Concordia Krankenversicherung

Ihre Gesundheit — bei uns in besten Händen

Private Krankenversicherung: Nutzen Sie die Vorteile der Concordia

Unser vorbildliches und hoch entwickeltes Gesundheitswesen ermöglicht beste medizinische Diagnose- und Therapieverfahren. Mit der Concordia Krankenvollversicherung können Sie davon in vollem Umfang profitieren. Wir versichern

  • Selbstständige,
  • Freiberufler und
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Darum zur Concordia:

  • Leistungsgarantie
    In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beiträge und Leistungsumfang von der Haushaltslage und der politischen Situation abhängig. Sie können sich also jederzeit ändern. Beim privaten Schutz der Concordia Krankenversicherungs-AG sind spätere tarifliche Leistungskürzungen garantiert ausgeschlossen.
     
  • Persönlicher Service 
    Mit unseren Service-Büros und Spezialisten vor Ort sowie unseren Mitarbeitern in der Direktion stehen Ihnen fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.
     
  • Individuelle Gestaltung
    Wir haben ein einziges und grundsolides Tarifwerk für die Vollversicherung. Darüber hinaus lässt sich Ihr Schutz mit unseren Ergänzungs- und Zusatztarifen ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse hin anpassen. 
     
  • Kerngesundes Unternehmen
    Eine konservative Annahmepolitik zum Schutz unserer Versicherten, die Konzentration auf ein einheitliches Tarifwerk, der Verzicht auf sogenannte Einsteigertarife, die (im Vergleich zur Branche) sehr junge Altersstruktur unserer Versicherten machen die Concordia zu einem soliden und finanzstarken Krankenversicherer.
     
  • Einfache Abrechnung
    Reichen Sie Rechnungen schnell, bequem und einfach über unsere GesundheitsAPP auf Smartphone oder Tablet ein.

Unsere Ansprechpartner vor Ort erstellen gern einen Vorschlag für Ihre Absicherung.

Jetzt Berater finden

Tipps zur Beitragsrückerstattung

Die Concordia Sicherhelden empfehlen:

Wer ein Jahr oder länger keine Erstattung beantragt, erhält bis zu 5 Monatsbeiträge zurück. Rechnungen für stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen können Sie ohne Einfluss auf Ihre Beitragsrückerstattung einreichen.

Zahlen Sie daher kleinere Arztrechnungen selbst oder rechnen Sie diese über einen der Zusatztarife ab — zum Beispiel

  • Brillen und Kontaktlinsen über den AZ Sehen und Hören
  • Heilpraktikerleistungen oder Osteopathie über den AZ Natur
  • Schutzimpfungen über den AZ Prävention

Mehr zur Beitragsrückerstattung

Die Bausteine für Ihren privaten Krankenversicherungsschutz

4 Tarife bilden die Basis für Ihre Versorgung im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich sowie im Pflegefall. 


Sie können diese Basis mit unserem Ergänzungstarif VV PLUS noch leistungsstärker machen. Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld runden Ihren Versicherungsschutz ab. Die Concordia bietet Ihnen darüber hinaus Zusatztarife, mit denen Sie Ihre Beitragsrückerstattung "retten" und ggf. die Selbstbeteiligung sparen können. 

Ambulante Versorgung (Tarif AV)
  • Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker
  • Ambulante Operationen 
  • Vorsorgeuntersuchungen (ohne Alterseinschränkung) und Schutzimpfungen. Bleiben die Rechnungen für diese beiden Positionen unter 500 €/Jahr (Kinder und Jugendliche: 250€/Jahr), werden sie nicht auf eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet und gefährden Ihre Beitragsrückerstattung nicht.
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel (mit offenem Hilfsmittelkatalog)
  • alle Heilmittelanwendungen der Gebührenordnung
  • Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen (weitere auf Antrag)
  • Logopädie
  • Ergotherapie

Der ambulante Versicherungsschutz gilt auch in Kurorten.


Tipp: Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie Ihren monatlichen Beitrag noch günstiger gestalten. Wir bieten 4 Varianten:
Keine Selbstbeteiligung: Tarif AV 1
600 € Selbstbeteiligung (300 € für Kinder/Jugendliche): Tarif AV 2
1.080 € Selbstbeteiligung (540 € für Kinder/Jugendliche): Tarif AV 3
2.040 € Selbstbeteiligung (1.020 € für Kinder/Jugendliche): Tarif AV 4

Versorgung im Krankenhaus (Tarif SV)

Tarife SV 1 und SV 2:

  • freie Krankenhauswahl
  • freie Wahl des behandelnden Arztes und Spezialisten
  • Unterbringung im Einbettzimmer (Tarif SV 1) oder Zweibettzimmer (Tarif SV 2)
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein-bzw. Zweibettzimmer
  • Transport zum/vom nächstgelegenen Krankenhaus
  • Rehamaßnahmen ("Anschlussheilbehandlung")
  • Behandlung in Hospizen

Tarif SV 3:

  • freie Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Transport zum/vom nächstgelegenen Krankenhaus
  • Rehamaßnahmen ("Anschlussheilbehandlung")
  • Behandlung in Hospizen
Zahnärztliche Behandlung (Tarif ZV)
  • Professionelle Zahnreinigung (ZV 1: 100%, ZV 2: 80%)
  • Zahnbehandlungen inklusive Inlays und Onlays (ZV 1: 100%, ZV 2: 80%)
  • Zahnersatz und Kieferorthopädie (ZV 1: 80%, ZV 2: 60%)
  • Heil- und Kostenplan erst ab 3.000 € erforderlich
Pflege-Pflichtversicherung (Tarif PVN)

Im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes müssen Sie sich ebenfalls privat für den Pflegefall absichern.

Wir übernehmen Kosten der ambulanten und stationären Pflege oder zahlen ein Pflegegeld. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Werden Sie oder eine versicherte Person pflegebedürftig, muss an uns ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, den wir an den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (MedicProof GmbH) weiterleiten. Das Ergebnis der Begutachtung wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Der Gesetzgeber hat für diesen Ablauf eine Frist von fünf Wochen festgelegt, die in besonders dringenden Fällen auf eine bzw. zwei Wochen reduziert wird.

 

Pflegeberatung im Internet

Betroffene und pflegende Angehörige finden im Internetportal der Privaten Krankenversicherung umfassende Informationen und viele Tipps rund um die Pflege.

 Zum Pflegeportal

Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen nach § 18 (3) SGB XI:

Per Gesetz sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, jährlich eine Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen zu veröffentlichen. Bei der Concordia Krankenversicherungs-AG betrug die Anzahl der Gutachten bzw. Fristüberschreitungen:

2021: 40 Gutachten / 3 Fristüberschreitungen

2020: 41 Gutachten / 3 Fristüberschreitungen

2019: 40 Gutachten / 1 Fristüberschreitung

2018: 24 Gutachten / 6 Fristüberschreitungen

2017: 10 Gutachten / 2 Fristüberschreitungen

2016: 20 Gutachten / 4 Fristüberschreitungen

2015: 17 Gutachten / 3 Fristüberschreitungen

2014: 25 Gutachten / 1 Fristüberschreitung

2013: 11 Gutachten / 1 Fristüberschreitung

Vergleichen Sie uns gern!

KV-Fux ist ein Vergleichsportal zur privaten Krankenversicherung. Vergleichen Sie hier die Concordia-Tarife mit den 30 führenden Krankenversicherern. Anonym - transparent - kostenlos!

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Ergänzungstarif

Damit erweitern Sie die Vollkosten-Tarife — z.B. für Rechnungen oberhalb der Gebührenordnung.

Ergänzung der Krankenvollversicherung (Tarif VV PLUS)

Mit Tarif VV PLUS sichern Sie sich den Spezialisten Ihrer Wahl, auch wenn dieser nur nach Honorarvereinbarung abrechnet. Außerdem genießen Sie einen besonderen Schutz bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten. Die Leistungen im Einzelnen:

  • Übernahme von Kosten auch oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte (nach vorheriger Zusage)
  • Ambulante Operationen oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte (nach vorheriger Zusage)
  • Kurtagegeld für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Reha-Maßnahmen (Tipp: Das Kurtagegeld für ärztlich verordnete Kuren ist besonders wichtig für Selbstständige, die keine Ansprüche auf Reha-Maßnahmen seitens der gesetzlichen Rentenversicherung haben). Wir zahlen
    • bei ambulanter Behandlung 75 €/Tag, bis zu 28 Tage lang
    • bei stationärer Behandlung 150 €/Tag, bis zu 28 Tage lang
  • Transportkosten zur Dialysebehandlung, zur Chemo- und Strahlentherapie sowie bei Gehunfähigkeit
  • 25 € Übernachtungskosten für Eltern ("Rooming-in") pro Tag
  • Ärztliche Behandlung im Reiseland, bis eine Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist

 

 

Zusatztarife

Mit diesen Tarifen erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz für eine noch bessere Versorgung im Krankheitsfall:

Krankentagegeld (Tarif KTG)

Ihre finanziellen Belastungen laufen weiter, auch wenn Sie krankgeschrieben sind. Arbeitnehmer schützt im Normalfall bis zum 42. Tag die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers vor finanziellen Einbußen.

Für die Zeit ab dem 43. Krankheitstag wird das private Krankentagegeld benötigt. Selbstständige und Freiberufler brauchen das Tagegeld früher, denn sie bekommen keine Lohnfortzahlung.

Das Concordia Krankentagegeld ist steuerfrei, zeitlich unbegrenzt und wird auch für Sonn- und Feiertage gezahlt.

Krankenhaustagegeld (Tarif KHT)

Das Krankenhaustagegeld gibt’s für jeden Tag, den Sie (medizinisch notwendig) im Krankenhaus verbringen müssen. Damit können Sie die zusätzlichen Kosten bestreiten: Telefon, Kinderbetreuung zu Hause, Fahrtkosten von Angehörigen, Fernseher auf dem Zimmer oder was Ihnen jetzt sonst noch gut tut.

Mit den folgen Zusatztarifen können Sie Ihre Beitragsrückerstattung "retten", indem Sie die Leistungen darüber abrechnen und nicht über die Vollversicherung (Tarif AV). Auch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung lässt sich damit sparen.

Zusatztarif Natur (AZ N)

Der ambulante Tarif Zusatztarif Natur

für Naturheilverfahren sowie osteopathische Behandlungen und weitere Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen.
Kostenübernahme (80%, max. 1.500 €/Jahr*) für

Heilpraktikerbehandlungen:
Arznei-, Heil- und Verbandmittel, Laboruntersuchungen und Röntgenleistungen

Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis, Arznei-, Heil- und Verbandmittel, Laboruntersuchungen und Röntgenleistungen

Osteopathische Behandlungen
durch einen Arzt, Physiotherapeuten oder sonstigen Leistungserbringer (mit osteopathischer Ausbildung und Mitglied im Berufsverband der Osteopathen).

* Für Kinder und Jugendliche gelten die halben Erstattungshöchstbeträge.

Zusatztarif Sehen + Hören (AZ SH)

Der ambulante Zusatztarif "Sehen und Hören"

für Sehhilfen, Operation zur Sehschärfenkorrektur und Hörhilfen:


Sehhilfen:
Concordia zahlt 100 % der Kosten (bis zu 350 € alle 2 Jahre) für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen
 

Operationen zur Sehschärfenkorrektur:
Concordia zahlt 100 % der Kosten (bis zu 750 € je Maßnahme je Auge) für LASIK / LASEK, Kunstlinsen-Operationen für max. 2 Maßnahmen je Auge während der Vertragslaufzeit, Vor- und Nachuntersuchungen. Wartezeit: 24 Monate.
 

Hörhilfen
Concordia zahlt 80 % (max. 1.000 € je Ohr) der Kosten für Hörgeräte und Otoplastik (Ohrpass-Stücke).

 

Zusatztarif Prävention (AZ P)

Der ambulante Zusatztarif "Prävention":

Dieser Tarif kann für Kunden mit einer älteren Krankenversicherung ("Bisex-Tarif") interessant sein, denn dort wurde für Vorsorgeuntersuchungen die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Mit AZ Prävention ist das nicht der Fall und zusätzlich zahlen wir auch für die unten genannten Maßnahmen.

Die Concordia zahlt 100 % der Kosten – bis zu 600 € pro Jahr — für Check-Ups, Krebsvorsorge, Schwangerenvorsorge und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Für Schutzimpfungen übernehmen wir bis zu 200 € pro Jahr.

Darüber hinaus können Sie über diesen Tarif auch Reise-Schutzimpfungen und folgende Präventionsmaßnahmen abrechnen (aktuelle und ältere Tarife):

  • Ernährungsberatungskurse, Gewichtsreduktionskurse
  • Stressbewältigungskurse
  • Raucherentwöhnungskurse, Kurse zur Alkoholreduktion
  • Rückengymnastik/-schule
  • Burnout-Prävention
  • Entspannungsverfahren, z.B. Yoga
  • Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Turn- und Sportvereinen (max. 60 € je Versicherungsjahr)
  • Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs / Rückbildungsgymnastik
  • Teilnahme am Babyschwimmen, Babymassage, PEKIP

Concordia zahlt 100 % der Kosten – bis 120 € pro Jahr.

Tipp: AZ Prävention ist auch für Kunden mit einer älteren Krankenversicherung ("Bisex-Tarif") interessant, denn dort wird für Vorsorgeuntersuchungen die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. 

Unsere Ansprechpartner vor Ort erstellen gern einen Vorschlag für Ihre Absicherung.

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Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.


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