Concordia Hausratversicherung

Wir schützen, was Ihnen am Herzen liegt!

Glasversicherung

Mehr Schutz für Zerbrechliches

Fensterscheiben und Glastüren am und im Haus sind bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel schon durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Wozu dann noch eine extra Glasversicherung?

  • Sie schützt auch all die anderen Glasscheiben, die sonst noch in Ihrem Heim vorhanden sind. Zum Beispiel das Kochfeld aus Glaskeramik.
  • Nur die Glasversicherung zahlt, wenn der Schaden nicht durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden ist. 
  • Zusätzlich übernimmt die Glasversicherung neben dem Ersatz der Scheiben (in gleicher Art und Güte) auch die Kosten für das Liefern und Einsetzen.


In der Glasversicherung besteht Schutz für Gebäude- und Mobiliarverglasungen (ohne Beleuchtungskörper, Fotovoltaikanlagen und Scheiben von Bildschirmen aller Art):

  • Gebäudeverglasungen:
    Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Lichtkuppeln, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser.
     
  • Mobiliarverglasungen:
    Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen und Duschkabinen (auch aus Kunststoff), Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien.

Der Preis richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnung.

  • Privat genutzte Gewächshäuser können nach Vereinbarung mitversichert werden.


Lassen Sie sich einfach beraten, ob die Glasversicherung für Ihren Hausrat-Schutz sinnvoll ist.