Wenn Leistungserbringer Zugriff auf Ihre ePA haben, können sie Daten lesen, einstellen, aktualisieren und löschen. Welche Funktionen im Einzelfall möglich sind, hängt jedoch von verschiedenen technischen und regulatorischen Vorgaben ab. Maßgeblich sind unter anderem die Rolle des Leistungserbringers, der Einrichtungstyp, der Datentyp, Ihre individuellen Einstellungen sowie von Ihnen eingestellte Widersprüche.
Zum Schutz Ihrer Daten gelten bereits standardmäßig bestimmte Einschränkungen, die nicht angepasst werden können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Einschränkungen festzulegen, indem Sie Dokumente oder ganze Datenkategorien für Leistungserbringer ausblenden.
Sind Leistungserbringer berechtigt, Daten in Ihrer ePA einzusehen, können sie diese – sofern sie für die Behandlung relevant sind – in ihren eigenen Systemen speichern. In diesem Fall können die Daten dort auch nach Ablauf der ePA-Zugriffsberechtigung weiterhin verfügbar sein.
Wenn Sie nicht möchten, dass ein Dokument in Ihre ePA eingestellt wird, können Sie dem gegenüber Ihrem Leistungserbringer widersprechen.