Praktische Tipps & Checklisten für Hund, Katze und Pferd
Die Gesundheit Ihres Tieres benötigt Aufmerksamkeit und Fürsorge. In diesem Ratgeber finden Sie nützliche Tipps und Checklisten für …
Wir wissen: Beitragsanpassungen sind nie angenehm.
Durch die signifikant gestiegenen Gesundheitskosten ist eine Anpassung nun notwendig. Wir erklären Ihnen transparent, warum das so ist und welche Optionen Sie haben.
Unsere Beiträge werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft. Dabei wird geprüft, ob die kalkulierten Leistungsausgaben weiterhin mit den tatsächlichen Kosten übereinstimmen. Weichen diese um mindestens fünf Prozent nach oben oder unten ab, schreibt der Gesetzgeber eine Anpassung der Tarife vor.
In einigen Tarifen wurde diese 5-Prozent-Schwelle seit der letzten Beitragsanpassung überschritten.
Hauptursache ist ein deutlicher Anstieg der Leistungsausgaben – insbesondere durch:
Hinzu kommt, dass die medizinische Inflation deutlich über der allgemeinen Inflation liegt.
Neue Behandlungsmöglichkeiten, innovative Medikamente und steigende Pflegekosten treiben die Ausgaben zusätzlich in die Höhe.
Auch gesetzliche Vorgaben tragen dazu bei: Beitragsanpassungen erfolgen nicht willkürlich, sondern sind streng geregelt und müssen von unabhängigen Treuhändern genehmigt werden.
Nicht nur die private, auch die gesetzliche Krankenversicherung ist von dieser Entwicklung betroffen.
Die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegepflichtversicherung liegen inzwischen bei über 1.200 € monatlich.
Kein Versicherer – weder privat noch gesetzlich – kann sich diesen Entwicklungen entziehen. Beitragsanpassungen sind daher branchenweit unvermeidbar und spiegeln den aktuellen medizinischen und wirtschaftlichen Stand wider.
Neben den Leistungsausgaben beeinflussen auch weitere Faktoren die Beitragsentwicklung – etwa die steigende Lebenserwartung, das Kundenverhalten (Stornoquote) und die am Markt erzielbaren Kapitalerträge.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der PKV-Verbandsseite.
Auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) werden die Beiträge jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Leistungsausgaben den gesetzlich festgelegten Schwellenwert von fünf Prozent überschritten haben.
In diesem Fall schreibt der Gesetzgeber eine vollständige Neukalkulation vor, bei der sämtliche relevante Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Die Kosten in der Pflegepflichtversicherung sind in den vergangenen Jahren weiter gestiegen.
Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass immer mehr Menschen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig sorgen gesetzliche Reformen dafür, dass Pflegebedürftige mehr Leistungen und eine bessere Unterstützung erhalten.
Die Pflegepflichtversicherung bietet heute deutlich umfassendere Hilfe als früher – davon profitieren Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und letztlich auch Sie selbst im Pflegefall.
Die gestiegenen Leistungsausgaben infolge der jüngsten Pflegereformen wirken sich auf die Beiträge aller Pflegeversicherten aus – also sowohl in der PPV als auch in der SPV.
Zum Vergleich: In der SPV wurden die Beiträge bereits zum 1. Januar 2025 erhöht. Der Beitragssatz stieg von 3,4 auf 3,6 Prozent, für Kinderlose von 4,0 auf 4,2 Prozent.
Erfahren Sie hier, warum die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung ab Januar 2026 steigen und welche Auswirkungen die aktuellen Pflegereformen auf Sie haben.
Die Pharmazeutische Zeitung berichtet über die aktuellen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung: Privatversicherte müssen ab 2026 kräftig drauflegen
Im Deutschen Ärzteblatt wird über die Entwicklung der staatlichen Gesundheitsausgaben für Beamte berichtet: Staatliche Gesundheitsleistungen für Beamte werden immer teurer
Auch bei den Zusatzversicherungen müssen Beiträge angepasst werden, wenn die tatsächlichen Leistungen über den ursprünglich kalkulierten Werten liegen.
Die allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wie z.B. teurere Materialien ( z.B. Zahnersatz), neue aufwendige Behandlungsmethoden und die Erhöhung der Honorare für Ärzte, Heilpraktiker und Personal im Gesundheitswesen wirken sich maßgeblich auf die Beiträge aus.
Trotz der notwendigen Anpassung bleibt Ihr Gesundheitsschutz bei der Concordia weiterhin sicher und verlässlich. Wir setzen gezielt Rückstellungsmittel ein, um die Anpassung zu mildern und Ihre Beiträge so stabil wie möglich zu halten.
Steuerlich absetzbar: Krankenvoll- und Pflegepflichtbeiträge sind steuerlich absetzbar – so reduziert sich Ihre tatsächliche Mehrbelastung.
„Die Concordia Krankenversicherung ist ein solides und kerngesundes Unternehmen. Ein starkes Preis-Leistungsverhältnis in der gesamten Produktpalette und eine hohe Finanzkraft zeichnen uns aus.“
Markus Prestin, Leiter Steuerung und Strategie Personenversicherung
Bei privaten Krankenversicherungen werden regelmäßig die in den Beiträgen kalkulierten Leistungsausgaben mit den tatsächlichen Leistungsausgaben verglichen. Je nach Ergebnis werden Beiträge erhöht oder auch gesenkt.
Der Tabelle können Sie die prozentualen Abweichungen entnehmen. Diese Prozentsätze alleine sagen jedoch noch nichts darüber aus, wie die Beitragsanpassung ausfällt.
Neben den Leistungsausgaben werden auch die Sterbewahrscheinlichkeiten, die in den Tarif eingerechnet wurden, mit der jeweils aktuellen PKV-Sterbetafel verglichen. Auch daraus ergibt sich ein auslösender Faktor, der bei Überschreitung der Grenze von 5 % eine Anpassung erforderlich macht.
Außer den Ausgaben für Leistungen beeinflussen weitere Faktoren die Beitragsanpassung. Zum Beispiel Veränderungen bei der Lebenserwartung oder die Höhe der am Markt erzielbaren Zinserträge.
Um Erhöhungen der Beiträge zu begrenzen, haben wir auch in diesem Jahr erhebliche Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
Die Abweichungen der tatsächlichen Leistungsausgaben von der Beitragskalkulation können Sie für die einzelnen Tarife und Altersgruppen der PDF-Datei entnehmen:
Stand 11.25
In den letzten Jahren konnten die Beiträge in vielen Tarifen stabil gehalten werden. Erst jetzt hat die Kostenentwicklung die gesetzlich relevante Schwelle von fünf Prozent überschritten. Daher ist eine Beitragsanpassung erforderlich, um die langfristige Leistungsfähigkeit der Tarife zu sichern.
Ja – Ihre Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich Ihre tatsächliche finanzielle Mehrbelastung.
Eine Kündigung ist zum 31. Dezember 2025 möglich. Für eine Vertragsaufhebung benötigen wir Ihre Kündigung sowie – im Falle einer Krankenvollversicherung – einen Nachweis über eine lückenlose Anschlussversicherung.
Wenn weitere volljährige Personen von der Kündigung betroffen sind, benötigen wir als Nachweis der Kenntnisnahme von der Kündigung auch deren Bestätigung.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Versichererwechsel Alterungsrückstellungen und mögliche Beitragsrückerstattungen verloren gehen können. Darüber hinaus müssen Sie sich beim Nachversicherer einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen.
Ja, die Höhe Ihres Beitrags ist Grundlage für die Berechnung der möglichen Rückerstattung. Eine Anpassung kann sich daher auf den erstattungsfähigen Betrag auswirken.
Die Gesundheit Ihres Tieres benötigt Aufmerksamkeit und Fürsorge. In diesem Ratgeber finden Sie nützliche Tipps und Checklisten für …
Dieser Erste-Hilfe-Guide für Hund, Katze und Pferd gibt Ihnen praktische Tipps – für den Notfall und den Alltag.
Wir liefern Antworten auf Fragen, Rechenbeispiele, reale Szenarien & geben Vergleichstipps für Hund, Katze und Pferd