
Was Sie bei der Patientenverfügung beachten sollten
Technisch möglich, menschlich sinnvoll? Bei lebensverlängernden Maßnahmen kann diese Frage aufkommen. Mit einer Patientenverfügung …
WeiterlesenIst eine Zahn-Zusatzversicherung nur was für alte Leute, die ein Gebiss brauchen? Überhaupt nicht. Unter "Zahnersatz" fällt auch die Krone, mit der ein kaputter Zahn repariert wird oder ein Inlay, mit dem ein großes Loch im Backenzahn gefüllt wird. Auch beim Behandeln von Zähnen zahlt die gesetzliche Krankenkasse längst nicht alles. Und für Kinder oft ein Thema: Die Zahnspange. Mit unserer Zahn-Zusatzversicherung sind gesetzlich Krankenversicherte von jung bis alt beim Zahnarzt Privatpatienten.
Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Die Concordia bietet Ihnen beste Möglichkeiten, die Leistungen Ihrer Krankenkasse für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlung zu ergänzen.
Wenn Zahnersatz fällig wird, können Sie sich ganz auf den neuesten Stand der Zahnmedizin verlassen und die für Sie beste Lösung wählen. Unsere Zahnersatz-Tarife bieten Ihnen diese Leistungen für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays:
Der Tarif "Zahnbehandlung" (ZB) übernimmt Zahnbehandlungen,die die Krankenkasse nicht (oder nur teilweise) zahlt und Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Maßnahmen. Er kann zu den Zahnersatz-Tarifen "dazugebucht" werden.
Sie erhalten 100 % Erstattung der Kosten für folgende Zahnbehandlungen:
Leistungen bei Kieferorthopädie / Zahnspangen:
Die Höhe dafür richtet sich nach dem Alter und dem Grad der medizinischen Notwendigkeit der Kiefer-Korrektur. Bei Kindern zahlen wir hier bis zu 2.000 € pro Kiefer.
Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Für jeden Befund (z.B. "Frontzahnlücke mit zwei fehlenden Zähnen") wurde ein fester Betrag ("Regelversorgung") festgelegt. Abhängig von den eingetragenen Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung von diesem Betrag:
Sie sind also — je nach Bonusheft — auf jeden Fall mit 25 bis 40 Prozent der Kosten dabei. Deutlich teurer wird es für Sie, wenn Sie sich für eine bessere Versorgung als die Regelleistung entscheiden. Zum Beispiel, weil ein fehlender Backenzahn in der "Lächelzone" liegt und Sie gerne eine Keramikverblendung dafür hätten. Oder weil ein Implantat besser hält und die Nachbarzähne nicht abgeschliffen werden müssen. Mit den Concordia Zahnersatz-Tarifen können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Variante wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.
Für jeden Befund (z.B. "Frontzahnlücke mit zwei fehlenden Zähnen") haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Standard-Versorgung ("Regelversorgung") und einen festen Betrag ("Festzuschuss") festgelegt. Davon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung höchstens 75%. Bei der Standard-Versorgung geht es nicht um Schönheit oder beste Funktion, sondern nur um Wirtschaftlichkeit für die Kasse.
Deutlich teurer wird es für Sie, wenn Sie sich für eine bessere Versorgung als die Regelversorgung entscheiden. Zum Beispiel, weil ein fehlender Backenzahn in der "Lächelzone" liegt und Sie gerne eine Keramikverblendung dafür hätten. Oder weil Ihre Zahnärztin Ihnen rät, eine Lücke mit einem Implantat zu schließen.
Mit den Concordia Zahnersatz-Tarifen können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt die für Sie beste Variante wählen und Ihren Eigenanteil dabei auf ein Minimum reduzieren.
Auch für eine Reihe von Zahnbehandlungen wird ein Eigenanteil fällig, z.B. bei:
Wenn man ein Haus gegen Feuer versichert, weiß man nicht, ob es wirklich mal brennt. Die Wahrscheinlichkeit, einmal eine Parodontose-Behandlung, ein Inlay oder ein Implantat zu benötigen, ist viel, viel größer. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahnersatz maximal 75% (bei 10 Jahre durchgängig gepflegtem Bonusheft). Und wer Wert auf hochwertige Materialien oder moderne Behandlungsmethoden legt, muss einen noch höheren Eigenanteil zahlen. Deshalb hat man die Kosten für die Zusatzversicherung schnell wieder raus. Und besseren Zahnersatz dazu ;-).
Ja, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig wird.
Ansonsten gilt eine Wartezeit (das ist der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Behandlungsbeginn) von 8 Monaten.
Nein, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig ist.
Ansonsten ist die Erstattung in den ersten vier Jahren wie folgt begrenzt:
1. Jahr: 250 €
2. Jahr: 500 €
3. Jahr: 1.000 €
4. Jahr: 1.500 €
ab dem 5. Jahr: Erstattung ohne Einschränkung
Aufbissbehelfe sind zum Beispiel "Knirscherschienen" gegen nächtliches Zähneknirschen. Darüber hinaus gibt es weitere Varianten von Zahnschienen, die den Zusammenbiss zwischen den Zahnreihen von Ober- und Unterkiefer verbessern.
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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