Gesundheit & Pflege

Ihre Checkliste für die Schwangerschaft: Das müssen Sie vor der Geburt beachten!

Sie sind zum ersten Mal schwanger? Herzlichen Glückwunsch! Eine aufregende Zeit steht Ihnen bevor. Ich weiß noch genau, wie ich meine drei Kinder zum ersten Mal im Arm hielt. Ich kann Ihnen versprechen: Diesen Moment werden Sie Ihr ganzes Leben nicht vergessen. Doch bevor es so weit ist, gibt es noch einiges vorzubereiten. Damit Sie einen unbeschwerten Start in den neuen Lebensabschnitt als frischgebackene Eltern haben, habe ich Ihnen nachfolgend eine Checkliste und viele hilfreiche Tipps zusammengestellt. Denn wenn der kleine neue Erdenbürger erstmal da ist, sollten Sie vor allem eins tun: Ganz viel Kuscheln und die gemeinsame Zeit genießen.

Das erste Schwangerschaftsdrittel: Woran muss ich denken?

1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber:

Sie sind angestellt? Dann müssen Sie daran denken, Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich im Kündigungsschutz.

2. Eine Hebamme suchen:

Ihre Hebamme wird nach der Geburt die wichtigste Bezugsperson für Sie sein. Denn Sie hilft Ihnen in der Zeit Ihres Wochenbetts und steht Ihnen bei Sorgen und im Umgang mit dem Baby zur Seite. Besonders beim ersten Kind werden Sie viele, viele Fragen haben. Aber: Hebammen sind sehr begehrt und leider gibt es – aufgrund der schwierigen Bedingungen – nicht mehr genug selbstständige Hebammen. Deshalb: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Hebamme, der Sie vertrauen. Meine Hebamme hat neben der Nachsorge auch bereits im Wechsel mit dem Frauenarzt die Vorsorge in der Schwangerschaft übernommen. Viele Hebammenpraxen bieten außerdem einen Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurs an. So können Sie sicher sein, dass „Ihre“ Hebamme Sie vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Wochenbetts begleitet.

Das zweite Schwangerschaftsdrittel: Die Vorfreude steigt!

3. Zum Geburtsvorbereitungskurs anmelden:

Für Erstlingseltern ist ein Geburtsvorbereitungskurs sinnvoll. Hier werden Sie optimal auf die Geburt vorbereitet, lernen sich zu entspannen und erfahren viel über die verschiedenen Geburtspositionen. Für uns war es hilfreich auf viele Gleichgesinnte zu treffen und auch über unsere Ängste vor der Geburt zu sprechen.

4. Geburtsklinik, Geburtshaus oder Hausgeburt?

Die wohl wichtigste Frage, die alle Neu-Eltern umtreibt: Wo wollen wir entbinden?

Ich gebe offen zu, beim ersten Kind war ich viel zu unsicher, um mich mit einer anderen Alternative als dem Krankenhaus auseinanderzusetzen. Und im Nachhinein stellte sich heraus, dass es die absolut richtige Entscheidung war, denn meine erste Tochter kam erst nach 22 Stunden und schlussendlich mit Saugglocke zur Welt. Bei der zweiten Schwangerschaft war ich aufgrund der Zwillinge risikoschwanger – die Frage, ob ich woanders als im Krankenhaus entbinde war daher für uns kein Thema. Hätte ich gewusst, dass die beiden Mäuse so ruckzuck auf die Welt kommen würden, hätte ich vielleicht auch ein Geburtshaus oder sogar eine Hausgeburt gewählt.

Bei der Entscheidungsfindung sollten Sie sich vor allem folgende Fragen stellen: Wie schnell ist Hilfe vor Ort, wenn nicht alles nach Plan läuft? Wo fühle ich mich gut betreut? Wir persönlich wollten eine Kinderklinik in der Nähe haben, falls bei unseren Kindern wider Erwarten etwas nicht in Ordnung ist. Außerdem war mir bei den Zwillingen wichtig, dass ein schneller Kaiserschnitt möglich ist, falls es bei der Spontangeburt zu Komplikationen kommt.

Auch die Situation im Wochenbett spielt eine große Rolle. Ich hatte bei meiner Großen in den ersten Tagen einen schlimmen Babyblues und war sehr froh, dass ich Ärzte und Schwestern um mich hatte, die mir immer wieder Mut zugesprochen haben.

5. Wochenbettstation oder ambulant entbinden?

Wenn wir gerade schon dabei sind, beziehen Sie auch die ersten Tage nach der Geburt in Ihre Überlegungen ein. Wollen Sie nach der Geburt noch ein paar Tage auf der Wochenbettstation im Krankenhaus bleiben oder lieber ambulant entbinden? Falls Sie sich für die Wochenbettstation entscheiden, viele Kliniken bieten Familienzimmer für die ersten Tage nach der Geburt an. Das gibt Ihnen die Gelegenheit, dass auch der Vater des Babys mit im Krankenhaus bleiben darf. So haben Sie Zeit, sich in aller Ruhe als kleine Familie kennenzulernen. Diese Familienzimmer sind allerdings heiß begehrt – daher sollten Sie bereits bei der Anmeldung in der Klinik darauf hinweisen, dass Sie ein solches wünschen. Da für diese Zimmer eine zusätzliche Gebühr erhoben wird, rate ich Ihnen: Gönnen Sie sich den Komfort und schließen Sie eine private Zusatzversicherung im Bereich der stationären Leistung bei der Concordia ab, Sie haben es sich verdient. Mit dieser ist Ihnen garantiert, dass Sie im Wochenbett das Zimmer bekommen, dass Sie möchten.

Aber auch in anderer Hinsicht lohnt sich eine private Krankenversicherung der Concordia, denn sie bietet nicht nur während der Schwangerschaft und ihrem Aufenthalt in der Geburtsklinik viele Vorteile.

6. Mutterschaftsgeld beantragen:

Sind Sie in einem Angestelltenverhältnis, bekommen Sie während Ihres Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor Geburt und endet acht Wochen danach. Privatversicherte bekommen das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

7. Urlaub /Elternzeit für den Papa beantragen:

Denken Sie daran, dass der stolze Papa nach der Geburt sicher erstmal für ein paar Wochen zu Hause bleiben möchte. Informieren Sie daher den Arbeitgeber und reichen Sie schon einmal Urlaub oder Elternzeit ein.

Drittes Schwangerschaftsdrittel: Endspurt! Bald kommt Ihr Baby!

8. Erstausstattung

Es wird langsam Zeit die Erstausstattung für Ihr Baby zu besorgen. Nicht fehlen sollte dabei ein Bettchen, ein Wickeltisch, ein paar Anziehsachen, Mulltücher, ein Babyschlafsack, eine Babytrage und ein Kinderwagen. Vollständige Listen über benötige Erstausstattung finden Sie zahlreich im Internet.

9. Anträge auf Elterngeld und Kindergeld:

Besorgen Sie sich bereits jetzt alle Anträge für das Elterngeld und das Kindergeld und füllen Sie diese soweit es geht aus. Nach der Geburt müssen diese dann nur noch in die Post.

10. Packen Sie Ihre Kliniktasche:

Ein paar Wochen vor dem Stichtag sollten Sie Ihre Kliniktasche packen. Denken Sie dabei unbedingt auch an Ihre Geburtsurkunden und die Versichertenkarte!

11. Wie wird Ihr Kind versichert?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Ihr Kind nach der Geburt versichert werden kann. Sind beide Eltern angestellt und gesetzlich versichert, wird das Kind in der Regel bei dem Elternteil mitversichert, das am meisten verdient. Denken Sie auch daran, dass Sie etwa 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eine Bescheinigung Ihres Frauenarztes bei der Krankenkasse einreichen müssen. Das ist wichtig für das Mutterschaftsgeld. Wenn Sie nicht verheiratet sind, sollten Sie jetzt schon die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt beziehungsweise Jugendamt anmelden und sich um das gemeinsame Sorgerecht kümmern.

12. Wer hilft in den ersten Wochen nach der Geburt?

Auch wenn Sie es noch nicht glauben können: Ihr Baby wird Ihnen in den ersten Wochen keine Zeit für irgendetwas anderes lassen. Suchen Sie sich daher unbedingt eine Hilfe für den Haushalt, Einkäufe oder zum Kochen. Falls Oma und Opa, Nachbarn oder Freunde nicht einspringen können, können Sie bei Ihrer Krankenkasse auch eine Haushaltshilfe beantragen.  

13. Suchen Sie einen Kinderarzt:

Für Kinderärzte gilt Ähnliches wie für Hebammen. Gute Ärzte sind begehrt. Damit Sie nicht von einem Patienten-Aufnahmestopp überrascht werden, suchen Sie sich bereits vorab einen Arzt, der Ihr Kind für die kommenden Vorsorgeuntersuchungen betreut.

Das Baby ist da! Noch mehr zu erledigen?

Endlich ist Ihr Baby da! Ein paar letzte Kleinigkeiten sind nun doch noch zu tun, aber ich verspreche Ihnen, wenn Sie alle Punkte oben bereits abgehakt haben, geht es nun ganz schnell.

  1. Geburtsurkunde ausstellen lassen: Die Geburtsurkunden bekommen Sie beim Standesamt. Mitnehmen müssen Sie die Geburtsbescheinigung Ihrer Klinik, Ihre eigenen Geburtsurkunden, Ihren Personalausweis und Ihre Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung.
  2. Mutterschaftsgeld: Den vorbereiten Antrag zusammen mit einer Geburtsurkunde des Kindes an die Krankenkasse schicken.
  3. Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden!
  4. Elterngeldantrag: Den vorbereiteten Antrag auf Elterngeld zusammen mit Ihrer Einkommenserklärung, einer Geburtsurkunde des Kindes und der Bescheinigung der Krankenkasse sowie des Arbeitgebers an die Elterngeldstelle verschicken.
  5. Kindergeldantrag inklusive Geburtsurkunde des Kindes abschicken
  6. Für einen Rückbildungskurs anmelden

Die erste Schwangerschaft und zum ersten Mal Eltern zu werden ist ein großes Abenteuer. Ab jetzt tragen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für einen kleinen Menschen Verantwortung.

Am Anfang mag das ungewohnt sein, aber glauben Sie mir, bereits nach wenigen Tagen können Sie sich kaum noch vorstellen wie es ohne ihn war.

Eins ist sicher: Für den Start ins Leben wünschen sich Eltern die bestmögliche medizinische Versorgung für ihre Kinder. Ohne Zweifel haben Sie mit der Concordia an Ihrer Seite einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Versicherungsbelangen zuverlässig unterstützt.

Ich wünsche Ihnen von Herzen eine wunderbare Schwangerschaft. Genießen Sie es, wie ein neues Leben in Ihnen heranwächst und freuen Sie sich auf die Geburt. Es ist jedes Mal ein kleines Wunder!

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Zuletzt aktualisiert am 30.06.2023