1. Hintergrund und Zweck der gemeinsamen Verantwortlichkeit
Die Concordia Versicherungen und die GLS Bank arbeiten im Rahmen einer Kooperation zusammen. Dabei entscheiden beide Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel bestimmter Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsverträgen.
Es besteht eine schriftliche Vereinbarung, welche Rollen, Zuständigkeiten, Datenschutzpflichten und Prozesse regelt.
2. Betroffene Daten und Verarbeitungstätigkeiten
Die gemeinsame Verantwortlichkeit umfasst personenbezogene Daten von:
- Interessent*innen
- Versicherungsnehmer*innen
Darunter insbesondere:
- Vertrags‑ und Angebotsdaten
- Kontakt‑ und Stammdaten
- Geburtsdatum
- Versicherungs‑, Leistungs‑ und Schadendaten
Diese Daten werden von der GLS Bank in Concordia‑Systemen verarbeitet. Zweck der Verarbeitung ist vor allem: Beratung, Vertragsabschluss, Vertragsbetreuung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie Bearbeitung von Leistungs‑ und Schadenfällen.
3. Aufgabenteilung zwischen Concordia und GLS Bank
GLS Bank
- Erster und direkter Ansprechpartner für Interessent*innen und Kund*innen
- Erhebung und Eingabe personenbezogener Daten in Concordia‑Systeme
- Erstellung von Angeboten, Beratungsunterlagen und Anträgen
- Betreuung auch nach Vertragsschluss
- Weiterleitung von Schäden und Leistungsanträgen an die Concordia
- Teilweise Aktualisierung von Kundendaten direkt im System (soweit technisch möglich)
- Die Rolle betrifft damit primär die Beratung, Vermittlung und Betreuung.
Concordia
- Bereitstellung der technischen Systeme
- Risikoprüfung und Entscheidung über Vertragsabschlüsse (inkl. möglicher Rückversicherer)
- Erstellung und Versand von Policen, Vorschlägen und Dokumenten
- Vertragsverwaltung (Änderungen, Kündigungen, Bescheinigungen, Beitragsrechnungen)
- Meldungen an Behörden, Sozialversicherungsträger etc.
- Federführende Bearbeitung von Schaden‑ und Leistungsfällen
Die Rolle betrifft primär die Vertragsverwaltung und Entscheidungsbefugnis.
4. Grenzen der gemeinsamen Verantwortlichkeit
Die gemeinsame Verantwortung besteht nur dann, wenn GLS Bank und Concordia innerhalb der von Concordia bereitgestellten Systeme und definierten Prozesse zusammenarbeiten. Verarbeitet die GLS Bank personenbezogene Daten außerhalb dieser Systeme (eigene IT, Papierunterlagen etc.), ist sie allein Verantwortliche.
5. Datensicherheit
Beide Parteien müssen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO implementieren, um den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen.
6. Informationspflichten und Betroffenenrechte
Informationspflichten
- Werden personenbezogene Daten durch die GLS Bank erhoben (z. B. im Beratungsgespräch), informiert sie die Betroffenen mithilfe der von Concordia zur Verfügung gestellten Unterlagen.
- Werden Daten direkt durch die Concordia erhoben, informiert die Concordia selbst.
Betroffenenrechte
Personen können ihre Betroffenenrechte nach Kapitel 3 der DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch etc.) bei beiden Stellen geltend machen.
- In der Regel bearbeitet Concordia die Anfragen federführend.
- In Bereichen, in denen die GLS Bank eigenständig Verantwortliche ist (z. B. eigene Werbemaßnahmen), bearbeitet sie die Rechte selbst.
