
Was Sie bei der Patientenverfügung beachten sollten
Technisch möglich, menschlich sinnvoll? Bei lebensverlängernden Maßnahmen kann diese Frage aufkommen. Mit einer Patientenverfügung …
WeiterlesenIst eine Zahn-Zusatzversicherung nur was für alte Leute, die ein Gebiss brauchen? Überhaupt nicht. Unter "Zahnersatz" fällt auch die Krone, mit der ein kaputter Zahn repariert wird oder ein Inlay, mit dem ein großes Loch im Backenzahn gefüllt wird. Auch beim Behandeln von Zähnen zahlt die gesetzliche Krankenkasse längst nicht alles. Und für Kinder oft ein Thema: Die Zahnspange. Mit unserer Zahn-Zusatzversicherung sind gesetzlich Krankenversicherte von jung bis alt beim Zahnarzt Privatpatienten.
Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Die Concordia bietet Ihnen beste Möglichkeiten, die Leistungen Ihrer Krankenkasse für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlung zu ergänzen.
Wenn Zahnersatz fällig wird, können Sie sich ganz auf den neuesten Stand der Zahnmedizin verlassen und die für Sie beste Lösung wählen. Unsere Zahnersatz-Tarife bieten Ihnen diese Leistungen für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays:
Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Der Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) übernimmt Zahnbehandlungen, die die Krankenkasse nicht (oder nur teilweise) zahlt und Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Maßnahmen. Er kann zu den Zahnersatz-Tarifen "dazugebucht" werden.
Sie erhalten 100 % Erstattung der Kosten für folgende Zahnbehandlungen:
Leistungen bei Kieferorthopädie / Zahnspangen:
Die Höhe dafür richtet sich nach dem Alter und dem Grad der medizinischen Notwendigkeit der Kiefer-Korrektur. Im Bereich der Kieferorthopädie erstatten wir bis zu 4.000 €. Die Kosten werden zu 80 % erstattet.
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Je nach Größe der zu versorgenden Lücke wird zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz unterschieden.
Festsitzenden Zahnersatz wählt man, wenn die Lücke nicht groß ist. Herausnehmbarer Zahnersatz wird eingesetzt, wenn viele Zähne fehlen.
Im Bereich des festsitzenden Zahnersatzes gibt es Kronen, die bei einer starken Zerstörung eines einzelnen Zahns verwendet werden und Brücken, die bei kleinen bis mittelgroßen Lücken geeignet sind.
Der herausnehmbare Zahnersatz ist die Versorgung bei sehr großen Lücken, nur vereinzelten Restzähnen und zahnlosen Kiefern. In diesem Bereich gibt es die Klammerprothese oder Modellgussprothese, die Teleskopprothese und die Totalprothese.
Die Versorgung mit Implantaten erfolgt individuell und kann festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz tragen.
Ein Inlay/Onlay (Einlagefüllung) ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung, die in den Zahn eingesetzt wird, in der Regel um Kariesfolgen zu behandeln und den dadurch entstandenen Zahndefekt zu rekonstruieren. Dieses passgenaue Werkstück wird in den Zahn eingeklebt, im Gegensatz zu plastischem Füllungsmaterial, das in weicher Konsistenz mittels Formhilfen in den Zahn eingebracht wird und anschließend aushärtet.
Für jeden Befund (z.B. "Frontzahnlücke mit zwei fehlenden Zähnen") wurde ein fester Betrag ("Regelversorgung") festgelegt. Abhängig von den eingetragenen Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung von diesem Betrag:
Sie sind also — je nach Bonusheft — auf jeden Fall mit 25 bis 40 Prozent der Kosten dabei. Deutlich teurer wird es für Sie, wenn Sie sich für eine bessere Versorgung als die Regelleistung entscheiden. Zum Beispiel, weil ein fehlender Backenzahn in der "Lächelzone" liegt und Sie gerne eine Keramikverblendung dafür hätten. Oder weil ein Implantat besser hält und die Nachbarzähne nicht abgeschliffen werden müssen. Mit den Concordia Zahnersatz-Tarifen können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Variante wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.
Für jeden Befund (z.B. "Frontzahnlücke mit zwei fehlenden Zähnen") haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Standard-Versorgung ("Regelversorgung") und einen festen Betrag ("Festzuschuss") festgelegt. Davon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung höchstens 75%. Bei der Standard-Versorgung geht es nicht um Schönheit oder beste Funktion, sondern nur um Wirtschaftlichkeit für die Kasse.
Deutlich teurer wird es für Sie, wenn Sie sich für eine bessere Versorgung als die Regelversorgung entscheiden. Zum Beispiel, weil ein fehlender Backenzahn in der "Lächelzone" liegt und Sie gerne eine Keramikverblendung dafür hätten. Oder weil Ihre Zahnärztin Ihnen rät, eine Lücke mit einem Implantat zu schließen.
Mit den Concordia Zahnersatz-Tarifen können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Variante wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.
Wenn man ein Haus gegen Feuer versichert, weiß man nicht, ob es wirklich mal brennt. Die Wahrscheinlichkeit, einmal eine Parodontose-Behandlung, ein Inlay oder ein Implantat zu benötigen, ist viel, viel größer. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahnersatz maximal 75% (bei 10 Jahre durchgängig gepflegtem Bonusheft). Und wer Wert auf hochwertige Materialien oder moderne Behandlungsmethoden legt, muss einen noch höheren Eigenanteil zahlen. Deshalb hat man die Kosten für die Zusatzversicherung schnell wieder raus. Und besseren Zahnersatz dazu.
Ja, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig wird.
Ansonsten gilt eine Wartezeit (das ist der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Behandlungsbeginn) von 8 Monaten.
Zahnersatz (Tarife ZE und ZT):
Keine Begrenzung, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig ist.
Ansonsten ist die Erstattung für Zahnersatz in den ersten vier Jahren wie folgt begrenzt:
1. Jahr: 500 €
2. Jahr: 1.000 €
3. Jahr: 1.500 €
4. Jahr: 2.000 €
ab dem 5. Jahr: Erstattung ohne Einschränkung
Zahnbehandlung (Tarif ZB):
Die Erstattung für Zahnbehandlungen ist in den ersten vier Jahren wie folgt begrenzt:
1. Jahr: 250 €
2. Jahr: 500 €
3. Jahr: 1.000 €
4. Jahr: 1.500 €
ab dem 5. Jahr: Erstattung ohne Einschränkung
Auch für eine Reihe von Zahnbehandlungen wird ein Eigenanteil fällig, z.B. bei:
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist ein Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Vorsorge (Prophylaxe), zumeist der Individualprophylaxe. Man versteht darunter eine umfassende mechanische Reinigung der Zähne, die die Defizite der täglichen Mundhygiene beseitigt.
Eine PZR soll Erkrankungen im Mund verhindern oder ihre Auswirkungen verringern. Zu diesen Erkrankungen gehören in erster Linie die entzündliche Zerstörung des Zahnhalteapparats (Parodontitis) und die Karies.
Die PZR sollte ein- bis zweimal pro Jahr durchgeführt werden und kostet ca. 70 € bis 120 €.
Die Concordia erstattet aus dem Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) bis zu 150 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Kinder und Jugendliche
Im Bereich der Kieferorthopädie bei Jugendlichen und Kindern erfolgt seitens der gesetzlichen Krankenversicherung eine Einstufung in "kieferorthopädische Indikationsgruppen" (KIG). Bei einer Einstufung in KIG1 und 2 leistet die gesetzliche Krankenversicherung nicht. In diesem Fall müssen Sie die Behandlungskosten komplett selbst tragen.
Bei einer Einstufung in KIG 3, KIG 4 oder KIG 5 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung. Hier tragen Sie zunächst während der Behandlungsdauer einen Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % der Behandlungskosten. Diese werden Ihnen bei erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung zurückerstattet. Lediglich etwaige Mehrkosten müssen Sie privat bezahlen. Diese Mehrkosten können Sie über unseren Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) absichern.
Bei einer Einstufung in KIG 1 oder KIG 2 zahlen wir bis zu 4.000 € für die kieferorthopädische Behandlung. Im Bereich KIG 3, KIG 4 oder KIG 5 können Sie bis zu 1.200 € über Ihre Zahnzusatzversicherung (Tarif ZB) geltend machen.
Erwachsene
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung für Erwachsene übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur in ganz wenigen Fällen die Behandlungskosten. Hier zahlt die Concordia bis zu 4.000 € für die kieferorthopädische Behandlung.
Aufbissbehelfe sind zum Beispiel "Knirscherschienen" gegen nächtliches Zähneknirschen. Darüber hinaus gibt es weitere Varianten von Zahnschienen, die den Zusammenbiss zwischen den Zahnreihen von Ober- und Unterkiefer verbessern.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich einfache Knirscherschienen ohne spezielle Vermessungen der Bissgegebenheiten.
Mehrleistungen bei Aufbissbehelfen werden über unseren Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) zu 100% übernommen
Sie können etwaige Unterlagen ganz einfach und bequem über unsere Concordia Gesundheits-App einreichen.
Alternativ können Sie uns die Unterlagen per E-Mail an kv-leistung@concordia.de oder per Fax an 0511 / 5701 – 1905 senden.
Mehr dazu auf der Internetseite zum Leistungsfall:
Leistungsfall Krankenversicherung
Die Unterlagen werden nicht zwingend im Original benötigt.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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