeitsgeräte oder sonstige Sachen, „die dem Beruf oder Gewerbe dienen“ in einer Arbeitsecke positioniert, sind diese über die Hausratversicherung mit abgedeckt.

Ein Beispiel: Wenn Notebook & Co nach einem Einbruch gestohlen oder bei einem Gewitter durch den einschlagenden Blitz beschädigt werden, sind diese Fälle durch die Hausratversicherung abgedeckt. Sie sind also mitversichert, sofern Sie diese nicht bei Vertragsabschluss extra ausgeschlossen haben. Außerdem empfiehlt es sich, im Vorfeld die Versicherungssumme zu überprüfen, damit diese im Schadensfall ausreichend hoch ist.

Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass wer im Homeoffice etwas tut, was nicht im direkten Zusammenhang zu seiner Arbeit steht, auch keinen Anspruch auf eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Wer hingegen seine Arbeitsgeräte in einer Arbeitsecke abstellt, ist auch im Schadensfall durch seine Hausratversicherung abgesichert.  Wer also einen Rundumschutz möchte, sollte deshalb über eine ausreichend hohe Hausratversicherung, sowie eine private Unfallversicherung nachdenken.

Gerade die Concordia Versicherung bietet hierbei, besonders für Familien, exzellente Angebote. So sind nicht nur Sie, sondern gleich auch Ihre Kinder sowie Enkelkinder über eine gemeinsame Unfallversicherung abgedeckt. Denn es gilt, dass diese in der Schule oder im Kindergarten zwar gesetzlich versichert sind, beim Toben und Spielen in den eigenen vier Wänden jedoch keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz haben. Da Kindertagesstätten und Schulen jedoch aktuell geschlossen sind und die Kinder von zu Hause aus betreut werden müssen, dies neben Haushalt, der Arbeit im Homeoffice und den Schulaufgaben jedoch nicht immer ganz einfach umzusetzen ist, sollten Ihre Kinder gerade jetzt mit bei Ihnen versichert werden.

Nachdem ich mich einige Zeit mit diesen Themen beschäftigt habe, greife ich erneut zu meiner Tasse, setze an und möchte genüsslich einen weiteren Schluck Kaffee nehmen - muss aber feststellen, dass sie abermals leer ist. Ich gehe also erneut in die Küche und hole mir einen weiteren Kaffee.

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Zuletzt aktualisiert am 30.06.2023